Beiträge von TM1

    Ich habe jetzt auch mal ein 6500c von T-Mobile bekommen.
    Was mich vom ersten Eindruck ja viel mehr als der billige Akkudeckel stört, ist die Abdeckung für den Ladeanschluss.
    Hat denn jmd. sein Gerät schon mehr als 10mal ans Ladegerät gesteckt und dabei den Gummistöpsel _nicht_ kaputtbekommen?

    Zitat

    Original geschrieben von booner

    Wo steht denn bei IRR was dazu? Hast du einen Link?



    Z.B. wurde


    hier fettgedruckt zwischen Haftung und Garantie unterschieden.


    Allerdings wird dann ja wie ich gerade sehe,
    hierauf
    verwiesen, was ja aktueller sein dürfte und das wiederum gleichbehandelt sieht.


    Einfach zu verstehen ist das jedenfalls für den Laien nicht - somit für 99% aller eBay-Verkäufer.

    Zitat

    Original geschrieben von big-p
    Ist denn jetzt an dem Datum "14.01.08" was dran,


    Ja, das steht genau so in den kleinen Fußnötchen bei o2.

    Zitat

    Original geschrieben von Champ84
      TM1
    Was haben sie dir angeboten?


    Eine Prüfung und erneuten Rückruf.
    Ich stelle mir als Alternative zu einer Rücksendung komplett auf deren Kosten einen zumindest anteiligen Erlass der Versandkosten für den kümmerlichen Rest vor.
    Ich hatte vorhin noch einen Rückruf auf dem AB, den ich noch gar nicht bemerkt hatte:
    Aus "systemtechnischen" Gründen könne man ausverkaufte und nicht mehr lieferbare Artikel nicht vorher dem Kunden mitteilen. Super - dabei verpflichten sie sich in ihren eigenen AGB dazu.
    Man, das ist ja eine wahre Goldgrube für abmahnwillige anwälte...

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Hoffentlich stellen sich die Damen und Herren beim Mail-Support etwas besser an,


    Kannst Du vergessen.
    Ausser der einen automatischen Bestellbestätigung habe ich nicht eine einzige mail bekommen - weder eine Mitteiöung dass bestimmte Artikel ausverkauft sind, noch eine Antwort auf div. Anfragen.
    Ich habe heut morgen ein Fax geschickt - das wurde ziemlich schnell beantwortet - per email (obwohl im fax die mailadresse nicht stand - die Verknüpfung mit der Bestellung haben sie also auf die Reihe bekommen).
    Diese Antwort war immerhin extrem freundlich und evtl. auch zielführend.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich beziehe mich auf das Klauselverbot des § 309 Ziff. 7 litt. a, b BGB, d


    Ich muss nochmal nachbohren: Das bezieht sich ja eindeutig auf den Ausschluss von "Haftung".
    Nun wurde aber nicht die "Haftung", sondern die "Gewährleistung" ausgeschlossen - ein Unterschied der z.B. für die Kollegen von internetrecht-rostock.de schon wesentlich ist.
    Haftung darf man nicht pauschal und völlig ausschliessen, Gewährleistung schon.
    Klar: Zwei Juristen, drei Meinungen. Aber absolut eindeutig ist die Lage nun wirklich nicht.