Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von DieTwelf

    Ist es noch bei irgend jemandem abgezogen worden?


    Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich online noch vor der ersten Rechnung entdeckt hatte dass Jamba gebucht war.
    Auf meinen Anruf hin wurde das nicht nur "aus Kulanz" wieder ausgebucht, sondern auch noch 5€ Guthaben als Entschädigung aufgebucht.
    Ich hatte einerseits ganz deutlich gemacht, dass ich auf dem Originalantrag ohne jeden Zweifel beweisbar das Kreuzchen bei "nicht gewünscht" gemacht hatte - und dies auch ohne zu zögern gerichtlich klären lassen würde. debitel wird wohl wissen wie der Antrag aussieht und es garantiert nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen bei dem diese Machenschaften womöglich öffentlich breitgetreten würden.
    Ausserdem habe ich klargemacht, dass ich erwarte dass die Kosten für das nötige Gespräch erstattet werde: Das bringt immer die 5€ Gutschrift.
    Nachdem jetzt die Karte wie ebenfalls beschrieben gesperrt wurde (ich habe mich mit 20€ Gutschrift zufriedengegeben weil ich die All-Net-Flat nutzen statt sofort fristlos ausserordentlich zu kündigen was imho gerechtfertigt wäre) bin ich schon wieder von debitel bedient :flop:

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    Original geschrieben von OB05
    Gut, dann gebe ich Dir mal ein sicheres Beispiel.


    Dein "sicheres Beispiel" ist übrigens zu beider Zufriedenheit abgelaufen und bewertet - nur mal so am Rande.

    Re: Re: Wohnungssuche - was mache ich falsch ?


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    Original geschrieben von StebuEx
    Warmmiete max. 25% vom Nettoeinkommen - sonst keine Chance.


    Tja, damit wird sich diese Verwaltung bei dem Berliner Wohnungsmarkt eine Leerstandsquote im zweistelligen Bereich einhandeln - das ist realitätsfern.
    Üblich und angemessen sind so um die 40%.

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    Original geschrieben von petersandi
    Seit wann interessiert die das?


    Seit kurzem.
    Auch wenn noch so gerne (und berechtigt) über eBay gemosert wird. Ich muss hier auch mal das "neue" Vorgehen bei Kundenbeschwerden ausdrücklich loben.
    Ich hatte ja neulich das Problem mit dem Verkäufer der als Reaktion auf meine schlechte Bewertung eine Unstimmigkeit wg. Nichtzahlung samt anschliessender Verwarnung durchgezogen hatte.
    Diese Verwarnung wurde innerhalb von 36 Std. nach faxen der Zahlungsbelege aufgehoben.
    Der Verkäufer hatte eine (positive) Bewertung mit einem negativen Text abgegeben - dieser Text wurde ebenso schnell gelöscht.
    Ich wurde sogar von einem Mitarbeiter angerufen um dieses Problem persönlich und konkret zu besprechen.
    Also das Beschwerdemanagement funktioniert (jetzt).
    was man daraus auch sieht: Sogenannte "false positives" werden von eBay relativ problemlos gelöscht.

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    Original geschrieben von rüpel
    jetzt erhielt ich eine Mail vom Käufer und behauptet das die Ware gebraucht ist und deswegen eine negative Bewertung bekomme, gehts noch??? Was soll ich machen?????


    eBay melden.
    Gegen Käufer die Verkäufer mit einer negativen Bewertung drohen geht eBay vor.
    Ggfs. wird die Bewertung gelöscht und der Käufer verwarnt - wenn die Drohung nachweisbar ist.
    Also Mailverkehr samt Header gut aufheben.

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    Original geschrieben von qwer640


    Bedenke dabei aber: neue Felgen, dann auch neue Reifen.


    Wie kommst Du denn dadrauf?
    Natürlich kann man die serienmäßig auf Stahlfelge gekauften und gelieferten Reifen problemlos auf die neuen Alus wechseln - natürlich nur wenn man für die Größe passende Felgen nimmt.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Hab ich den Hrn. Saller von der VZ Bayern in Sachen Ticketbetrug da richtig verstanden?


    Da habe ich ehrlich gesagt nicht so genau hingehört.
    Ansonsten für Leute die sich etwas mit eBay beschäftigen nichts Neues:
    - Keine fremden Bilder klauen da das ein Urheberrechtsverstoß ist
    - Markenartikel nur verkaufen wenn man auch ganz sicher ist, dass es keine Fälschungen sind
    - Kennworte und Passwörter nicht ausspähen lassen
    - Als Verkäufer Vorsicht bei PayPal (das könnte ruhig mal ausführlicher behandelt werden, denn da gibt es imho doch arge Konflikte mit deutschem Recht, spez. für das Kreditwesen)
    und so in der Art.
    Aber immerhin nichts reisserisches, eher nüchtern sachlich.

    Re: Re: Re: Re: Re: Allgemeine Frage zu Alu-Felgen und Betriebserlaubnis


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    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ok, dann ist das bei Euch in D anders, bei uns müssen Felgen trotz ABE eingetragen werden.


    Wie gesagt - es gibt so'ne und solche.
    Auf der genannten Seite reifen.com kann man das sehr schön nachlesen weil die Gutachten verlinkt sind.
    Ist zwar anfangs sehr verwirrend weil mit unheimlich vielen Kennzahlen und Fussnoten gearbeitet wird, aber man kann es durchaus verstehen.
    Gleich die erste Kennzahl ist meist entscheidend: A01 oder A02 in diesen Gutachten legt fest ob die Felgen eingetragen werden müssen oder ob das Mitführen des Gutachtens ausreicht.