-
Zitat
Original geschrieben von ad89
Nicht schon wieder diese Diskussion.. 
Meinst Du mich?
Ich kann's aus Erfahrung nur immer wieder wiederholen: Niemals zu eigenen Straftaten hinreissen lassen, egal was passiert. Niemals!
Das Risiko, dass man selbst, nicht aber der andere bestraft wird ist immer gegeben. Da immer wieder einige meinen, diese Art direkte Ansprache wäre legitim, gerechtfertigt oder würde irgendwas bringen, kann man das wirklich nicht oft genug wiederholen.
Klar ist es verständlich, dass man seinem Ärger Luft machen will. Ich würde auch täglich am liebsten dutzende Autofahrer erschiessen oder in den Weltraum beamen - aber wenn man klug ist macht man seinem Ärger hinter verschlossenen Fenstern im eigenen Auto Luft.
Hier hat Butterfly doch alles richtig gemacht: Alles beweissicher festgehalten, gefilmt, fotografiert und angezeigt. Wozu denn dann noch dies Türaufreissen?
Ein Autofahrer gibt doch bei so einem Gespräch niemals zu irgendwas falsch gemacht zu haben, geschweige denn er entschuldigt sich oder ändert sein Verhalten. So sind die Menschen halt.
Was man noch hätte machen können: Schlicht die Polizei anrufen noch während der laufenden Nötigung. Die werden ggfs. den LKW direkt von der Autobahn weg rausfischen.
-
Zitat
Original geschrieben von Butterfly
Als er das zweite Mal anhalten mußte, bin ich ausgestiegen, nach vorne zum LKW gelaufen, habe die Fahrertür aufgemacht
Egal was vorher war: Damit hast Du nach üblicher Rechtsprechung Deinen Führerschein verloren. Bzw. hättest, wenn es denn ebenfalls angezeigt worden wäre.
Das Aufreissen fremder Autotüren zwecks führen eines "verkehrserzieherischen Gespräches" ist ein absolutes "Never ever", egal was vorgefallen ist - wenn das ohne Konsequenzen geblieben ist, hast Du ein Riesenglück gehabt.
-
Re: Re: Kleinunternehmer und Wohnung anmieten.
Zitat
Original geschrieben von MaxFriendsGenion
Dafür gibt es die GuV Rechnung.
Als Sicherheit für den Vermieter dient eigentlich die Mietkaution in Höhe von maximal drei Netto-Monatsmieten.
Ganz ehrlich: Kein Vermieter der noch ganz bei klarem Verstand ist, verlässt sich auf drei kümmerliche Monatsmieten als Sicherheit.
Auch eine GuV (oder BWA), die sich auf eine lediglich 4 - 5monatige Selbstständigkeit bezieht, wird nur sehr sehr dürftig als Sicherheit dienen können.
Bei der nicht zu vernachlässigenden Gefahr sich Mietnomaden einzufangen, sind die Anforderungen an den Nachweis sich die Wohnung tatsächlich auch dauerhaft leisten zu können (und dann auch zu zahlen) gestiegen.
-
Re: Gefälscht?
Zitat
Original geschrieben von Seadart
Was mir aufgefallen ist, bei den Klingen aus Vietnam ist der Gleitstreifen mit der Zeit weiß geworden. Bei den neuen Klingen bleibt der Streifen blau. Sonst sehen die Klingen normal aus!
Na der Sinn der Verfärbung ist ja, den Verschleiss anzuzeigen: Gleitstreifen farblos = Wirkung erschöpft, Zeit die Klinge zu wechseln.
Wenn der nun dauerhaft farbig bleibt, ist das wohl schlicht schlecht gefälscht - Gilette würde ja wohl kaum diesen Wechselindikator weglassen wollen.
-
Zitat
Original geschrieben von ilbasco
Aber der Preis von 179 € (der nicht mal als Sonderangebot beworben wurde) macht mich schon etwas stutzig
Also der Verkaufspreis in den Wellensteyn-Shops ist 199 EUR - da war das schon ein kleines Sonderangebot.
-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Woher weißt Du das? 
Ich dachte halt, dass jemand der sich nicht an die guten alten (ordentlichen?) SLR erinnert, ein Jungspund sein muss :p
Zitat
Abgesehen davon erschließt sich mir nicht, inwieweit Dein Alter irgend einen Einfluss auf den objektiven Fakt hat, dass ALLE DSLRs außer den kleinen Olympussen den besagten Griff haben... :confused: 
Gar keinen - schliesslich habe ich das weder bestritten, noch Du behauptet.
Du hattest ausdrücklich von SLR (ohne D) geschrieben:
Zitat
Und Deine Definition von "ordentliche SLR" ist in diesem Zusammenhang insofern schlicht und ergreifend unsinnig, als Du Dir ja jede beliebige aktuelle und auch ältere SLR anschauen kannst - sie haben ALLE diesen "Griff" - außer eben die kleinen Olympusse.
Und da muss ich doch energisch widersprechen, dass es Unsinn sei wenn ich von SLR (ohne D) spreche, die keinen solchen Griff haben - den "ordentlichen" halt

-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Auch analoge SLRs hatten i.d.R. diesen "Griff", denn dort war die Filmkassette drin. 
Und Deine Definition von "ordentliche SLR" ist in diesem Zusammenhang insofern schlicht und ergreifend unsinnig, als Du Dir ja jede beliebige aktuelle und auch ältere SLR anschauen kannst - sie haben ALLE diesen "Griff" - außer eben die kleinen Olympusse.
Nö.
Ich bin nur schlicht und ergreifend etwas älter 
Meine erste (analoge) SLR war die Pentax MX (Ende der 70er, voriges Jahrhundert), gefolgt von diveren anderen Pentax, Canon und Olympus (OM).
Die hatten alle (ALLE) keinen solchen Griff - die Filmpatrone war übrigens stets dünner als das Gehäuse.
-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Eine DSLR hat einen ordentlichen Griff auf der rechten Seite zu haben.
Wie ich schon schrieb: Nein, hat sie nicht.
Der Buckel war ja auch nicht ausdrücklich als "Griff" konzipiert, sondern anfangs schlicht nötig um die Batterie unterzubringen.
Eine "ordentliche" SLR brauchte die ja nicht, dementsprechend auch keinen "Griff" - und die konnte man perfekt handeln, glaub mir.
Gleiches gilt für die Olympus-Modelle, weil die auch leicht genug sind.
-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Der große Nachteil dieses speziellen Modells ist das Fehlen jeglichen Handgriffs. Schaut Euch mal diese Cam an und vergleicht sie mit einer beliebigen anderen DSLR.
Vergleich sie doch mal mit einer beliebigen SLR.
Siehe da: Früher (tm) sahen die alle so aus - und damals (tm) habe ich mit solchen Geräten sogar viel mehr (und besser) fotografiert als mit den heutigen DSLR.
Gerade diese "Retro-Optik" macht die Olympus doch so pfiffig.
-
Re: Re: Re: Re: Re: Haftung bei Versand
Zitat
Original geschrieben von flatie
Jo! Allerdings muss das der Kunde des Transportunternehmens machen
und das ist der Verkäufer!
Auch wenn die Transportunternehmen das gerne so hätten - natürlich kann auch der Empfänger Rechte ggü. dem Spediteur geltend machen: § 421 I 2, 3 HGB