Kann man eine falsch getätigte übeweissung rückgängig machen

  • Zitat

    Original geschrieben von petersandi
    Das wirft dir auch keiner vor


    wenn ich mir das Bankenbashing von TM ansehe, dann bin ich mir da nicht so sicher, aber wir sind es ja gewohnt, die Prügelknaben der Nation zu sein. ;) Würde mir nur wünschen, dass so ein Bashing dann auch mal unterfüttert wird, Phrasen dreschen kann ich auch.


    Zitat

    Vielleicht solltest Du dann mal die Bankenpraxis (zumindest in Deinem Hause) überdenken. Ich vermute nämlich, dass im Streitfall auch ein Bänker bei nicht gesetzeskonformer Ausübung seiner Tätigkeit zur Rechenschaft gezogen werden kann.


    Das vermutest Du falsch. War die Rückbuchung unberechtigt, dann muss die Bank natürlich auch zahlen. Aber das muss man dann eben vor der Entscheidung abwägen, wie groß dieses Risiko ist, was man da eingeht. Zur Rechenschaft würde mich im Zweifel sicherlich mein Chef ziehen, aber wenn Du persönliche Haftung meinst, dann gibt es die in dem Punkt nicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman


    Vielleicht solltest Du dann mal die Bankenpraxis (zumindest in Deinem Hause) überdenken. Ich vermute nämlich, dass im Streitfall auch ein Bänker bei nicht gesetzeskonformer Ausübung seiner Tätigkeit zur Rechenschaft gezogen werden kann.


    Nur so als Idee eines Laien:
    Wenn der Bänker die Gefahr sieht, dass das Geld bald nicht mehr auf dem Empfängerkonto ist (-> auf den Kopf gehauen), ist er dann nicht sogar gezwungen sofort zu handeln um einen Schaden für den Absender abzuwenden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    wenn ich mir das Bankenbashing von TM ansehe, dann bin ich mir da nicht so sicher, aber wir sind es ja gewohnt, die Prügelknaben der Nation zu sein. ;) Würde mir nur wünschen, dass so ein Bashing dann auch mal unterfüttert wird, Phrasen dreschen kann ich auch.


    Ich dachte das wären die Beamten. Also nicht so empfindlich. Die aktuelle Situation ist eben vom Bankensektor verschuldet. Ich bin ohnehin der Meinung, dass juristische Strafen fällig sind. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum ein Bauunternehmer Schneider in den 90igern für 6 Jahre ins Gefängnis musste, weil er der Deutschen Bank Peanuts gekostet hat, die derzeit Verantwortlichen aber noch frei herumlaufen dürfen. Auch wenn ich Die Linken nicht mit der Kneifzange anfassen würde, die Forderung ihres möchtegern-Köhler-Nachfolgers, Bankenmanager ala Ackermann in Handschellen abzuführen, würde ich sofort unterschreiben. Die Diskussion gehört hier aber nicht hin. Sorry.


    Zitat


    Das vermutest Du falsch. War die Rückbuchung unberechtigt, dann muss die Bank natürlich auch zahlen. Aber das muss man dann eben vor der Entscheidung abwägen, wie groß dieses Risiko ist, was man da eingeht. Zur Rechenschaft würde mich im Zweifel sicherlich mein Chef ziehen, aber wenn Du persönliche Haftung meinst, dann gibt es die in dem Punkt nicht.


    Ich meinte genau das mit "hinterfragen". Wenn man mit einem geeigneten Risikomanagement zu dem Ergebnis kommt, dass es vertretbar ist, hat man zumindest schon mal drüber nachgedacht. Den Eindruck hatte ich bisher bei Deinen Beiträgen nicht. Du hattest bisher nur von "Ablauf in der Praxis" oder "bin kein Jurist" geschrieben. Das hörte sich so nach "Das machen wir schon immer so. Wieso? keine Ahnung, habe ich in der Ausbildung so gelernt." an und nicht danach, als ob man sich mit dem thema ersthaft auseinander gesetzt hat.


    Das der Arbeitgeber bei derartigen Verstößen haftet, ist mir klar. Wer letztendlich die Folgen zu tragen hat, dürfte aber auch klar sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Wenn es nach Gutschrift beim Empfänger noch von irgendeiner Bank bewegt wird, ist sie haftbar.


    Jo. Jedenfalls wenn es ohne Einwilligung geschieht.


    Das ist übrigens keinerlei "Bankenbashing" - ich weiss gar nicht wie man auf sowas kommen kann.
    Ich habe nur jahrzehntelange Erfahrungen mit Banken und daraus gelernt, dass es oft mit der Rechtslage nicht so genau genommen wird, nur weil man sich die Arbeit erleichtern will.
    Das fängt mit unberechtigten Schufa-Einträgen wg. angefragter Kredite an, geht über die angesprochene Berechnung klar rechtswidriger Gebühren und hört bei der von Dir geschilderten Praxis von Rückbuchungen nicht auf.
    Damit stehen Banken aber nicht alleine da - sowas gibts überall.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • @tkeyman: sorry, da hätte ich dann früher etwas deutlicher schreiben müssen, dass ich mich da durchaus eingehender mit beschäftige, ja.


    Mag generell sein, dass wir auch ein wenig empfindlicher geworden sind, ja. Man hat als Banker momentan das Gefühl, dass viele Leute glauben, sich uns gegenüber alles rausnehmen zu können, weil "wir" ja an der Krise schuld sind. (was ja nicht von der Hand zu weisen ist, aber muss meine Kassiererin sich deswegen als "Schlampe" betiteln lassen?) Der Tonfall wird einfach ruppiger und unfairer und auch als Banker muss man schlicht nicht alles hinnehmen.




    TM1: wie man auf Bankenbashing kommen kann? Aussagen wie "Banken halten sich gerne mal nicht an bestehende Gesetze. " sind ohne Unterfütterung für mich nichts als Phrasen nach dem Motto "einfach mal drauf, die sind eh alle böse"...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von scolia
    Nur so als Idee eines Laien:
    Wenn der Bänker die Gefahr sieht, dass das Geld bald nicht mehr auf dem Empfängerkonto ist (-> auf den Kopf gehauen), ist er dann nicht sogar gezwungen sofort zu handeln um einen Schaden für den Absender abzuwenden?

    1. Woher will der Banker diese Gefahr sehen? Er sollte in den wenigsten Fällen Einblick in das Empfängerkonto haben.
    2. Ist nicht gerade die Idee des Girokontos, dass Fluktuation stattfindet, d.h. Geld auf den Kopf gehauen wird? Geldanlagen wird man auf Tagesgeldkonten, Festgeldkonten usw. platzieren.


    ;)

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Mal abgesehen davon, dass es in meinem BGB keinen § 816 III gibt (und Du evtl. § 818 III meinst), ist das natürlich völliger Blödsinn.
    Egal wie es "auf den Kopf gehauen" wurde - selbst der vergangene Vollrausch bleibt eine Bereicherung in diesem Sinne.


    Nein, bleibt es nicht. Der Berauschte hat zwar ein vermögenswertes Etwas erlangt, dieser Vermögensvorteil ist aber, sollte er sich nicht durch die Investition in den Vollrausch Aufwendungen erspart haben, z.B. weil er sich gewöhnlich 7x die Woche betrinkt, nicht mehr abschöpfbar. Hat er den infolge Überweisung gutgeschriebenen Betrag "verjubelt" (oder nach Timeslot "auf den Kopf gehauen"), dann handelt es sich um reine Luxusaufwendungen. In einem solchen Fall war er bereichert, ist nun aber entreichert.


    Timeslot hat aber übersehen, dass der Empfänger einer irrtümlich ihn begünstigenden Überweisung regelmäßig den Mangel des rechtlichen Grundes im Valutaverhältnis der Überweisung kennt, da er mit dem Überweisenden in keinerlei vertraglichem Verhältnis steht.


    Damit haftet er regemlmäßig gem. §§ 818 IV i.V.m. 819 I BGB verschärft, kann sich nicht auf seine Entreicherung berufen und hat wegen der allgemeinen Garantiehaftung für Geld gem. § 276 I 1 BGB nach allgemeinen Vorschriften auf den Überweisungsbetrag zu haften.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich glaube, eine Überweissung (wobei wir natürlich alle wissen, dass nach einem Diphthong niemals "ss" steht) lässt sich nur durch ein nochmaliges Übermalen rückgängig machen. Falls eine Überweisung gemeint sein sollte, hätte sicherlich auch einer dieser Threads genügt:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=162749
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=126008
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=14157

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    TM1: wie man auf Bankenbashing kommen kann? Aussagen wie "Banken halten sich gerne mal nicht an bestehende Gesetze. " sind ohne Unterfütterung für mich nichts als Phrasen nach dem Motto "einfach mal drauf, die sind eh alle böse"...


    Das wurde ja nun durch genug Beispiele "unterfüttert" - nicht zuletzt hast Du ja selbst von den üblichen Praktiken geschrieben, die zwar praktisch und arbeitserleichternd sind, aber nunmal nicht mit der geltenden Rechtslage konform gehen, oder?


    Ganz zu schweigen von all den Fällen die gerade durch alle Blitz, Peng, Bumm - Sendungen gesjagt werden, in denen armen alten Rentnern Hochrisikoanlagen aufgeschwatzt werden, obwohl sie nur oihren Sparstrumpf sichern wollen.
    Das ist imho eher "Bashing".

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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