ZitatOriginal geschrieben von real Nokianer
isses nicht, dann kläre uns mal auf.
Wenn Du nicht merkst was für einen Vertrag (es sind sogar zwei, also: Verträge) man bei dem von Dir geposteten Angebot eingeht, dann ist Dir nicht zu helfen.
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ZitatOriginal geschrieben von real Nokianer
isses nicht, dann kläre uns mal auf.
Wenn Du nicht merkst was für einen Vertrag (es sind sogar zwei, also: Verträge) man bei dem von Dir geposteten Angebot eingeht, dann ist Dir nicht zu helfen.
ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Das können nur welche akzeptieren die Null Ahnung haben
Die finden den Weg hierher eher selten.
ZitatOriginal geschrieben von real Nokianer
für den preis, den du für das legale unlocken bezahlst, bekommst du ein nagelneues k610i ohne simlock.
Äpfel, Birnen.
Mit Vertrag kann man alles konstruieren - und erzähl jetzt ja nicht das wäre kein Vertrag.
ZitatOriginal geschrieben von Stenz07
nur leider wurde mir kein Rabatt gewährt, Woran könnte das liegen?
Vielleicht daran, dass Du Dir noch nicht einmal die Mühe gemacht hast den Thread zu lesen? Da steht die Vorgehensweise zu diesem Rabatt nämlich genau drin.
Die Wortwahl "steht mir zu" halte ich übrigens auch für verfehlt.
Re: Postbank (Berlin): Münzen-Einzahlungs-Automaten?
ZitatOriginal geschrieben von clio
Wisst ihr, ob es solche Automaten noch gibt?
Vor vielen Jahren hatte die Volsbank mal einige davon.
Die wurden alle wieder abgeschafft weil sie irre teuer und extrem störanfällig waren - mehr kaputt als alles andere.
Für Kunden zugängliche Automaten dieser Art wirds wohl bei keiner Bank mehr geben - ich kenne jedenfalls keine mehr.
ZitatOriginal geschrieben von BernieP
Hm, vielleicht verstehe ich den Witz hinter diesem Zitat nicht, aber ich finde das nicht so lustig.
Der Witz ist ausgerechnet jemandem so etwas an den Kopf zu werfen, der das BGB quasi berufsmäßig auswendig kann. Und der dafür gerade hier auch bekannt ist.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Nur für die Beschaffenheit genau des abgebildeten Gegenstandes wurde der Gewährleistungsausschluss vereinbart.[/i]
Das widerspricht aber nunmal dem Gesetzetext, der ganz eindeutig die Lieferung eines anderen Gegenstandes einem Sachmangel gleichstellt.
ZitatOriginal geschrieben von booner
Ich beziehe mich auf das Klauselverbot des § 309 Ziff. 7 litt. a, b BGB,
Stimmt, da war ja noch was...
Als ehrlicher VK, der zu seinen Artikeln steht kenne ich mich mit den Feinheiten ja nicht so auswendig aus...
Den Passus hatte ja wimre sogar ComputerBild in eine Art mustertext eingebaut - wenn man also die Haftung für die in besagtem § angesprochenen Fälle nicht ausschliesst, sonst aber alles, ist man wieder in der Situation dass man eben nicht haftet.
ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
Sorry, aber fand den wirklich nur ich zum Brüllen?
Den wollte ich auch gerade zitieren :top:
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Der Verkäufer muß das liefern was er beschrieben hat.
Was außer ne Garantie dafür das er wenigstens den richtigen Typ liefert soll das sonst sein ?.
Eine unverbindliche Beschreibung ohne jede Zusicherung?
Es gibt Ansichten von Juristen (z.B. auch in der einschlägigen Newsgroup), die an eine Beschaffenheitsgarantie die den Ausschluss der Sachmängelhaftung in den gatantierten Punkten aufheben würde, wesentlich höhere Anforderungen stellt als diese Formulierung erfüllt.
ZitatOriginal geschrieben von booner
denn Ausschluss ist nach AGB-Regeln unwirksam.
Verkauft der betreffende VK denn soviel (Neu-)Ware, das schon eine AGB vorliegen würde? Ich habe soweit nicht nachgeschaut.
Und betrifft das überhaupt die hier verkauften gebrauchten Güter?
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Rein rechtlich gesehen, schon.
Wie kommst Du auf dieses dünne Eis?
Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen, der Käufer hat eigentlich noch nichtmal irgendeinen Anspruch.
Die einzig relevante Frage ist, ob der Satz "die Ware entspricht der Beschreibung" (o.ä., ich habs grad nicht mehr wörtlich in Erinnerung) eine Beschaffenheitsgarantie darstellt, die dann eben nicht vom Ausschluss erfasst wird. Das kann aber niemand ausser einem Richter im Streitfall entscheiden.