Beiträge von Powenzbande

    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Ist doch wurscht wieso die nicht zugestellt werden konnte.


    Ware nicht vollständig -> daher läuft dein Rückgaberecht sowieso,bzw würde es generell erst mit vollständiger lieferung beginnen.


    Genau das gleiche habe ich auch gedacht, wie immer unterschiedliche Meinungen. Werde dann man schriftlich Widersprechen.
    Sollte jemand ein paar § kennen nur her damit, dann klappts vielleicht besser

    Zitat

    Original geschrieben von HSDPA
    Das ist eine gut Frage....


    Weshalb konnte die SIM denn nicht ausgeliefert werden. Kannst Du denn irgendwie nachweisen, dass des deren verschulden ist? Falls ja hast Du vllt. ne kleine Chance. Wobei 1&1 da aus Erfahrungen heraus in solchen Fällen grundsätzlich leider eh immer "hart" bleibt...


    Da deren Logistikpartner GLS ist und GLS bei uns nur Mittags ausliefert hat man als berufstätiger die Lochkarte gezogen.
    Beim Nacvhbarn bzw. bei Paketshop abgeben ist nicht, da Identverfahren. Diese Info musste ich teuer per 0900 Nr bezahlen.
    Laut Hotline 1und1 bleibt somit nur Rücktritt oder Kündigung übrig.
    Alles flexibel wie eine Brechstange!

    Hallo
    brauchte mal Meinungen zu folgendem Problemchen


    Onlinebuchung einer 1&1 Notebook-Flat
    Auftragsbestätigung mit Widerufsbelehrung per email erhalten
    14 tägige Frist seit 1 Woche abgelaufen
    Erforderliche SIM Card trotz aller Bemühungen meinerseits beim Logistikunternehem konnte nicht ausgeliefert werden. Somit auch keine Ware erhalten!


    Rücktritsrecht wurde bedingt durch nicht Einhaltung der 14 tägigen Frist abgelehnt.


    Laut AGB dürfte die Rücktrittsfrist nicht abgelehnt werden, da keine SIM Card (Ware) erhalten wurde.


    In den AGB wird dazu folgendes aufgeführt


    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


    Wer hätte nun Recht der Kunde oder 1und1 ?


    Bin mal gespannt


    Danke

    Ich habe mir mal die AGB´s angesehen und konnte nicht das richtige zu folgender Frage finden


    Wie sieht es aus, wenn man diese spezielle von 1und1 angebotene Blackberry Sim Card in einem nicht Blackberry Gerät verwendet und als Zugangspunkt "web.vodafone.de" für Datenverbindung nutzt. Fallen dann zusätzlich Kosten an oder sind diese in der Datenflat enthalten ?


    In den AGB´s taucht der Begriff Blackberry nicht auf !!!

    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    ...google Konto in BIS integrieren, damit werden Kontakte als auch Kalendar synchronisiert.


    Thorsten


    Genau das habe ich bisher noch nicht geschafft :mad:
    Ich habe zwar eine Auswahl auf der Einrichtungsseite meines Providers (1und1) aber nicht im email Setup des BB 9700. Somit klappt diese Funktion nicht!
    Per google tool kann lustig gesynct werden


    Hallo Oliver,
    Netzwahl steht auf automatisch, dass ist nicht der Grund.
    Wäre schön gewesen :-)

    Moin Moin,
    habe folgendes Problem, wenn der Hinweis kommt "Netzwerverbindung verloren...." und man diese Meldung nicht mit OK oder Einstellungen beantwortet, dann bucht sich das Iphone nicht in die nächst verfügbare Funkzelle des Providers ein.


    Somit ist man vom Nabel der Welt abgeschitten.


    Was kann man dagegen machen ?


    Danke