Wenn ich mich noch recht erinnere werden die noch länger gespeichert aber an der hotline gibt es nur die fünf letzten.
Beiträge von MJ3485
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Hierbei handelt es sich sicher um das neue DSL Bitstream Angebot.
DIeses kann geschaltet werden, wenn derzeit ein T-DSL Anschluss besteht. Ansonsten kann man Vodafone Bitstream derzeit noch garnicht schalten.
Ein Wechsel von einem anderen Anbieter als wie T-COM ist nicht möglich.Vielleicht ist es eine Rundmail und wenn Du einen Auftrag erteilst, wird der Auftrag von Vodafone ab 01.11.08 bearbeitet und diese könnten Dich dann ja wieder ablehnen.
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Ich zieh um demnächst. Jedenfalls bevor 1&1 schalten könnte. Bin gespannt. Das wird ja schwierig alles. Rechnungen, Mahnungen....

Ich pass ab sofort um einiges besser auf.
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Zitat
Original geschrieben von Herbie
Arcor bietet Flatrates in die Mobilnetze an. Pro Netz zahlt man 14,95€ zusätzlich zur Grungebühr.Und da Arcor das bietet macht Vodafone das ja auch :top:
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Zitat
Original geschrieben von slang
Nur lieber mal als Nachfrage:Wann wurde denn der Anschluss geschaltet?
Hi Slang.
Ich habe noch nicht mal ein Schalttermin bekommen.
Gruss,
Marc -
Hey ..
ich frage mich warum manche Unternehmen E-Mail Adressen in solchen Formaten nutzen?
Gruss
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Zitat
Original geschrieben von .me
Stimmt,
wenn Du jedoch (reumütig
) zu T-Com zurückkehrst und dort einen Vertrag hast bzw. neu abschliesst, dann kann die T-Com die Rufnummer "mit Gewalt" zurückholen.
Dann einziger Haken: Du bist über den Provider, zu welchem Du "hin"-Portiert hattest, eine Weile (in der Zeit von dessen "Bockigkeit") nicht erreichbar, über alle anderen schon.Ich habe ja auch schon bei der T-Com angefragt, ob die dafür sorgen können das die Nummer nicht abgegeben wird. Sie sagen aber das können Sie nicht verhindern.
Aber ich ziehe bald um, dann können die ja eh nicht viel machen... Oder??
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Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mit der Verbraucherzentrale telefoniert.Ein Widerrufsrecht erlischt erst, wenn der Anschluss geschaltet ist.
Diese haben mir gesagt, dass ich einfach nicht zahlen sollte.
Wäre nur ärgerlich wenn die Rufnummer übernommen wird von der T-COM und ich dann nicht zahle und abgeschaltet werde... Alles schwierig. -
Hallo liebe TT´ler.
Ich hoffe es gibt keinen Beitrag der sich schon mit dem Thema GMX Free DSL und einem Widerruf befasst.
Ich habe zwar Beiträge im Internet gelesen, die sich mit 1&1 befassen aber nicht wie es dann weiter gegangen ist.
Ich habe am Samstag den 13.09.2008 einen GMX Free DSL beantragt. Die Widerrufsbelehrung habe ich mit der Bestellbestätigung per Mail bekommen.
Ich habe den Antrag zweimal versucht per E-Mail zu widerrufen, habe aber immer die Meldung bekommen, dass ich eine schnellstmögliche Schaltung gewünscht habe und somit auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe
...ALs letzten Schritt habe ich ein Übergabeeinschreiben direkt an die Geschäftsleitung geschrieben, in der Hoffnung das das ganze von einer Person bearbeitet wird die mehr zu sagen haben als die Mitarbeiter.
Folgenden Brief habe ich geschrieben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit widerrufe ich den erteilten Auftrag für den GMX Free DSL Regio Anschluss.
Bitte beachten Sie den E-Mail Verkehr in meinem Kundenkonto.
Dass das Widerrufsrecht bei einer Bestellung eines DSL-Pakets nicht schon durch die Auswahloption "schnellstmöglich" erlischt, bekräftigt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht aus Augsburg. "Bei reinen Vorbereitungshandlungen erlischt das Widerrufsrecht nicht", sagt Hild. Mit der Ausführung des Vertrages werde erst dann begonnen, "wenn der Verbraucher unmittelbar in den Genuss der Dienstleistung gekommen ist, die er bestellt hat."
Die Auslegung von 1&1, dass bereits mit im Hintergrund beauftragten Vorleistungen das Widerrufsrecht des Kunden erlische, hält Hild für eine "rein unternehmenseigene Meinung." Ähnlich sieht dies auch Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Für ihn beginnt die Leistung seitens 1&1 erst dann, "wenn ich das Ding eingerichtet habe und tatsächlich beginne, zu surfen. Alles andere wäre willkürlich." Auch seitens der Verbraucherzentralen vertrete man die Ansicht, dass "Leistungen im Hintergrund nicht zu einem Erlöschen des Widerrufsrechts nach Paragraph 312 d führen."
Die Widerrufsbelehrung die Sie mir geschickt haben, erhielt ich mit der Auftragsbestätigungsmail.
Des Weiteren wird hier eine Testphase eingerichtet.
Ein Test ist ein Versuch, mit dem größere Sicherheit darüber gewonnen werden soll, ob ein technischer Apparat oder ein Vorgang innerhalb der geplanten Rahmenbedingungen funktioniert oder nicht bzw. ob bestimmte Eigenschaften vorliegen oder nicht. Aber darum geht es in meinem Fall nicht. Ich möchte das Widerrufrecht nutzen, welches mir laut dem Fernabsatzgesetz zusteht.Bitte beachten Sie, dass ich die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein über Ihr Verhalten in Kenntnis setzen werde, sollten Sie meinem Wunsch nicht entsprechen.
Bitte antworten Sie mir schriftlich.
Freundliche Grüße,
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Natürlich haben SIe meinem Wunsch nicht entsprochen und mir heute folgende E-Mail zugeschickt:
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie haben uns erneut um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.
Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, haben Sie sich bei der Beauftragung von GMX Free DSL Regio für eine schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden.
Damit haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.
Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.)."Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr möglich ist und wir zu vorliegendem Sachverhalt keine weitere Stellung mehr beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
---Ich habe leider nicht die Möglichkeit die Verbraucherschutzzentrale persönlich aufzusuchen und telefonisch erreiche ich die Mitarbeiter dort nur über eine 0900 Nummer.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solch einem Fall?
Kann jemand sagen, was eine Verbraucherschutzzentrale machen würde?? Bringt das überhaupt was?
Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht
.Ich bedanke mich vorab für eure Antworten.
Viele Grüße,
Marc -
Zitat
Original geschrieben von morpheus2k
Schon mal bei Youtube gesucht?Ich habs gefunden. (Suche: ikea werbung parkplatz)
Jetzt bist du dran zu suchen
war gar nicht schwer:top:
Das Stichwort Parkplatz habe nicht ausporbiert.
Vielen vielen Dank !!!
