Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von gt3driver
    WIe sieht es denn mit den 16GB SDHC Karten aus? Hat da jemand schon Erfahrungen mit dem i550 sammeln können?


    Wo gibt es denn schon 16GB microsd-Karten?
    Da wird wohl mangels Verfügbarkeit niemand Erfahrungen haben können.
    Aber da die dem SDHC-Standard entsprechen (werden), müssten auch sie funktionieren.

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    Original geschrieben von Syd
    Das es nur leider 5 sind habe ich nicht gewußt, ist mir auch defenitiv zu wenig.


    Es sind immer die nächsten (5), d.h. abgelaufene werden natürlich nicht mehr angezeigt.
    Ich weiss ja nicht was für eine Terminflut Du bewältigen willst - aber mehr als die nächsten 5 auf einen Blick kann man eh nicht erfassen - für mehr reicht dann ja ein Druck auf die mit dem Kalender belegte Taste.

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    Original geschrieben von StebuEx
    Das ist eine absolut durchschaubare Abzocke, sorry.


    Sicher, klar.
    Wer mit dem Unwort "Abzocke" deutlich macht, dass er nur nicht einsehen will dass irgendwas zu bezahlen ist hat sowieso verloren.


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    Verbrechen lohnen sich doch - für den Staat....


    Ich sag's ja: Wer nicht verstehen will, greift zu Blödsinn.
    Aber wie gesagt: Nicht runplärren wenn Du das im Falle dass es Dich mal selbst betrifft auf einmal völlig anders siehst.

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    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Ansonsten nicht zahlen und abwarten ob denen das Geld wirklich wichtig ist.


    Watn Schwachsinn.
    Wenn eins sicher ist, dann dass Gebühren dieser Art ohne jeden Zweifel bis zur Vollstreckung verfolgt werden.


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    Original geschrieben von Quindan
    Vor über einem Jahr wurde mein Auto unberechtigt (!) abgeschleppt.


    Wenn das ausnahmsweise wahr sein sollte, dann warst Du rechtlich schlecht beraten.
    Viel wahrscheinlicher aber ist es wohl, dass es eben nicht unberechtigt war.
    Nahezu alle Halter deren Fahrzeug umgesetzt wurde, halten das für "unberechtigt" - auch dann wenn sie den Grund einfach nur nicht einsehen wollen.


    Und mich wundert wirklich wie uneinsichtig hier einige sind wenn es um die Sicherstellung des aufgebrochenen Autos und die damit verbundenen Kosten des Polizeieinsatzes samt dem Verwaltungsakt geht.
    Wie hier schon so schön bildhaft beschrieben wurde: Lässt die Polizei dann das offene Auto ungesichert stehen und man findet dann später ein nassgeregnetes, vermülltes und evtl. ausgeplündertes Auto vor, geht das Geplärre ganz sicher in die andere Richtung los.

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    Original geschrieben von Syd
    es wurde schon öfters hier geschrieben das TomTom auf dem Phone nicht läuft.


    Nein, es wurde nur geschrieben, dass TT den internen GPS-Empfänger nicht nutzt.
    Du kannst aber einen externen nehmen.

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    Original geschrieben von tarifchaos
    wenn die Karte für maximal 27,55 Euro weggeht :mad:


    Bei etwas über 100€ Guthaben?
    Mal angenommen das stimmt - dann kommt man bis etwas über 45€ +/- Null raus wenn man noch den Versand einrechnet.


    Aber generell stimmt es schon: Ich beobachte jetzt auch mal wieder die EM-Angebote und es ist schon merkwürdig welch fantasievolle Bexchreibungen man da lesen kann.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Eine Abholung ist nur dann durchsetzbar, wenn sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Das Gesetzt sieht die Holschuld nunmal als typischen Fall.


    Genau. Nicht die Abholung, sondern der Versand ist die Ausnahme.


    @BB:


    Ich würde sagen dass die eBay-Namen dem Datenschutz schon genügend Rechnung tragen, weil sie ja eben gerade nicht dem realen Namen entsprechen.
    Auch mit den Sternchen kann man nach beendeten Auktionen mit entsprechenden Tools genug über den Höchstbieter herausfinden - der wird nämlich nicht mehr ausgesternt.
    Nur während der Auktion wird mit diesem Irrsinn die Arbeit von Pushern wirkungsvoll erleichtert - zum Wohle eBays.

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    Original geschrieben von vodafrank
    Bei Privatverkäufern hast du wenig Chancen, geschäftliche Anbieter wurden letztes Jahr durch ein Kasseler Gerichtsurteil zur Bewilligung "verurteilt".


    Warum?
    Das "Fahrradsattelurteil" unterscheidet mWn keinesfalls zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern.


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    Original geschrieben von BigBlue007
    Nein.


    Ja.
    Ich würde mein Ja auf besagtes Urteil stützen - worauf würdest Du ein Nein begründen?

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    Original geschrieben von D-Love
    Wäre Hans Meyer nicht gefeuert worden, dann wäre keine Leuchtrakete aufs Spielfeld geflogen...


    Tja, das ist ja die Krux - man kann nie wissen wie es ausgegangen wäre wenn man den Trainer nicht gewechselt hätte.
    Aber Hans Meyer als ausgewiesenen "Retter" gegen Thomas von Heesen? Da hätte man ja gleich Peter Neururer nehmen können...


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    Solange jedes Wochenende im Osten in den unteren Ligen Krieg herrscht und dieses gewaltige Hoolproblem dort in den Medien und vom DFB oft totgeschwiegen wird, ist die Aufregung um die paar leuchtraketenwerfenden Ultras reine Hysterie.


    Wohl wahr.