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Original geschrieben von faceman78
Mir war das Ding bis eben völlig unbekannt.
Na vielleicht bin ich gar nicht auf den Gedanken gekommen, dass man an dem Ding vorbeikommt - bei der Hype in letzter Zeit.
Es gibt schon jede Menge Webseiten und Foren dazu, auch auf deutsch.
Forum eeepcnews eeepcnews
eeetalk
usw.
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Original geschrieben von Ls4
meine schlüsse ziehe ich daraus, dass hier Aussagen stehen wei:
Behinderte gehören in eine besondere Einrichtung, Nervende Behinderte in der Nachbarschaft.
Ja aber doch mit der Einschränkung, dass es in manchen Fällen für _alle_ Beteiligten sinnvoller und sachgerechter ist wenn jemand in einer darauf spezialisierten Einrichtung betreut wird Das kann man ja auch nicht abstreiten - egal ob es sich um Kranke, Behinderte oder Ältere handelt. Klar sollte man dabei beachten, dass die Grenze zum "Abschieben" eine schmale ist.
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Also wurde es doch an der Behinderung fest gemacht. Hier wird ein musterfall und somit auch sein Geschäft auf dem Handicap anderer aufgebaut.
Nein, es wurde nur dargestellt, dass _auch_ ein "Behinderter" bei groben Verstössen gegen die Hausordnung oder allgemeiner die Regeln des Miteinander, erfolgreich aus der Wohnung geklagt werden kann.
Im Gegenteil: Das ist _nur_ professionell.
Wie schon mehrfach dargelegt: Ein professioneller Anwalt macht sich nicht gemein mit seinem Mandanten, sondern vertritt dessen Interessen. Nicht seine eigenen.
Ausserdem sollte vielleicht jeder doch mal selbstkritisch und ehrlich darüber nachdenken inwieweit er im Fall der Fälle seine eigenen Bedürfnisse hintenanstellen würde. Ob er also bei wirklich krassen Fällen (ich denke mal, nur um Extremfälle geht es hier) tatsächlich selber ausziehen würde anstatt zu versuchen die Quelle des Ärgers irgendwie zu mindern?
Gutmenscheln (um mal das Schlagwort aufzugreifen) ist immer solange total einfach bis das eigene Leben betroffen und eingeschränkt wird. Dann wird's schwierig.
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Original geschrieben von eisi
Echt? Wie wo was?
Hat eBay angekündigt für ca. Mai:
Klick
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Original geschrieben von faceman78
Was kann man denn mit so nem Asus eee so anstellen?
Aufklappen. Zuklappen.
Einschalten. Ausschalten.
Usw.
Für eine ernsthafte Antwort auf eine solche Frage sind einfach zu viele detaillierte Beschreibungen der Ausstattung des eee überall im Netz und sogar hier bei TT vorhanden.
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Original geschrieben von Mr Jeep
So hat mir das jedenfalls ein ebay Mitarbeiter erklärt.
Du hast echten wirklichen Kontakt mit einem echten lebenden eBay-Mitarbeiter gehabt?
So ein Glück möchte ich auch mal haben 

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Original geschrieben von handy-sascha.de
Die o2-Ware zu 100,- inkl. MwSt. und Versand-Vorkasse.
Dann will ich nochmal versuchen eines davon zu reservieren / kaufen.
Mail an Stephan folgt gleich.
Noch irgendein geheimes Ritual nötig um diesmal berücksichtigt zu werden? 

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Original geschrieben von Mr Jeep
Als Verkäufer von Autos würd ich erstmal generell keine Newbies akzeptieren und mit weniger als x Bewertungen die Leute anschreiben und bestätigen lassen. Da knicken die Faker auch schnell ein. Aber das wissen die ebay Profis sicher schon. 
Wie willst Du denn Bieter anschreiben und / oder aussortieren die in letzter Sekunde bieten?
Das ist es ja u.a. was ein "Aussuchen" der Käufer tatsächlich verhindert.
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Da muss ich dich allerdings korrigieren. Stimmt nicht. Es gibt keine festgelegte Zahl x mehr, ab der man gekickt wird.
Wurde das tatsächlich kürzlich geändert?
Wo kann man das nachlesen?
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Original geschrieben von Brainstorm
Mit der Abschaffung der Negativen Bewertung ist der Ausschluß von Käufern mit negativen Profil faktisch hinfällig geworden, weil kein Käufer mehr negative Bewertungen bekommen kann, und damit auch keiner mehr ein negatives Profil mehr hat...
Das war ja auch bisher die absolute Ausnahme und sowieso kaum relevant.
Auch bisher wird übrigens der Account gekillt wenn es drei Verwarnungen wg. Nichtzahlens gibt - da kann also keiner "tausendmal" nicht zahlen.
Auch das ändert sich ja nicht.
Egal wie man das dreht und wendet - negative Bewertungen von Käufern bewirken schlicht gar nichts ausser einer gewissen persönlichen subjektiven Befriedigung.
Deswegen kann man sie auch objektiv abschaffen.
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Original geschrieben von StebuEx
Du mir vor, als wenn Du mal die Meinung und mal die andere Meinung hast. Hauptsache stänkern, sorry.
Wie kommst Du auf die irrige Annahme, dass ich da irgendwie mal die Meinung geändert haben könnte?
Man kann ausschliesslich Bieter generell ausschliessen die ein negatives Profil haben - das wird sich ja auch nicht ändern.
Einen Bieter der 100 positive und 99 negative Bewertungen hat (oder irgendeine beliebige andere Kombination die insgesamt einen positiven Saldo ergibt) kannst Du nicht vorher vom Bieten ausschliessen wenn er Dir bislang unbekannt ist und Du ihn nicht auf die Sperrliste gesetzt hast.
Wie also willst Du verhindern, dass so ein Bieter mit Dir nicht so ganz genehmem Profil in letzter Sekunde den Zuschlag bekommt oder per Sofortkauf kauft?
Gar nicht, denn das geht eben nicht.
Also bleibt es auch völlig egal was für ein Profil der hat - Du kannst Dir bei eBay die Käufer nicht aussuchen - Punkt.
Von der Unrechtmäßigkeit einer Gebotsstreichung will ich ja gar nicht erst anfangen - nur soviel, dass Du noch nichtmal in der Lage sein wirst es bei einem Gebot überhaupt zu versuchen welches in den letzten Sekunden eingeht.
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Original geschrieben von Brainstorm
Wenn ich die Gegenbewertung lesen kann, ist das Bild meist etwas klarer. Natürlich auch keine absolute Sicherheit, aber man hat doch ein deutlicheres Bild, was gelaufen ist.
Kann ich nicht finden.
Ob nun ein Kommentar oder eine Bewertung und / oder beides wahr, nicht wahr, geschönt oder pure Fiktion sind - da müsste man schon Insider oder Hellseher sein um das zu entscheiden.
Also nimmt sich das nichts imho.
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Hach ja.
Alles Gute und: Geniesse Deine Jugend!