Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von ArtIst.Max

    Warum kaufen die Leute nicht sofort wenn sie so ein Schnäppchen finden? Suchen die erst noch einen Interessenten (Weiterverkauf), der mindestens das doppelte an sie zahlt oder wie? :confused:


    Ganz einfach: Man kann länger überlegen.
    Ob man nun erst weitersucht ob sich was besseres findet, erst 'nen Freund fragen will, erst das Geld auftreiben, oder sonstwas.

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    Original geschrieben von icu2
    Oh Gott ich hab den Smile vergessen, man möge mich erschießen.


    Wenn man Unsinn im Nachhinein als Ironie verkaufen will wenn man merkt wie unsinnig er ist, wird er keinesfalls weniger unsinnig. Im Gegenteil.

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    Original geschrieben von icu2
    Danke Dieter.
    Und jetzt steinigen wir tm641 bei Ebay.


    Bevor du Schwachsinn verbreitest, solltest du nachdenken.
    Schau nach, wer zuerst geboten und damit den SK kaputtgemacht hat.
    Dieses Gebot dann zu deckeln um dem ersten Bieter sein Vorhaben (durch Gebot reservieren, dann zurückziehen und sofortkaufen) zu vermiesen ist auch hier üblich.

    Re: Re: Re: Jaja, Ihr habt ja alle so Recht ....


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    Original geschrieben von christophgiehl
    Das sehe ich aber ganz anders - welche Leistung wird denn da erbracht? Ein Listenlauf in einem ERP-Programm, nicht mehr, und voilá werden alle belastet, die keinen Mindestumsatz hatten. Das nennst Du eine Leistung?


    Das _ist_ eine Leistung - völlig ohne jeden Zweifel. Ob sie Dir nun gefällt oder nicht.

    Re: Jaja, Ihr habt ja alle so Recht ....


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    Original geschrieben von christophgiehl
    Das es AGBs gibt, ist mir auch klar.


    Es gibt zwar Unmengen von verschiedenen AGB - die heissen dann auch in der Mehrzahl immer noch AGB


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    3) was das Münchner Urteil mit EASYMOBILE zu tun hat? Wer sich im juristischen Umfeld ein bißchen auskennt, der weiß, dass es auf der ersten Ebene ein Urteil zu einem konkreten Sachverhalt gibt, auf der zweiten Ebene folgen dann die Auslegungen. Mein Hinweis bezog sich darauf, daß auch diese Admingebühr bald unter den verbotenen Guthabenverfall fallen wird, denn es ist de facto nichts anderes.


    Unsinn. Da verfällt nichts, sondern wird durch eine gebührenpflichteige Leistung verbraucht.
    Das hat nicht das allergeringste mit "Guthabenverfall" zu tun.

    Re: Die EASYMOBIL-Lüge


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    Original geschrieben von christophgiehl

    Das nenne ich dreiste Abzocke, die auch vor dem Hintergrund des Münchner Urteils nicht mehr lange Bestand haben wird, wie ich hoffe.


    Ich würde das eher Unfähigkeit zu Lesen auf was für einen Vertrag ich mich einlasse nennen.
    Wenn Du blind unterschreibst ohne zu wissen was, dann ist das eher Dein Problem - die Konditionen von easyMobile sind ziemlich bekannt.
    Und was soll das mit dem besagten Urteil zu tun haben?

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    Original geschrieben von Bjoernb
    kann man davon ausgehen, dass die geräte gebrandet und einen netlock haben?


    Wat ich sag: Sofort wird nach dem Branding gefragt.
    Warum aber auch gleich wieder nach einem Netlock gefragt wird, obwohl die Antwort darauf doch klar und unmissverständlich im OP steht, kann ich mal wieder nicht verstehen.

    Re: Sony K800i Vodafone Sonderaktion


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    Original geschrieben von phones4you
    Wir bieten euch eine Sonderaktion mit dem K800 i in Verbindung mit einem KombiComfort Tarif von Vodafone an:


    Ach schau an - genau das habe ich ja gerade über eBay bestellt und bekommen :)
    Dann kann ich ja gleich mal loben: Das war die perfekteste Abwicklung eines Mobilfunkvertrages den ich nicht direkt vor Ort abgeschlossen habe die ich je erlebt habe (und ich habe da schon jede Menge Erfahrungen gemacht) - besonders die hervorragenden Status-Infos fand ich gut!
    Das Gerät war ja ohne Branding - das solltet ihr vielleicht gleich dazuschreiben weil ja doch immer gefragt wird

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    Original geschrieben von freeman2810
    Er hat ja schon mit einem kurzen "NEIN" auf meine Anfrage per Mail wegen des Brandings geantwortet.


    Ach so.
    Was willst Du dann eigentlich noch? Du glaubst doch nicht etwa ernsthaft das irgendein Anbieter es sich leisten könnte auf so eine Frage schlicht zu lügen?
    Die Antwort dürfte als verbindliche Eränzung des Angebotes gelten und damit eben auch Gegenstand des Vertrages sein - wenn Du dann besser schlafen kannst, kannst Du das auch nochmal ausdrücklich im Schreiben zur Vertragseinreichung dazuschreiben.

    Zitat

    Original geschrieben von freeman2810
    Ich sehe gerade, dass das ja auch ein "richtiger" Anbieter ist (http://www.phones4you.de), aber ich habe doch Angst wegen des Brandings.


    Was hindert Dich eigentlich daran den Anbieter selbst zu fragen statt hier so kindische "Angst" zu äussern?
    Mir hat er jedenfalls innerhalb kürzester Zeit auf eine entsprechende Frage geantwortet - was ich übrigens auch immer als ein Zeichen für Seriosität ansehe.