Beiträge von TM1

    Re: Re: Wandlung



    Du outest Dich als nicht ernstzunehmenden Clown.
    Zum Glück haben wir eine objektive und maßgebliche Instanz, die das problemlos und eindeutig für uns klärt: Das Bürgerliche Gesetzbuch.
    Dort kann jeder - und Du solltest das auch unbedingt tun - nachlesen wieviele Nachbesserungsversuche dem Kunden zuzumuten sind. Die Formulierung in §440 BGB ist an Eindeutigkeit nur für den nicht zu verstehen der nicht bis Drei zählen kann:
    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
    Was es da noch zu diskutieren gibt verstehe ich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Was das Recht besagt, weiß ich nicht


    Das scheint wohl so zu sein.


    Zitat


    Auf jeden Fall ist es definitiv so, das erst (ok, sagen wir: bei einigen "kleinen" Firmen...) nach dem dritten Einsenden getauscht/gewandelt wird.


    Dass viele Firmen (unwissende) Kunden über ihre Rechte täuschen und Dinge verlangen die so rechtlich nicht haltbar sind, ist eine Tatsache die ich nicht bezweifle.
    Zum Glück ist das BGB unbeugsam und das Maß der Dinge - Du solltest mal einen Blick hinein werfen. Die §§439 und 440 sind eigentlich kaum misszuverstehen, insbesondere kann die Formulierung "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" absolut nicht falsch verstanden werden. Oder meinst Du ernsthaft der Gesetzgeber würde nicht bis Drei zählen können?
    Also lehn' dich nicht zu weit aus dem Fenster, Du bist schon am Rausfallen.

    Zitat

    Original geschrieben von Strato
    Bücher sind eben preisgebunden... das heißt außer wenn du eine Remittende findest wirst du Bücher nur schwer billiger finden.


    Hörerscheine für Bücher eines Dozenzen würde mir noch einfallen ;)

    Zitat


    Alternativ kannst du natürlich die Bücher gebraucht kaufen... zum Beispiel bei ebay, aber imho ist die beste Alternative hierfür immer noch der gute alte Flohmarkt ;)


    Booklooker. Meist preiswerter als eBay, ähnlich grosse wenn nicht grössere Auswahl - und überdachter als die meisten Flohmärkte ;)

    Re: k750i joystick


    Zitat

    Original geschrieben von xx3


    1.Frage:Ist das Garantie?


    Nein, das ist keine Garantie, sondern ein Defekt.
    Falls Du eigentlich fragen wolltest ob dieser Defekt unter die gesetzliche Gewährleistung oder die S/E Garantie fällt, lautet die Antwort Ja.

    Zitat


    2.Frage:Hab das Handy bei ebay gekauft.Wo muss ich es hinschicken?


    Falls Du eine ordentliche Rechnung dazu hast, wendest Du dich an eine S/E Servicestelle in Deiner Nähe.

    Zitat

    Original geschrieben von chris80

    na sowas komplett sinnbefreites habe ich bei einem Handy ja noch nie gesehen.


    Meinst Du die Effekte, oder die Tatsache dass sie nur kurz leuchten?
    Ich würde die Effekte an sich ja als völlig sinnlos ansehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Unfug. Es muß dreimal der selbe Fehler sein - oder meinst du, Firmen vie "avarto" oder "CSS" handeln da einstimmig (!) nach eigenem Ermessen und sagen das einfach nur so? :rolleyes:


    Was irgendwelche Hinterhofbuden machen ist mir wurscht - ich halte mich lieber an geltendes Recht. Und das besagt, dass meine Aussage richtig ist. Konkret muss man natürlich noch richtigstellen dass es keine "Wandlung" mehr im Gesetzestext gibt, sondern einen "Rücktritt". Im Ergebnis dasselbe. Das mehr als 2 (und damit eben nicht 3) Nachbesserungen in der Regel entweder als fehlgeschlagen (derselbe Fehler) oder als unzumutbar (immer andere Fehler) anzusehen sind ergibt sich aus §440BGB.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Du hast nämlich nach dreimaligem Einschicken wegen des selben Fehlers ein Wandlungsrecht


    Das ist falsch: Bereits beim max. zweiten erfolglosen Reparaturversuch darf der Händler eine Wandlung nicht mehr verweigern - dabei ist es egal ob derselbe oder ein anderer Fehler nicht behoben wurde.