Beiträge von TM1

    Zitat

    Original geschrieben von elLobo
    So... habe mal bei der Bestellhotline unter 01801-000018 (4,5 Ct/Min aus dem Netz der DTAG) angerufen... der Grund für die Verzögerung ist tatsächlich die Bezahlung über die Kreditkarte... dauert wohl deshalb noch bis Montag...


    Tja - exakt dieselbe Auskunft habe ich auch bekommen. Zuerst wurde mir gleich mal gesagt, dass die KK wohl ungültig sei. Da das aber garantiert nicht der Fall ist, hat der Hotliner dann ein bischen nachgefragt und dann "Probleme mit der KK-Bearbeitung" eingeräumt. Aber Probleme mit jeder Art von Kunden-"Bearbeitung" ist man ja von e-minus gewohnt :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von 16Bit
    Also wenn ich das hier lese, waren selbst die 9,95€ bei audioelektronik zuviel für diesen Schrott. Oder kann noch jemnad was Gutes berichten :D ?


    Da fehlt wohl ein riesen grosses Ironie-Tag?
    Das F3 ist z.B. das ideale Handy für Gelegenheiten wo es kein Weltuntergang ist wenn es geklaut wird oder sonstwie kaputtgeht - bei dem Preis ist das schon sehr nahe an dem schon ewig angekündigten und nie realisierten Einweghandy dran. Für Gelegenheiten wo man nie sein teures Spielzeughandy mitnehmen würde völlig ausreichend, zumal es ja wohl ausserordentlich robust ist.

    Zitat

    Original geschrieben von JokerHH
    Noch mal zu dem Thema eine Seite weiter vorne:
    Bei mir kam gestern endlich die Rechnung für das schöne Blättchen "Meine Melodie", müsste bei euch also wohl auch bald eintrudeln.



    Hatte ich auch gestern im kasten - und sofort überwiesen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von NokiSung
      TM1: Lies doch bitte einfach mal z.B. bei Wikipedia,


    Wer Wiki als Quelle für irgendwas angibt hat schon stets verloren.
    Nicht nur für diesen Fall, sondern generell - da jeder jederzeit jeden Artikel ändern kann wie es ihm beliebt, sollte man sich niemals darauf verlassen was dort steht.
    Natürlich handelt es sich nicht um eine Verletzung des Briefgeheimnisses im Wortsinne v. Art. 10GG und §202 StGB. Unzulässig bleibt es - egal ob Du das einsehen willst oder gar kannst. Nachzulesen in unzähligen Urteilen die z.b. auf GrundG Artt. 1, 2 und BGB § 823 Abs. 1 gründen.
    Erschreckend eigentlich, dass dies offensichtlich nicht für jeden selbstverständlich ist.

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Den Thread hier zu lesen würde die Sache beschleunigen. Die Frage wurde ungefähr zwei dutzend Mal beantwortet.... :D


    Auf den ersten paar Seiten als das noch nicht in eine Schlacht um die Art des Locks ausgeartet war (bevor ich also tatsächlich aufgehört habe alles zu lesen), wurde das aber mal anders dargestellt wimre.
    Ich hab's sogar gefunden: Hier steht's:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2267733#post2267733


    Übrigens: von mir aus könnt ihr auch eins meiner Pakete aufmachen und die Art des Locks testen. Nicht um irgendeinen "mob" zu befrieden, sondern um die allgemeine Neugier zu befriedigen :)


    Ich hab' 0160er Nr. - aber eine davon ist tatsächlich xtrem gut und zum Behalten geeignet.

    Zitat

    Original geschrieben von NokiSung
    Ein endgültige Bewertung ist sicherlich schwierig, aber die Veröffentlichung der Korrespondenz mit Unternehmen, egal ob nun per Brief, Mail oder aus einem Forumsnachrichten-System, ist vermutlich nicht zwangsläufig zu beanstanden.


    Da ist eine endgültige Beurteilung natürlich problemlos und einfach möglich: Eine PN ist eben nicht öffentlich, sondern wie der Name sagt, Privat + Persönlich und damit einer email und einem Brief vergleichbar.
    Und einen solchen Text zu veröffentlichen ist ein absolutes NO - und zwar völlig egal ob der Absender nun Deine Freundin oder ein "Unternehmen" ist.
    Wie man aus der Verurteilung einer solchen Verletzung des Briefgeheimnisses nun ein pauschales Inschutznehmen eines Händlers ableiten kann ist mir völlig unverständlich - das ist eine besonders dumme Verdrehung von Tatsachen.


    Zitat


    Darf ich beispielsweise keinen bösen Brief von o2 an mich hier veröffentlichen?
    Oder eine E-Mail von Amazon?


    Natürlich darfst Du das nicht. Oder meinst du das Briefgeheimnis gilt nicht mehr, nur weil der Absender ein (womöglich böser) Händler ist?
    Wenn's Dich beruhigt: Natürlich gilt das auch andersrum - weder o2 noch amazon dürfen Deine bösen Briefe veröffentlichen.

    Zitat

    Original geschrieben von dinamo
    so habe die pn von handybude erhalten was sagt ihr dazu????????


    Du solltest versuchen zu denken. Zuerst mal darüber, was das "P" von PN bedeutet.
    Scheinbar willst Du mit aller Gewalt grösstmöglichen Ärger bekommen...

    Zitat

    Original geschrieben von neueruser


    Was habt ihr eigentlich mit der Rechnung von Meine Melodie? Ist doch auch mal schön wenn keine Rechnung kommt :D


    Die Prämie (80EUR) gibt es erst wenn die erste Rechnung (6,60EUR) bezahlt ist.
    alles klar? ;)