ZitatOriginal geschrieben von pflaumeberlin
Wo siehst du die?
Wenn man ein Medikament für ein 3jähriges Kind möchte, dann darf einfach keins verkauft werden wo die Nebenwirkungen für eben diese Altersgruppe unklar sind.
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ZitatOriginal geschrieben von pflaumeberlin
Wo siehst du die?
Wenn man ein Medikament für ein 3jähriges Kind möchte, dann darf einfach keins verkauft werden wo die Nebenwirkungen für eben diese Altersgruppe unklar sind.
ZitatOriginal geschrieben von Woler
...im Wert von € 2.000.000
Das ist wichtig!
Computerbild-Leser müssen ja auch stets und überall durch die immer wiederkehrenden Anmerkungen wie teuer denn der ganze Krams ist mit dem die Tests durchgeführt werden beeindruckt werden.
Je teurer die Apparatur, desto besser ist doch der Test, oder?
Und wenn die 2Mio. verschenken, dann ist das doch ein superduper Produkt, oder?
ZitatOriginal geschrieben von kball
findet Ihr nicht dass Ihr alle ein wenig übertreibt?
Hey, das passt alles noch auf eine einzige Seite :p
ZitatOriginal geschrieben von Woler
...ich bin total froh mal nicht nur ein handy nehmen zu müssen .....
Ich wusste ja gar nicht dass man überhaupt irgendwas nehmen muss...
Es ist doch wohl absolut unbestreitbar, dass Mobilfunkverträge mittlerweile in einer Unzahl von Fällen schlicht zur Finanzierung von irgendwelchen Elektro- oder anderen Geräten genutzt werden. Und ebenso unbestreitbar ist doch wohl, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist.
Seit Jahren wird davon gesprochen die Provisionen zu kürzen oder abzuschaffen - das Gegenteil ist der Fall und mittlerweile hat das Ausmaße angenommen bei denen nunmal immer öfter irgendwas platzt.
ZitatOriginal geschrieben von hbenedikt
getmobile behaart darin auf ihre agb, in denen stehe, dass ein vertrag nur bei übergabe der ware durch den zusteller zu stande komme.
Damit wäre die Hoheit über den Vertragsschluss ja in die Hand eines unbeteiligten Dritten gelegt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das rechtlich Bestand haben wird.
Aber es scheint so, als ob die Betroffenen dann klagen müssen.
Ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt der behaupteten Paketrückholung mitten aus der zweiten Zustellung ist das ein ganz ganz armes Bild und spricht Bände über die Seriosität von Getmobile.
Und auch ganz ohne extra nur dafür angemeldete Accounts sind die damit wohl hier untendurch.
Vielleicht sollte manch einer das auch mal zum Anlass nehmen um über den Sinn der Finanzierung von allem möglichen Krams durch Schubladenverträge nachzudenken - schief geht eigentlich immer nur dann gehäuft etwas wenn es sich nicht um Mobilfunkgeräte handelt. Die Entwicklung fand ich schon länger eher bedenklich.
Besonders den ersten Absatz finde ich sehr gut. Schliesslich kann und soll man ja zu dem stehen was man verkauft - so sichert man dem KÄufer zu, dass er keinen Ziegelstein statt der angebotenen Ware bekommt und dass die auch der Beschreibung entspricht.
Mit dem zweiten Absatz sichert man sich dann gegen diejenigen ab, die die ganze Sache sowieso falsch verstehen (wollen) und die den Verkäufer gerne auch noch für nach Erhalt und nach eigenem Gebrauch neu aufgetretene Mängel verantwortlich machen würden.
ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Eigentlich bezweifle ich nicht die Seriösität des Anbieters, habe aber keinerlei Lust auf böse Überraschung.
Wie kann irgendein Anbieter seriös sein der es nicht nötig hat auf Kundenanfragen zu antworten?
Wie soll das denn erst werden wenn es keine Vorabanfrage, sondern ein echtes Problem gibt?
Händler, speziell bei eBay, die auf keinerlei Kontaktversuch reagieren und die einen im Problemfall zu einer Kommunikation per Einschreiben zwingen sind per se unseriös.
ZitatOriginal geschrieben von E51-user
, eteleon hatte ihn da für 3,90 Euro mit eine klarmobil-Karte im Angebot
Eteleon + Klarmobil?
Da kaufe ich mir den Stick lieber für 30EUR ohne diese Konstruktion.
Ohnehin: Für 10EUR Ersparnis noch eine weitere Karte in die Schublade legen, und wenn es auch "nur" Prepaid ist?
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Ich habe einstmals auch lange danach gesucht. Es war wirklich zum Verzweifeln, weil nirgends was zu finden war.
Komisch, eigentlich lässt sich das doch ganz leicht finden, z.B. irgendwo bei Chip, sogar bei Computerbild.
Wichtig ist jedenfalls der Ausschluss vom Auschluss bei Verletzung von Leben usw. - das macht diese Klausel auch wirksam wenn sie im Sinne einer AGB-Klausel verwendet wird.
Das mit den Spassbietern und dem Anwalt würde ich weglassen, das findet jeder den ich kenne nur albern, erst Recht der Hinweis auf den Anwalt - von 1000 Leuten die das so andohen zieht das doch nicht mal einer durch, insofern sollte man nie mit etwas drohen was man dann nicht auch tut.
ZitatOriginal geschrieben von Peradan
Von daher hast du leider kein Recht auf deine Ware...
IdR kommt der Kaufvertrag allerspätestens mit dem Versand der Ware zustande, d.H. mit der ÜBergabe an den Spediteur. Amazon z.B. schreibt dies auch nochmal explizit in die Bestätigungsmail.
Das dürfte bei anderen Versendern auch nicht anders sein, Hier wurde ja sogar schon eine rechnung gelegt (und wenn auch eine Nullrechnung).
Das sollte eigentlich völlig ausreichend sein.