Beiträge von TM1

    Bei mir ist gerade die Plastikabdeckung über dem USB-Anschluss abgefallen. Nicht die ganze Lasche, sondern die (bei mir weisse) Hartplastikkappe.
    So wie das aussieht, war die nur punktgeklebt - eigentlich eine Sollbruchstelle - und ich habe sie nur so 1 - 2x / Woche benutzt.
    Ich bin am Überlegen ob man das überhaupt reparieren lassen sollte - eigentlich ja nur eine Frage der Zeit bis das wieder auseinandergeht.

    Re: Strategie bei Alt-LOOP mit EM


    Zitat

    Original geschrieben von SchnittenGott
    Hatte heute mal ein bißchen Leerlauf und hab in mühsamer Kleinarbeit meine ganzen Überraschungseier und Fotodöschen SIM-Karten-Depots auseinandersortiert (insgesamt ca. 130-140 Karten...)


    Deswegen habe ich mir schon vor Jahren rechtzeitig eine Excel-Tabelle mit den SIM-Karten angelegt und die nach Möglichkeit auch stets aktuell gehalten.
    Sobald eine Karte endgültig abgeschaltet wurde (= diese Nummer ist nicht vergeben), habe ich sie dann auch weggeworfen.
    Deswegen sind's keine 130-140 mehr, sondern nur so 50-60 :)

    Und ich mache mir so langsam um einige Karten echte Sorgen: Da kommen seit Samstag entweder gar keine Gutschriften, oder aber nur ein, zwei oder drei, trotz 100min. Gespräch.
    Andere Karten wiederum bekommen bei zeitgleich geführten Gesprächen die Gutschriften wie immer.
    Im Online-Kontocheck ist alles wie immer (Karten + EM aktiv), nur eben ohne Gutschriften.
    Alle Karten wurden zurückhaltend genutzt, letzte Woche urlaubsbedingt gar nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    TM1: wie man auf Bankenbashing kommen kann? Aussagen wie "Banken halten sich gerne mal nicht an bestehende Gesetze. " sind ohne Unterfütterung für mich nichts als Phrasen nach dem Motto "einfach mal drauf, die sind eh alle böse"...


    Das wurde ja nun durch genug Beispiele "unterfüttert" - nicht zuletzt hast Du ja selbst von den üblichen Praktiken geschrieben, die zwar praktisch und arbeitserleichternd sind, aber nunmal nicht mit der geltenden Rechtslage konform gehen, oder?


    Ganz zu schweigen von all den Fällen die gerade durch alle Blitz, Peng, Bumm - Sendungen gesjagt werden, in denen armen alten Rentnern Hochrisikoanlagen aufgeschwatzt werden, obwohl sie nur oihren Sparstrumpf sichern wollen.
    Das ist imho eher "Bashing".

    Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Wenn es nach Gutschrift beim Empfänger noch von irgendeiner Bank bewegt wird, ist sie haftbar.


    Jo. Jedenfalls wenn es ohne Einwilligung geschieht.


    Das ist übrigens keinerlei "Bankenbashing" - ich weiss gar nicht wie man auf sowas kommen kann.
    Ich habe nur jahrzehntelange Erfahrungen mit Banken und daraus gelernt, dass es oft mit der Rechtslage nicht so genau genommen wird, nur weil man sich die Arbeit erleichtern will.
    Das fängt mit unberechtigten Schufa-Einträgen wg. angefragter Kredite an, geht über die angesprochene Berechnung klar rechtswidriger Gebühren und hört bei der von Dir geschilderten Praxis von Rückbuchungen nicht auf.
    Damit stehen Banken aber nicht alleine da - sowas gibts überall.

    Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    und bei der Empfängerin war nichts zu holen (auch wenn ein Rechtsanspruch aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung besteht, muss man den auch durchsetzen können).


    Das ist ja etwas völlig anderes - dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen Anspruch haben und Anspruch durchsetzen gibt, ist klar.

    Zitat

    Original geschrieben von petersandi
    Das wirft dir auch keiner vor und es ist ja gut, dass du deine Erfahrungen berichtest. Ich hätte ein solches Vorgehen nur niemals für möglich gehalten.


    Man sieht doch aktuell, dass bei Banken alles möglich ist, was man niemals für möglich gehalten hätte ;)


    Rein formal könnte man als Kontoinhaber natürlich gegen eine solche "Rückbuchung auf dem kurzen Dienstweg" protestieren und würde selbstverständlich auch Recht bekommen. Dann würde die Rückbuchung ohne Genehmigung storniert und eine neue, mit Genehmigung, gebucht.
    Wenn man keine Genehmigung dazu gibt, würde nur der Klageweg bleiben - aber als rechtstreuer Bürger tut man sowas ja nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    ist er nach § 816 III BGB weder zur Herausgabe noch zum Ersatz verpflichtet.


    Mal abgesehen davon, dass es in meinem BGB keinen § 816 III gibt (und Du evtl. § 818 III meinst), ist das natürlich völliger Blödsinn.
    Egal wie es "auf den Kopf gehauen" wurde - selbst der vergangene Vollrausch bleibt eine Bereicherung in diesem Sinne.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ja? Dann bring mir doch mal ein paar Beispiele.


    Z.B. die Berechnung von Gebühren für Lastschriftrückgaben noch lange nach dem letztinstanzlichen BGB-Urteil, welches das verbot.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    wenn ein offensichtlicher Fehler passiert ist, was spricht dagegen, den zu korrigieren? I


    Die Rechtslage?
    Deswegen sollte, nein muss man nicht den gangbarsten (also den nach "gesundem Menschenverstand") weg gehen, sondern den, den die Rechtslage vorgibt.
    In der Praxis dürfte sowieso die überwiegende Mehrheit aller Kontoinhaber der Rückbuchung eines Irrläufers problemlos zustimmen - nur Einholen sollte man die schon.