Kann man eine falsch getätigte übeweissung rückgängig machen

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Jo klar, richtiger Gedanke erstmal, aber flatie trifft es auf den Kopf, auch wenn bei der Überweisung selbst Namensübereinstimmung zur Kontonummer nicht geprüft werden sollte, bei der Nachforschung wird es das und besteht dann eine Abweichung, wird zurückgebucht. Problematisch wirds, wenn der irrtümliche Empfänger nicht flüssig ist...

    D.h. also konkret ausgedrückt, dass Vorkasse-Verkäufe über bspw. eBay damit für den Arsch sind?!?


    Aus Sicht eines Käufers: Ich überweise dem Verkäufer das Geld online, gebe die richtige Kontonummer und aber einen falschen Namen an. Bei Online-Buchung dürfte es 99% der Banken rein auf die Kontonummer ankommen. Existiert diese Kontonummer also, wird das Geld beim Verkäufer aufgebucht. Daraufhin verschickt dieser die Ware. Sobald die Ware angekommen ist, leitet der Käufer einen Nachforschungsauftrag in die Wege, welcher dann ergeben wird, dass Kontonummer und Kontoinhaber nicht übereinstimmen. Das Geld wird somit zurückgebucht.


    Geilomat aber auch. :rolleyes:


    Und das soll die Realität/gängige Praxis sein? Ist das dein voller Ernst? :eek:

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • ja.


    Das von Dir geschilderte Beispiel setzt erhebliche kriminelle Energie voraus. Vor der wird man sich nie ganz schützen können. Und bei einer Nachforschung nach mehreren Tagen (Überweisungsdauer plus Versandlaufzeit...) dürfte auch die rückfragende Bank skeptisch werden. Da holt man dann natürlich erst die Zustimmung des Empfängers ein, man kann ja viel behaupten. Aber bei ganz offensichtlichen Fehlern wird das nicht zwingend gemacht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von petersandi
    Und das soll die Realität/gängige Praxis sein? Ist das dein voller Ernst? :eek:


    Ist mir bei ebay schon passiert. Hab einen Artikel verkauft, das Geld kam an und ich hab den abgeschickt. Ein paar Tage später hat die Bank dann den Betrag wieder zurückgebucht weil bei der Überweisung Name und Kontonummer angeblich nicht übereinstimmten. Ich hab dann natürlich versucht den Käufer zu kontaktieren, von dem hab ich aber nix mehr gehört... :rolleyes: gottseidank gings da nur um einen Betrag von ~20€.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Jo klar, richtiger Gedanke erstmal, aber flatie trifft es auf den Kopf, auch wenn bei der Überweisung selbst Namensübereinstimmung zur Kontonummer nicht geprüft werden sollte, bei der Nachforschung wird es das und besteht dann eine Abweichung, wird zurückgebucht. Problematisch wirds, wenn der irrtümliche Empfänger nicht flüssig ist...


    Ich weiß, Du bist Bänker und daher nah dran, aber gab es im Laufe des letzten Jahres nicht ein Gerichtsurteil, in dem der Anspruch auf Rücküberweisung abgelehnt wurde.


    Das galt für Onlineüberweisungen, bei denen versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben wurde. Banken seien bei "beleglosen" Überweisungen nicht verpflichtet, die Angaben zu überprüfen. Das Risiko eines Fehlers liege beim Überweiser. Wenn ein Überweisungsträger genutzt wird, sind die Banken verpflichtet, die Daten zu überprüfen. Dann liegt das Risiko bei den Banken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ja.

    Öhm ok. Das ist nicht gut.


    Kannst du als Banker mal eure Rechtsabteilung (sofern vorhanden) fragen, wie die denn die Gefahr eines Schadensersatzanspruchs des Empfängers (entweder ggü. seiner Bank oder ggü. der Absenderbank) sehen?


    Faktisch verbuchte Überweisungen, die ohne Einverständnis des Empfängers rechtswirksam stornierbar sind, führen das ganze System leicht ad absurdum. Denn als Empfänger sehe ich vielfach die Angaben des Absenders gar nicht. Ich KANN also selbst bei bester Kontrolle nicht erkennen, ob der Absender meine korrekten und vollständigen Daten eingegeben hat.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ist mir bei ebay schon passiert.


    Da würde ich aber auch bei 20 € Strafanzeige gegen den Überweisenden stellen und versuchen erst auf Kulanz und dann zivilrechtlich bei der Bank was zu erreichen.


    Und um die Ausgangsfrage zu beantworten. Einfach die alte Farbe drüber streichen! :D

  • Naja, vor der Rückbuchung wird mal erst eine Nachforschung gemacht, wo das Geld denn gelandet ist. Und natürlich fragt man den Auftraggeber erstmal, wer das Geld denn bekommen sollte. Wie gesagt, bei offensichtlichen Fehlern wird zurückgebucht, wenn bei mir aber ein Kunde sagen wir mal ne Woche nach der Überweisung ankommt und dann auf einmal so ne wirre Story auftischt, dass ihm das jetzt erst aufgefallen ist usw. isf., da wird man normalerweise dann schon skeptisch.


    Was Schadenersatzansprüche angeht: ich habe in 13 Jahren keinen erlebt - also keinen Fall, in dem überhaupt ein Kunde darauf gepocht hat. So häufig scheint es dann ja nun auch nicht vorzukommen.


    Ist insgesamt ne schwierige Kiste: gibt es keinen Anspruch auf Rückbuchung beklagt sich womöglich der Auftraggeber, dass er sein Geld nicht zurückbekommt, gibt es ihn, klagt der Empfänger, dass man ihm das Geld wieder wegnimmt...wie man es macht, macht man es verkehrt. ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ist insgesamt ne schwierige Kiste: gibt es keinen Anspruch auf Rückbuchung beklagt sich womöglich der Auftraggeber, dass er sein Geld nicht zurückbekommt, gibt es ihn, klagt der Empfänger, dass man ihm das Geld wieder wegnimmt...wie man es macht, macht man es verkehrt. ;)

    Es gibt doch gerade eben einen solchen Anspruch - zivilrechtlich. Kostet Zeit und Geld und hat keine 100%ige Erfolgsgarantie, aber der Absender hat ja auch einen Fehler gemacht. Daher ist es in meinen Augen unfassbar, dass die Banken offenbar auch einfach nach "Nase" zurückbuchen. Das öffnet Missbrauch Tür und Tor.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich bin kein Jurist, aber die gängie Bankpraxis sieht definitiv anders aus.


    Glaube ich sofort.
    Banken halten sich gerne mal nicht an bestehende Gesetze.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • wenn ein offensichtlicher Fehler passiert ist, was spricht dagegen, den zu korrigieren? In 99,9 % der Fälle, wo ein Fehler passiert ist, kommt das Geld im übrigen eh zurück, weil die Kontonummer des Fehlers gar nicht existent ist.
    Nach Nase wird nicht entschieden. Aber Erfahrung spielt im Bankgeschäft auch eine Rolle, ja.


    Und was den zivilrechtlichen Anspruch angeht: was machst Du mit Empfängern, die eine falsche Kontonummer angegeben haben? Da hat der Absender dann eben keinen Fehler gemacht...deswegen bleibe ich dabei: wie man es macht, macht man es verkehrt, man kann es nicht allen Parteien recht machen und muss daher den gangbarsten und allen Seiten am nächsten kommenden Weg wählen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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