Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von kia
    BTW: Das Reperaturcenter von SE ist auch in Hartmannsdorf, ist das wohlmöglich ein "Laden"? (Beim Handy von meinem Sohn haben die nämlich auf Feutigkeitsschaden plädiert. )


    Ja, das ist derselbe Laden.
    Die scheinen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gerne mal mit sagen wir zweifelhaften Gründen abzulehnen.
    Ich habe gerade ein SE dort, da kam eine Ablehnung mit "es liegt ein unauthorisierter Fremdeingriff vor". Besagter Eingriff war ein (vergeblicher) Austausch des Lautsprechers durch den authorisierten SE-Service-Point. Der war not amused über diese Unterstellung durch w-support...

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    Original geschrieben von ebax


    Kostenloses CEBIT-Ticket auf der Homepage gegen eine kurze Umfrage... :D:D:D


    Kann denn jemand mal bestätigen dass das klappt und wie lange es nach der Umfrage dauert bis die Karte bzw. die Bestätigung zugeschickt wird?

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    Original geschrieben von Brainstorm
    Eben aus solchen gründen wie von BB007 beschrieben endet die Pflicht des Käufers nicht beim Bezahlen.


    Das ist unbestritten richtig.


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    Daß der Käufer auch mit negativen Bewertungen weiterkaufen kann, ist mir auch klar. Aber dennoch hat das Risiko negativ bewertet zu werden, für viele dann doch noch die Wirkung seine vermeitlichen Rechte etwas kritischer zu betrachten.


    Ach nö - wie nun schon episch breit diskutiert, kann dem Käufer eine schlechte Bewertung wurscht sein. Wer bereit ist den Verkäufer zu erpressen wird sich um so eine Kleinigkeit wie eine Bewertung kaum Gedanken machen oder sich deswegen abschrecken lassen.


    Zitat

    Wenn der Verkäufer nicht mehr negativ bewerten kann, muß ich annehmen, daß die Bewertung berechtigt ist


    Die Möglichkeit die erhaltene Bewertung entsprechend zu kommentieren bleibt ja - und ist auch wesentlich sinnvoller als eine negative abzugeben weil der Kommentar direkt lesbar und zuzuordnen ist.


    Zitat

    Original geschrieben von barthong
    Doch: Es ist dann sinnvoll, wenn der Käufer auf ebay sowohl kauft, wie auch verkauft. Und zwar mit dem gleichen Account.


    Wer macht das schon.
    Niemand der auch nur etwas mehr als gar keine eBay-Erfahrung hat.

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Tut mir ja leid, daß ich Dich vom Käuferthron stürzen muß - aber wenn der Preis stimmt, ist das meistens schon so.


    Dann erklär' mir doch bitte wie Du verhindern willst das irgendein x-beliebiger Bieter / Käufer den Du wirklich nicht bestimmen kannst, das Höchstgebot abgibt.
    Oder wie Du Dir denjenigen der das Höchstgebot abgibt / den Sofortkauf-Button anklickt, auch nur ansatzweise vorher nach irgendwelchen beliebigen Kriterien aussuchen willst - zu denen auch die Art und Anzahl der Bewertungen gehört.


    Mir scheint, Du redest von beliebigen anderen Verkaufsmöglichkeiten, nur nicht von eBay - da geht das nämlich nicht.


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    Original geschrieben von BLUE ASTRA
    Oder liest du dir jeder positive Bewertung durch.


    Nicht jede - aber auch postive Bewertungskommentare sollte man zumindest überblicksweise lesen. Bislang steht da nämlich durchaus die Kritik drin die eigentlich als Negative hätte abgegeben werden sollen.

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    Original geschrieben von BLUE ASTRA
    Meiner Meinung nach fördert das Erpressungen von Verkäufer durch Käufer.


    Das ist ja nun an den Haaren herbeigezogener Blödsinn - der übrigens auch jetzt schon genauso möglich wäre.

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    Original geschrieben von BigBlue007

    Sorry, aber ich habe im Laufe der Jahre gerade beim Verkauf von Handys schon zu viele wirklich bescheuerte ebay-Käufer kennengelernt


    Oh, ich auch. Keine Frage, dass manche Käufer das reinste rote Tuch sein können.
    Nur: Nenne mir einen einzigen Grund einen Käufer (zusätzlich zu ggfs. nötigen Unstimmigkeiten, Mahnungen und Verwarnungen) auch negativ zu bewerten, der nicht alleine in dem persönlichen Grund nach "Rache" begründet ist und der - vor allem - einen auch nur irgendwie erkennbaren Sinn und Vorteil für den aktuellen oder zukünftige Verkäufer hätte.
    Eben - es gibt keinen objektiv sinnvollen Grund weil man sich Käufer im Ggs. zu Verkäufern nicht aussuchen kann und die Bewertungen daher keinerlei "Warnfunktion" erfüllen können.

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Der einzige Vorteil von ebay sind also die Bewertungen, die der Bieter bereits erhalten hat.


    Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.
    Die Käufer kannst Du Dir nicht aussuchen, also ist es auch völlig egal ob, wieviel und welche negativen Bewertungen er bereits erhalten hat (solange er nicht insgesamt ein negatives Profil hat - nur die kann man von vorneherein als Bieter ausschliessen).

    Zitat


    Wenn Du nun meinst, daß ich hinterher aus Bosheit jemanden madig machen will...hast Du mich gar nicht verstanden.


    Ja weswegen willst Du denn dann unbedingt negativ bewerten können?
    Es gibt für einen Verkäufer - für einen gewerblichen gilt das besonders - absolut keinen irgendwie wirtschaftlich oder sonstwie sinnvollen und / oder irgendeinen Vorteil bringenden Grund dafür einem Käufer eine negative Bewertung zu geben.
    Und warum nun ausgerechnet der Wegfall dieser ohnehin sinnlosen Möglichkeit für Dich nun ausschlaggebend sein sollte nicht mehr bei eBay zu verkaufen, hast Du mir jedenfalls noch nicht ansatzweise plausibel machen können.

    Re: Re: Re: Neues Bewertungssystem bei Ebay


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    Original geschrieben von StebuEx

    Halt Dich mal zurück mit Deinen Fehlinterpretationen und konstruierten Spinnereien.


    Du willst doch nicht behaupten,.daß ich mein Geschäft schlecht führe?!Stammkunden sind übrigens beim Internet-Autoverkauf die tragende Stütze. Du hast richtig Ahnung....... :rolleyes:


    Oh, ich habe den Satz natürlich allgemein und nicht auf dich bezogen geschrieben.
    Andererseits zeigst Du mit Deinen Antworten auch wieder deutlich, wie Du Du Deine Geschäftsführung auslegst.


    Stammkunden sind übrigens bei eBay-Powersellern in nahezu allen Segmenten vorhanden und mitunter sogar tatsächlich die Stütze des Geschäftes.
    Das Du nun ausgerechnet ein davon nicht gerade beispielhaft betroffenes Angebot hast, hast Du weder vorher mitgeteilt, noch habe ich das - wie gesagt - überhaupt auf Dich konkret bezogen.
    Daher ist Dein Vorwurf sowohl fehl am Platz, als auch generell falsch.


    Übrigens: sogenannten "Spassbietern" kommt man nicht mit negativen Bewertungen - die befriedigen nur einen eigenen irrationalen Drang, sondern mit anderen Mitteln.
    Von der eBay-Unstimmigkeit samt Verwarnung bis hin zur Durchsetzung des gültigen Kaufvertrages mit rechtlichen Mitteln.
    Ich habe es glaube ich schon öfter geschrieben: Ein professionell handelnder Verläufer gibt bei eBay überhaupt keine negativen Bewertungen für Käufer ab.