Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Aber tendeziell sind noch welche da. Ich weiß nicht, was über Nacht wegging.


    Also wenn ich gerade eine mail bekomme, dass keine o2-Vit mehr da wären, obwohl ich noch gestern abend an stephan geschrieben habe (und Sonntags arbeitet er ja wohl im Gegensatz zu Dir nicht), dann bin ich jetzt schon etwas enttäuscht...

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    Original geschrieben von samsungsack
    Hat das nur ein verändertes Icon im Menü, oder steht auf dem Cover was drauf?


    Wenn ich mich recht erinnere, steht auf dem Aufkleber unter dem Display schlicht "o2" statt "SonyEricsson".


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    Original geschrieben von Timba69
      samsungsack:
    Deine aktuelle Frage und die Frage davor werden alle in diesem Thread beantwortet,


    Also zum Thema wie ganz genau denn das o2-Branding aussieht, hab ich zumindest in diesem Thread und auf die Schnelle auch nichts gefunden.

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    Original geschrieben von StebuEx
    es wird schon so sein, wie du es sagst. ich hab jedenfalls andere erfahrungen gemacht.


    Bedauerlicherweise muss man als Verbraucher mitunter seine Rechte energischer als eigentlich nötig einfordern.
    Bei einem Wert wie es ein N95 darstellt, hätte ich jedenfalls es nicht auf sich beruhen lassen - der VK ist ohne jedes Wenn und aber in der Pflicht Dir die Ware zukommen zu lassen. Irgendwelche Ausreden auf den Transportweg zählen nicht.

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    Original geschrieben von StebuEx
    na dann kannste mir ja mal erklären was ich machen soll


    Ja, mache ich gerne: Vom Verkäufer die Beseitigung des Sachmangels fordern.
    Das war einfach.

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    die haben mir diesbzgl. mehrmals den unterschied zwischen sachmangel und gefahrenübergang erklärt.


    Da gibt es ja auch Unterschiede. Zwischen Äpfeln und Birnen ja auch.


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    soviel mal zum thema kommentar vs. BGB


    Einmal ganz deutlich für Dich: Wenn ein Verbraucher etwas von einem Händler kauft, dann gilt 474 BGB und damit eben gerade NICHT der von Dir angeführte Gefahrenübergang.


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    außerdem brauchste mich nicht persönlich angreifen


    Das war kein Angriff.
    Ich finde nur, dass man es schon deutlich benennen darf wenn jmd. mit einem gefährlich bröckelndem Halbwissen andere in die Irre führt.

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    Original geschrieben von StebuEx
    warum nicht?


    ist doch kein widerruf... :confused:


    Warum nicht? Weil die Beseitigung eines Sachmangels grundsätzlich für den Käufer kostenfrei zu erfolgen hat.
    Es ist absolut keine Schande wenn man von der Rechtslage keinen blassen Schimmer hat - dann sollte man sich aber mit total unsinnigen Aussagen zurückhalten!

    Re: Universalfernbedienung Code für He@d Gerät


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    Original geschrieben von Zelda1980
    Hallo, falls jemand eine Universalfernbedienung


    Man man man - wegen eines völlig falschen Rates eines juristischen Total-Laien willst Du sofort auf alle Deine Rechte verzichten?