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Original geschrieben von tarifchaos
EM scheint bei einigen Karten gestört zu sein.
Bei mir ist alles im grünen Bereich.
Sämtliche Gutschriften auf allen Karten sehr zeitnah - auch die Online-Abfrage ist jetzt bei allen meinen Karten wieder möglich.
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Original geschrieben von flatty
Was gibt es nicht "mehr"? Den § 434 I 1?
Wo bitte kommt dort der Begriff "zugesicherte Eigenschaft" vor?
Wenn man mit solchen feststehenden Schlagwörtern argumentiert, dann sollte man evtl. mal seine Quellen auf Aktualität hin prüfen...
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Original geschrieben von sanfran
der folgende text ist nicht von mir...
Natürlich nicht.
Genausowenig wie er noch aktuell ist
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Fehlt dem Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer gemäß § 463 S. 1 BGB
Man man man - das ist jetzt nun schon geschlagene 6 Jahre her, dass dieser § geändert wurde.
Schlag einfach mal in einer aktuellen Auflage des BGB nach.
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Original geschrieben von sanfran
Also eine zugesicherte Eigenschaft der Verkäufers.
Ach, weisst Du - Du tust zwar unheimlich kompetent, aber was soll man denn davon halten wenn Du andauernd auf einem Begriff rumreitest den es in dem von Dir genannten Kontext schon lange nicht mehr gibt?
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Ich muss jetzt auch mal ne Frage dazu stellen.
Bislang habe ich für meinen Schwiegervater absolut alles was auch nur entfernt mit PC und Handy zu tun hat erklären und einrichten müssen. Jetzt überrascht er mich mit einer mail aus Spanien (Rentner halt - im Winter nur im Warmen
) , dass ihm da jemand Skype eingerichtet hat und ich das auch tun sollte, damit wir dann kostenlos telefonieren könnten.
Nu' habe ich von skype soviel Ahnung wie die Kuh vom Fliegen - und brauch' das ja eigentlich auch nicht.
Was wäre denn da die preiswerteste Hardwarelösung die so problemlos wie möglich und ohne viel Installationsaufwand eine gelegentliche Verwendung ermöglicht?
Headset würde ausreichen, schnurlos muss es nicht sein, ein "echtes" Telefon wäre wohl für die paar Mal auch oversized?
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Original geschrieben von pitmeisterr
Ich glaube für eine Beschwerde ist es schon zuspät.
Warum sollte es das?
Niemand ist verpflichtet sich nach dem Kauf selbsttätig nach Änderungen zu erkundigen.
Wenn es irgendeine Information über die Änderung gab, dann wird man sie immer noch an der Abendkasse erfahren können.
Und bei einer wesentlichen Änderung des Programms dürfte die Vertragsgrundlage entfallen sein und man wird die Karte zurückgeben dürfen.
Der Dirigent heisst übrigen Sir Neville Marriner
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Original geschrieben von Steini0509
Hab halt was bei einem gehackten ebay account gekauft, mit ebay kreditkarte über paypal bezahlt, ware nie erhalten.
Und das alles in den gerade mal 3 Wochen seit es die KK überhaupt gibt - mit all den Feiertagen dazwischen? Respekt...
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Original geschrieben von Lord Arsch
Würde mich wundern, denn 6 Moante Garantie sind Pflicht. 
Flasch.
Es gibt keinerlei Pflicht irgendeine Garantie zu geben.
Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung aka Gewährleistung wurde doch nun gerade erläutert...
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Original geschrieben von Jochen
Ich mache gar nichts und habe gar nichts gemacht, das macht das Forensystem. 
Tja, - da kann man mal sehen wie wenig ich mich damit beschäftige...
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Original geschrieben von herold
Lt. dem Mitarbeiter, der im Saturn mit einem o2-Shirt herumlief, soll genau dies der Fall sein
Das muss auch so sein.
Oder glaubt wirklich jemand daran, dass o2 es programmieren könnte die Karten nicht nur nach First-Call sondern auch noch nach Registrierungsdatum zu unterscheiden?
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Original geschrieben von herold
Um auch dem letzten Zweifler
Vielen Dank :top:
Jetzt könnte man ja noch ganz pessimistisch überlegen, ob das wirklich auch für die Pakete gilt die vor diesem Flyer gekauft wurden - aber diese programmiertechnische Finesse traue ich der o2-Software nicht zu 
Dann haben wir ja (vorerst?) noch bis Mitte / Ende März Zeit um das nächste Loop-Paket-Schnäppchen zu jagen 