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Original geschrieben von norge99
Der Mitarbeiter meinte dann zu mir, dies dürfen sie nicht (Datenschutz) und der Gesprächsmitschnitt sei ja auch nur zu Übungs-/Trainingszwecken.
Ist doch egal: Schliesslich muss o2 beweisen, dass ein solcher Auftrag erteilt wurde und nicht umgekehrt Du, dass es nicht so ist.
Wie gesagt: Schreiben aufsetzen, Frist setzen und fertig ist. Letztlich wird o2 sich an geltendes Recht halten.
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Original geschrieben von norge99
Aber wenn ich anzweifle, dass eine telefonische Tarifumstellung in Auftrag gegeben wurde (was ja auch der Tatsache entspricht), dann müßte doch O2 mir nachweisen, dass es eine Auftragserteilung gegeben hat.
Eben.
Das könnten sie z.B. durch den Mitschnitt des Telefonates tun (da am Anfang immer darauf hingewiesen wird, dürfen sie das auch; imho wird bei tel. Aufträgen sogar nochmals explizit darauf hingewiesen und der Auftrag dann noch extra vorgelesen).
Können sie es nicht und du bestreitest einen solchen Auftrag erteilt zu haben, dann dürfen sie ihn auch nicht ausführen, so einfach ist das.
Du müsstest aber schon schriftlich erklären dass Du besteitest einen solchen Auftrag erteilt zu haben - am Besten gleich mit Fristsetzung zur Einsetzung in den vorigen Stand.
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Original geschrieben von galahad13
Wenn es so richtig alt ist
Man ist also alt, wenn man bei Risiko erobert hat...
Tja, die Zeit rennt dahin.
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Da gibt's nur eins: Du musst o2 sofort eine Abmahnung schicken, dass sie diese dauerhaft gehaltenen Ausfälle zukünftig zu unterlassen haben :p
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Original geschrieben von Lipfit2000
Was sind "dauerhaft gehaltene Verbindungen"?
Da musst Du o2 fragen.
Dem Wortsinne nach ist absolut jede Verbindung dauerhaft - mal mehr mal weniger.
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Effektive Kindersicherung.
Man bekommt ja mindestens 2 Knubbel. Und er lässt sich gut an der Abzugshaube parken.
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In jedem Fall wäre das richtig wenn es ausschließlich um zu viele oder zu lange "normale" Gespräche ginge. Hier gibt es aber wie wir wissen eine weitere, inoffizielle Begründung. Ob man sich da ohne Not aus dem Fenster lehnen sollte um evtl. auch noch schlafende Hunde zu wecken? Ausserdem habe ich grad gar keine Zeit für so einen Streit.
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Ach was, ich hab da kein Problem damit diese Formulierung zu unterschreiben. Die Karte nutze ich dann anderweitig.
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Original geschrieben von bernbayer
Stellt sich die Frage was nach deren Lesart eine dauerhafte Verbindung darstellt?
Ich hab nicht nachgefragt.
Dann wird eben öfter mal aufgelegt.
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Die "Abmahnung" war übrigens gerade in der Post.
Kein Buchstabe bezieht sich auf Loop oder EM.
Das "vertragswidrige Verhalten" bestehe in "dauerhaft gehaltenen Verbindungen" die Netzkapazitäten binden und anderen die Nutzung des Netzes erscheren o.ä.
Erklären soll ich also, es zu unterlassen dauerhafte Verbindungen aufzubauen. (sowie derartige Verbindungen zu Rufumleitungen und Mailboxerweiterungen?)
Schon merkwürdig, da es ja sowieso keine dauerhaften Verbindungen geben kann, da sie ja zwangsgetrennt werden.
Diese Formulierung ist trotzdem weniger angreifbar als irgendein Bezug auf etwas was im Verantwortungsbereich des Angerufenen liegt.
Möglicherweise hat also die Hotline da etwas ausgeplaudert was sie eigentlich gar nicht sollte.