Beiträge von xabbu

    Zitat

    Original geschrieben von ocb
    ...


    Das ist aber auch egal. Du hast nach einem Arzneimittel für ein Kleinkind gefragt und die hat dir etwas gegeben, was nach deinem Beipackzettel nicht für Kinder geeignet ist bzw. auf eigene Gefahr. Nach einem explizit für dein Kind gefährlichem Produkt wirst du nicht gefragt haben.
    ...


    Prospan (Saft) ist sehr wohl für Kinder geeignet, ab einem Lebensjahr, die Zäpfchen sogar ab dem ersten Lebenstag (!) weitere Alternsangaben bitte hier direkt:


    Prospan FAQ (Rechtsverbindlich wie der Beipackzettel)


    Seit einiger Zeit ist es normal, das bei den Nebenwirkungen unterschieden wird nach Erwachsenen und Kindern. Die Angabe von Nebenwirkungen für Kinder bedeutet keine größere Sicherheit als der Hinweis, das das nicht vorliegt.


    Aber fehlendes (Fach-) Wissen hält hier ja eher selten vom Posten ab... ;-)


    Chris

    1) jeder Apotheker darf (aber nicht MUSS) ein Produkt ZURÜCKNEHMEN um es zu ENTSORGEN


    2) kein Apotheker darf ein Produkt zurücknehmen (GLEICH AUS WELCHEM Grund) um es ERNEUT ZU VERKAUFEN


    ob ein Apotheker, und darum geht es ja dem Threadersteller und manchen anderen hier, DAS GELD zurückgibt, liegt ganz alleine in der Entscheidung des APOTHEKERS.


    Wenn er das Produkt gegen Gelderstattung zurücknimmt und es entsorgt, trägt er alleine den entstandenen Schaden.


    Chris


    das war nun jetzt die wirklich GANZ DUNKLE SEITE einer stimmigen Argumentation ;-(


    Chris

    Kinderarzt sagt: nutzt nichts


    Apotheker sagt: kaufen


    Kunde kauft und sagt: da stehen ja keine Nebenwirkungen und ich soll auf eigene Gefahr entscheiden - niemals, ich brauche doch einen Verantwortlichen...


    Es gibt im Beipack sogar eine DOSIERANLEITUNG für Kinder unter 1 Jahr, 1 - 5 Jahre, usw.


    und all die Infos sind frei im Netz verfügbar:


    Prospan Dosierung


    und beim Fernabsatzgesetz ist die Rückgabe von Medikamenten auch klar geregelt ( der Ausschluss von Medikamenten ist völlig rechtens) siehe:


    Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB NICHT bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.


    ...


    - Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.


    Hier drunter fallen beispielsweise Schnittpflanzen oder leicht verderbliche Lebensmittel und Medikamente oder Drogerieartikel.


    Bei einer Apotheke vor Ort, persönlich bekanntem Käufer (junge Eltern sind ja Dauerkunden in der Apotheke...;-), ein Tag zwischen Kauf und Zurückbringen, ungebrochenen Siegeln sollte der Apotheker einen Ermessensspielraum haben, dem Käufer die paar Euro auch zurückgeben zu können... er kann die Flasche Prospan ja als Deko ins Schaufenster stellen...


    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Nr.6
    Sorry finde das aber albern mit einem neuen iphone.
    Sie sollte sich mal was ganz neues einfallen lassen und nicht wieder so eine nachfolger kopie bauen.


    Das neue iphone haetten sie sich auch schenken koennen.


    meiner meinung nach


    ein gutes Konzept noch weiter zu verbessern und nicht komplett jedes Jahr was Neues zu machen hat sich bei Apple höchst bewährt, wenn man sich z.B. die Notebooks anschaut, die seit mehreren Jahren immer wieder besser, aber dabei sehr ähnlich geblieben sind.


    Apple hat sich mit dem iPhone "etwas ganz neues einfallen lassen" - und das Konzept ist längst nicht ausgereizt - es gibt noch viel Platz für Verbesserungen im Detail.


    Mir gefällt die Alu-Version auch besser und ich hoffe auf einen "wertigen" 4G Nachfolger, irgendwann mal. Viele wollten UMTS und GPS, und diese Wünsche erfüllt das 3G.


    Chris

    Hallo bigtom,


    das ist bei meinem iPhone (ohne 3G) und meinem Dock ( mit Infrarot-Fermbedienmöglichkeit) auch so wenn ich das richtig nachvollziehe seit FW 2.2, kann aber auch schon früher gewesen sein. Irgendwann vorher hat diese Hardware kombi aber gut und ohne "Mucken" funktioniert.


    Wenn bei mir jetzt diese Meldung kommt, einfach ignorieren, es funktioniert trotzdem sehr gut (bei mir zumindest)...


    Grüße


    Chris

    Hi Wolf,


    habe gestern eine ähnliche Konfiguration direkt zum Laufen gebracht, ohne jegliche Probleme mit:


    E71, O2, JoikuSpot Premium Testversion 2 Tage, iPhone 2G FW 2.2 ohne SIM-Karte


    Die Software hat nach der Installation nach einem Neustart des Telefons verlangt, vielleicht liegt es tatsächlich daran...


    Ansonsten, die Kombi ist die perfekte Empfehlung auch für den "vom iPhone zurück zu Nokia" Thread... ;-)


    Chris

    @ MasterBee


    ich habe es GETAN !!!


    Nach deinem Beitrag habe ich mir couragiert ein scharfes Messer genommen und die Enden der Abdeckungen abgeschnitten. Vorher die Seite mit Tesa abgeklebt (war aber eigentlich nicht nötig bzw. übervorsichtig).


    Jetzt bleibt nicht mehr hängen und die Abdeckungen lassen sich trotzdem noch öffnen...


    Chris

    raedan.de - Stil / Muster raussuchen - E71 angeben, paar Tage warten und FREUEN... ;-)


    Chris


    PS: ist bei euren E71 die Abdeckung vom USB Port auch so scharfkantig / spitz nach unten hin? Ich bleibe da auch ohne Tasche häufiger dran hängen bzw. das Einschieben in die Tasche hakelt deswegen...