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Original geschrieben von beugelbuddel
Ich habe nun erstmal Abstand genommen und werde keinen Döner mehr essen.
Die sinnvollere Konsequenz (wenn man denn Döner mag) ist doch, nur noch dort zu kaufen wo man für sein Geld auch Qualität bekommt.
Das kann dann logischerweise kein 99Cent Döner sein.
Oder man sucht gezielt nur noch Yaprak-Döner, also eben nicht aus durchgedrehtem und "pürierten" Fleisch hergestellte - da ist die Möglichkeit schlechtes Fleisch unterzumischen deutlich geringer.
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Obendrauf muß man auch feststellen, daß viele, viele Buden Ihre Spieße vom Vortag am Morgen wieder in Betrieb haben. :mad: Dies ist gesetzlich verboten!
Wenn Du das schon sicher festgestellt hast: Melden.
Ohne die Meldung des LKW-Fahrers wäre dieser Teil des Skandals auch nicht bekannt geworden.
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Original geschrieben von knocker
'Wen und Was' stehen doch in der Thread-Überschrift. :confused:
Tschuldigung - ich stand wegen der Abkürzung SE vorübergehend auf dem Schlauch...
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Re: Aktuelle Monatsinformationen September'07
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Original geschrieben von DaRappa
Und wenn ich sage Hammer, dann meine ich Hammer 
Wie wäre es mit einem "Hummer-Angebot"? :top:
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Original geschrieben von booner
Bei einer derart dauerhaften "Sammlunsgauflösung" über Monate oder gar Jahre hinweg wird es schwer fallen einen Richter zu finden, der hier noch einen Verkäufer mit Verbrauchereigenschaft sieht.
Da gab es doch neulich irgendwo das klassische Beispiel einer Auflösung einer Briefmarkensammlung? Da wurde der - an sich klassisch private - Sammler auch als "gewerblich" behandelt. Schon widersprüchlich, dass man zwar ganz privat über viele Jahre irgendwas sammeln darf, das dann aber nur noch "gewerblich" wieder loswerden kann? Und wo ist die Grenze und der Unterschied, ob ich eine Sammlung en bloc, oder markenweise abstosse?
Zwingend nachvollziehbar ist die momentane und ja auch beileibe nicht einheitliche Behandlung solcher Fälle nun wirklich nicht.
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Original geschrieben von Lord Arsch
Naja, muss aber ein recht großer Keller gewesen sein
Es waren ja nicht alles Weinflaschen - obwohl da ein paar hundert Flaschen locker auch in den kleinsten Keller passen.
Viel verkauft hat er ja wohl Märklin-Krams, also klassische Sammlerware.
Ausserdem hat er weit über 2000 Bewertungen auch als Käufer.
Insgesamt würde ich jetzt nach näherer Betrachtung eher nicht von gewerblichem Handeln ausgehen. Obwohl wie gesagt der ein oder andere Richter da ja schon die merkwürdigsten Maßstäbe angelegt hat.
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Original geschrieben von booner
Definitiv kein Verbraucher:
Na, das ist doch ein schönes Beispiel für einen Zweifelsfall: So überschlägig betrachtet kommt jede Flasche nur je einmal vor. Das könnte also genausogut eine echte klassische Sammlungsauflösung sein.
Und auch wenn das wieder einige Richter mal so, mal so sehen: Das kann man auch als echter Privatverkäufer machen.
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Original geschrieben von Cyro8568
Sobal man dann zurückruft, bekommt man von seinem Provider eine 0900´er Abrechnung.
Belastbare Quelle?
Das dürfte schon rein technisch unmöglich sein, von der Rechtmäßigkeit ganz zu schweigen.
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Re: Re: Re: Re: Re: Falscher Artikel
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Original geschrieben von Maarthok
von §434 BGB der Sachmängelhaftung gleichgestellt
Eben.
Und deshalb bezieht sich ein entsprechender Ausschluss auch darauf.
Das ist bestenfalls umstritten, aber keineswegs so eindeutig wie Du es darstellst. Juristisch sind imho erst einige gegensätzliche Entscheidungen unterer Instanzen ergangen, eine nötige Klärung steht noch aus.
Im wahren eBay-Leben sind die meisten privaten Verkäufer aber viel netter und kulanter als man denken mag. Man liest eben nur von den Problemfällen.
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Original geschrieben von John Locke
TM1: da war eine Antwort
Also auch nach mehrmaligem Nachlesen finde ich da keinerlei Antwort zwischen den Beschimpfungen - die muss ja wirklich gut versteckt sein.
Im Übrigen kann es ja auch keine wirklich abschliessende Antwort geben, denn auch wenn es mittlerweile ja nicht mehr erlaubt ist, wurde ja nun (auch von mir) angemerkt, dass sehr wohl trotzdem versucht werden könnte aus so einem Rückruf einen Mehrwert zu generieren. Zu Hochzeiten des Telefonsexbooms z.B. Gab es nmE die Masche nach so einem Telefonat eine "Dienstleistungsrechnung" zu verschicken - dem Einfallsreichtum von Betrügern sind keine Grenzen gesetzt.
Deswegen ist das ja auch illegal; schliesslich gibt es für viele ja auch nachvollziehbare Gründe auch unbekannte Nummern zurückzurufen.
An sich wurde das aber hier schon imho ernsthaft und ohne Häme geschrieben. Man muss Antworten auch mal lesen und verstehen statt immer weiter zu fragen.
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Re: Re: Re: Falscher Artikel
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Original geschrieben von Maarthok
Das gilt auch, wenn es sich um einen Privatmann/frau handelt
Wenn ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat, dann gilt das natürlich nicht für ihn.
Bei falscher Grösse wird man wohl kaum Arglist nachweisen können.