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Re: o2 nicht erreichbar trotz Empfang
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Original geschrieben von FrankBB
Weiß jemand Rat und kann mir langwierige Tests mit anderen sim-Karten etc ersparen?
Wenn überhaupt würde ich es mit einem anderen Handy testen.
Das einzige und letzte Mal dass ich etwas ähnliches hatte, war 1992 mit einem Motorola International 1000 - das hat auch nach einigen Stunden zwar angezeigt dass es eingebucht war, war aber dennoch nicht erreichbar.
Mein altes Nokia 6150 hat jahrelang nur im Regal gelegen und hat die HZ nur 1-2mal verloren, immer nur dann wenn es tatsächlich ein generelles Netzproblem gab.
Nach meinen Erfahrungen liegt das Phänomen eher am Handy als an o2.
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Original geschrieben von Boeschop_first
Wenns danach geht kannst du auch schon jetzt kündigen. Vor ablauf der Vertragslaufzeit kommst du eh nicht aus dem Vertrag raus. Und wer weis, vielleicht hast du ja bis dahin wieder Vertrauen...
Naja - wer so verärgert ist wird sich in den paar Wochen nicht umstimmern lassen 
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Original geschrieben von svonk
TM1
dann sind wir ja einer meinung, dass o2 gutschriften zu erstellen hat. wobei das mit "kulanz" nichts zu tun hat...
Natürlich ist es auch dann Kulanz wenn die Zusage trotz gegenteiliger Rechtslage erfolgte und damit ohnehin nicht rechtsverbindlich sein kann.
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Original geschrieben von svonk
und wenn der netzbetreiber den fehler macht, dem kunden vertragskonditionen einzuraeumen, die nicht mit moeglichen behoerdenvorgaben konform gehen, muss er selbst die zeche zahlen. - die aussagen der hotline sind hier ganz klar vertragsbestandteil. - da kannst du noch so sehr anderer meinung sein...
Genau das hat o2 ja auch getan - allen die eine solche Zusage im anfänglichen Trubel bekommen haben und sich dann beschwert haben wurde eine Kulanzgutschrift erteilt.
Mittlerweile wird kein Hotliner mehr so etwas zusagen.
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Original geschrieben von harlekyn
Und was macht Klarmobil?
Keine Festnetznummer zusätzlich anbieten - ich denke dass dies der zugrundeliegende besondere Punkt ist.
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Original geschrieben von harvey
vielleicht schreiben wir hier von unterschiedlichen Postings?
Stimmt - dieses ausführliche Post hatte ich noch nicht gefunden.
Trotzdem: Weder wird die Netzagentur Verbrauchern ganz exakt die Genehmigungskriteiren für jeden einzelnen Tarif mitteilen, noch wird z.B. o2 so etwas völlig frei erfinden - damit wären sie zu leicht und zu gravierend angreifbar.
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Original geschrieben von harvey
TM1
irgendwo weiter vorne hat jemand geschrieben, er haette bezgl. der Gebühr die BNA kontaktiert und die wussten von nichts.
Also die schlichte Aussage "auf der Seite findet sich nichts" und "auf meine Nachfrage haben sie mir auch nichts mitgeteilt" finde ich auch nicht gerade sehr belastbar.
Fakt ist nunmal, dass jeder Tarif egal von welchem Anbieter, zuerst genehmigt werden muss. Und dieser Tarif ist ja in dieser Form noch nie dagewesen - keinerlei Grundgebühr, keinerlei Mindestumsatz, keinerlei Verpflichtungen. Da halte ich es durchaus für nachvollziehbar, dass die Netzagetur auf die Idee gekommen ist zumiondest eine Bereitstellungsgebühr einzufordern, damit die Leistung nicht gänzlich kostenlos (und damit vielleicht wettbewerbswidrig?) auf den Markt kommt.
Diese Gebühr wurde so in allen Ankündigungen zu diesem Tarif publiziert - ich kann mir aber nicht vorstellen dass man als Verbraucher von irgendeiner Seite die ganz genauen Konditionen Bedingungen und Auflagen exakt mitgeteilt bekommt - letztlich sind das ja Betriebsinterna.
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Original geschrieben von svonk
TM1
also, entschuldige, wenn ich so deutlich bin: das ist absoluter stuß.
Dann musst Du auch entschuldigen wenn ich Dir ebenso deutlich sagen muss: Du hast leider keine Ahnung.
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wenn mir o2 mehrfach an der hotline die auskunft gibt "der wechsel ist absolut" kostenlos, und ich entscheide mich auf basis dieser aussage fuer den wechsel, dann ist o2 in der haftung und muss evtl. probleme auf die eigene kappe nehmen.
Das ist eine ganz andere Sache - ganz sicher gibt es auch Aussagen von Hotlinern die keine Ahnung von der Sache haben - das ist ja auch nicht gerade unüblich.
Es gibt ja auch Fälle in denen dann nicht nur die Wechsel- sondern auch die Bereitstellungsgebühr kulanterweise erlassen oder wiedergutgeschrieben wurde - obwohl das gegen die Auflagen der Netzagentur verstösst.
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ich glaube nicht, dass o2 vor gericht auch nur den funken einer chance haette.
Die Rechtslage ist eindeutig, da gibt es keinerlei Zweifel: o2 ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet diese Gebühr zu erheben.
Die Fälle in denen kulanterweise Gutschriften erfolgten resultieren wohl aus dem Chaos oder der Unsicherheit die Anfangs herrschten.
Möglicherweise - und darüber kann man auch nur spekulieren - hat o2 wegen dieser Ausnahmen auch schon Ärger bekommen.
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Original geschrieben von jimasu
Gesehen habe ich M2's >1gb auch noch nicht, aber falls es da Probleme mit den paar Telefonen geben sollte die überhaupt M2 Sticks benötigen dann wäre das wirklich peinlich für SE :flop:
Warum über ungelegte Eier aufregen?
Es ist ohnehin äusserst unwahrscheinlich, dass es Probleme mit grösseren MS gibt - die sind wirklich für zukünftige 32GB konstruiert worden.
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Original geschrieben von crazyroco
Dann habe ich gemeint ob ich mich jetzt der Sammelklage anschließen solle oder ob da vielleicht doch noch eine andere Lösung möglich ist - Definitiv nicht.
Wie willst Du Dich etwas anschliessen was es schlicht nicht gibt?
Auch wenn es offensichtlich sehr schwer fällt es einzusehen - o2 ist gesetzlich gezwungen bei dem Tarif Genion Card S eine Bereitstellungsgebühr zu erheben. Punkt.