ZitatOriginal geschrieben von billy-clinton
Zu wann sind denn größere Sticks geplant?
2GB MSMicro kann man jedenfalls schon kaufen.
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ZitatOriginal geschrieben von billy-clinton
Zu wann sind denn größere Sticks geplant?
2GB MSMicro kann man jedenfalls schon kaufen.
ZitatOriginal geschrieben von etienne22
Die wurden schon vor vier Jahren (gesetzlich) abgeschafft...
Ehrlich?
Man bin ich alt geworden ![]()
Re: Re: Wandlung
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Quindan
Hab gerade gedacht, was jetzt wohl TM1 dazu sagen wird... *grübel*
Apropros...Da fragen wir doch gleich mal unser wandelndes Gesetzbuch TM1...
SCNR
Du outest Dich als nicht ernstzunehmenden Clown.
Zum Glück haben wir eine objektive und maßgebliche Instanz, die das problemlos und eindeutig für uns klärt: Das Bürgerliche Gesetzbuch.
Dort kann jeder - und Du solltest das auch unbedingt tun - nachlesen wieviele Nachbesserungsversuche dem Kunden zuzumuten sind. Die Formulierung in §440 BGB ist an Eindeutigkeit nur für den nicht zu verstehen der nicht bis Drei zählen kann:
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
Was es da noch zu diskutieren gibt verstehe ich nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Was das Recht besagt, weiß ich nicht
Das scheint wohl so zu sein.
Zitat
Auf jeden Fall ist es definitiv so, das erst (ok, sagen wir: bei einigen "kleinen" Firmen...) nach dem dritten Einsenden getauscht/gewandelt wird.
Dass viele Firmen (unwissende) Kunden über ihre Rechte täuschen und Dinge verlangen die so rechtlich nicht haltbar sind, ist eine Tatsache die ich nicht bezweifle.
Zum Glück ist das BGB unbeugsam und das Maß der Dinge - Du solltest mal einen Blick hinein werfen. Die §§439 und 440 sind eigentlich kaum misszuverstehen, insbesondere kann die Formulierung "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" absolut nicht falsch verstanden werden. Oder meinst Du ernsthaft der Gesetzgeber würde nicht bis Drei zählen können?
Also lehn' dich nicht zu weit aus dem Fenster, Du bist schon am Rausfallen.
ZitatOriginal geschrieben von Strato
Bücher sind eben preisgebunden... das heißt außer wenn du eine Remittende findest wirst du Bücher nur schwer billiger finden.
Hörerscheine für Bücher eines Dozenzen würde mir noch einfallen ![]()
Zitat
Alternativ kannst du natürlich die Bücher gebraucht kaufen... zum Beispiel bei ebay, aber imho ist die beste Alternative hierfür immer noch der gute alte Flohmarkt
Booklooker. Meist preiswerter als eBay, ähnlich grosse wenn nicht grössere Auswahl - und überdachter als die meisten Flohmärkte ![]()
Re: k750i joystick
ZitatOriginal geschrieben von xx3
1.Frage:Ist das Garantie?
Nein, das ist keine Garantie, sondern ein Defekt.
Falls Du eigentlich fragen wolltest ob dieser Defekt unter die gesetzliche Gewährleistung oder die S/E Garantie fällt, lautet die Antwort Ja.
Zitat
2.Frage:Hab das Handy bei ebay gekauft.Wo muss ich es hinschicken?
Falls Du eine ordentliche Rechnung dazu hast, wendest Du dich an eine S/E Servicestelle in Deiner Nähe.
ZitatOriginal geschrieben von chris80
na sowas komplett sinnbefreites habe ich bei einem Handy ja noch nie gesehen.
Meinst Du die Effekte, oder die Tatsache dass sie nur kurz leuchten?
Ich würde die Effekte an sich ja als völlig sinnlos ansehen.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Unfug. Es muß dreimal der selbe Fehler sein - oder meinst du, Firmen vie "avarto" oder "CSS" handeln da einstimmig (!) nach eigenem Ermessen und sagen das einfach nur so?
Was irgendwelche Hinterhofbuden machen ist mir wurscht - ich halte mich lieber an geltendes Recht. Und das besagt, dass meine Aussage richtig ist. Konkret muss man natürlich noch richtigstellen dass es keine "Wandlung" mehr im Gesetzestext gibt, sondern einen "Rücktritt". Im Ergebnis dasselbe. Das mehr als 2 (und damit eben nicht 3) Nachbesserungen in der Regel entweder als fehlgeschlagen (derselbe Fehler) oder als unzumutbar (immer andere Fehler) anzusehen sind ergibt sich aus §440BGB.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Du hast nämlich nach dreimaligem Einschicken wegen des selben Fehlers ein Wandlungsrecht
Das ist falsch: Bereits beim max. zweiten erfolglosen Reparaturversuch darf der Händler eine Wandlung nicht mehr verweigern - dabei ist es egal ob derselbe oder ein anderer Fehler nicht behoben wurde.
ZitatOriginal geschrieben von aikhoch
ist anscheinend schon ausverkauft. Ich wollte es eben bestellen da wurde angezeigt das es momentan ausverkauft ist.
Seit wann kann man bei o2 Handys ohne Vertrag online bestellen?