Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von apelmax
    Und, das würde wohl (fast) jeder so machen oder.... ?


    Du darfst nicht von deinem zweifelhaften Charakter auf andere schliessen.
    Ich weiss, auf wem die Kassendifferenz hängen bleibt - und weil ich überall wo ich hingehe auch gerne mit einem guten Gewissen ein weiteres Mal hingehen können möchte, bleibe ich bei erkannten Fehlern dieser Art ehrlich.
    Und weil Du mit Deiner Art dies nie erfahren wirst, verrate ich Dir was: Das zahlt sich sogar aus.

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    Original geschrieben von Ratatouille
    Die Heise-Standartschreiben sind aber ziemlich langweilig.


    Im Gegensatz zu Deinem gelinde gesagt fragwürdigen Vorschlag sind sie aber sinnvoll und richtig.
    Natürlich ist es leicht mal eben ohne jede Ahnung "Betrug" zu blöken und "Anzeige" gleich hinterher.
    Wenn Du mal stattdessen den hier schon verlinkten ct Beitrag gelesen hättest, dann würde auch klar sein, dass es eben nicht strafbar ist, was die meisten Anbieter dieser nutzlosen "Informationen" tun.
    Das die Forderungen meist nicht begründet sind und ebensowenig eingetrieben werden (können), ist ein völlig anderes Feld.

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    Original geschrieben von herold
    Mir fällt mit den geforderten Eckdaten nur das SE K750i im Loop-Paket ein. Kostet aber leider so um die 100,- Euro.


    Wohl eher 120 - oder wo gibt es das (wenn überhaupt noch) für um oder unter 100,-?

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    Original geschrieben von 79er
    Das sehe ich völlig anders.


    Wie booner schon ausführlichst darlegte: Die Justiz sieht das anders als Du - und die ist etwas maßgeblicher.
    Beispiele und Erklärungen findest Du bei Google zuhauf und einfach.
    Der Autoverkäufer z.B. den Du mit den ersten Google-treffern findest, hat seine Ansicht die Auktion einfach so abbrechen zu können ausgesprochen teuer bezahlt.

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    Original geschrieben von Noe
    Ps. Es gibt doch auch noch die Option Verlust der Ware oder? ;)


    Egal welche Begründung angegeben ist - der beim Abbruch Höchstbietende hat ein Recht auf Lieferung des Artikels wie angeboten. Darauf besteht natürlich nahezu niemand, es gibt aber doch einige Beispiele wo das für die VK bitter ausging.

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    Original geschrieben von Noe
    Auktion kannst du abbrechen. Gerät ist jetzt defekt.
    Der jetzige Bieter bekommt dann eine Info das die Auktion frühzeitig beendet wurde da der Artikel defekt ist. ;)


    Nur dass der bei Beendigung der Auktion Höchstbietende dann ein Recht auf Lieferung das Artikels hat - und zwar in beschriebenem, nicht defekten Zustand.
    So sieht das jedenfalls die Justiz - und zwar nicht nur in einem unbedeutenden Einzelfall irgendeines Amtsrichters.
    Tatsächlich ist wohl die problemloseste (wenn auch nicht gerade sauber eBay-konforme) Lösung, von einem Bekannten ersteigern zu lassen.

    Re: Formular Deaktivierung bei Betrug


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    Original geschrieben von Arminius

    a) Wie kann man herauszufinden bei welchem Provider oder sogar bei T-Mobile selbst, eine Prepaid-Karte läuft? Ist dies notwendig, wenn die Karte deaktiviert werden soll (siehe b)?


    Rausfinden kannst Du das indem Du jedem einzelnen Betreiber + Provider anschreibst und um entsprechende Auskunft bittest (siehe z.B. T5F).
    Und dann lässt Du ebenfalls schriftlich jede Karte deaktivieren die unrechtmässig registriert wurde.
    Weiteres lohnt sich nicht - ich hatte mal den Berliner datenschutzbeauftragten auf eine firma angesetzt, die ohne mein Wissen Karten auf meinen Namen registriert hatte, das ist völlig im Sande verlaufen.

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    Original geschrieben von Prepaid Team
    Ersatzlieferung eines neuen Produktes (also Karte+Handy) ist aber eine gängige Variante um die Mängel abzustellen-


    Grundsätzlich ja.
    Ich würde aber mal ziemlich sicher vermuten, dass das Interesse des Kunden seine Nummer zu behalten schutzwürdiger ist, als das Interesse von QVC möglichst ohne Aufwand einen Umtausch abzuwickeln.


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    Original geschrieben von Andreas2107
    Ansprechpartner in Gewährleistungssachen ist und bleibt der Verkäufer und das ist in diesem Fall nicht Vodafone, sondern QVC!


    So pauschal ist natpürlich unsinnig.
    Ich habe noch niemals nie irgendein Handy beim Verkäufer zur Reparaut abgegeben, sondern ohne jede ausnahme immer bei einem entsprechend authorisierten Service-PArtner. Die interessiert bestenfalls eine Rechnung, manchmal noch nichtmal das, weil über IMEI + Herstelldatum ausreichend für eine Garantierep. ausgewiesen.
    Also würde ich durchaus mit dem Handy zu einem SE service-Partner gehen, oder eben auch zu Vodafone - die sind ja zumindest teilweise auch Service-Partner.

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    Original geschrieben von Prepaid Team
    Warum nicht? Du hast immerhin auch das gesamte als ein Produkt gekauft.


    Und der VK ist im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet bei genau diesem Produkt Mängel abzustellen - ich glaube nicht, dass man einen Rufnummerntausch dabei akzeptieren muss.