-
Zitat
Original geschrieben von MaximB
Anleitung hab ich nachgeguckt, da steht nichts von Qualität verändern, nur Grösse ändern. ...
Du mußt, um die gezeigte Qualität zu erreichen, in diesem Menüpunkt ("Bildgröße") selbstverständlich das Maximum einstellen (nämlich 1280 x 960).
-
Zitat
Original geschrieben von mfalcao
Wird hiermit bestätigt und ich bin Jurist.
Würde ich ohne vollständige Kenntnis des Sachverhalts (d.h. ohne z.B. das Schreiben von VF gesehen zu haben) keinesfalls unterschreiben ...
Zitat
Original geschrieben von mogli
was ich persönlich auch logisch finde. wenn ich vorzeitig meinen vertrag verlängern darf, gehe ich davon aus, dass der bisherige vertrag erlischt und eine neue laufzeit beginnt.
Na ja, m.E. ist eher das Vorgehen z.B. von E-Plus "logisch", hier beginnt bei einer VVL die neue Laufzeit erst nach Ablauf der ersten 24 Monate. Denn der ursprüngliche Vertrag (für den nun einmal eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten vereinbart wurde) "erlischt" ja nicht, er (dieser ursprüngliche Vertrag) wird verlängert.
-
Zitat
Original geschrieben von voicestream
Sorry, das ich nicht so gebildet bin wie Du !
Aber Du hast mir ja jetzt geholfen.
Ich nehme an Du studierst Jura oder sowas ? *kopfschuettel*
Sorry, aber wer mit derart harschen Forderungen daherkommt, der muß auch mit entsprechenden Reaktionen rechnen.
Nein, kein Jurastudent. 
-
Zitat
Original geschrieben von voicestream
Ich weiss nicht, warum das Freiheiten einschraenkt, aber nungut.
Dann fehlt Dir Wissen, das für diese Diskussion unerläßlich ist.
Eingeschränkt wird das aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG resultierende Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
-
Kostenlos kommt man m.W. nicht an die Daten.
Ein Teil der Liste wird nach meiner Erinnerung zu Beginn des Jahres immer in der Zeitschrift DAR veröffentlicht.
Zitat
Original geschrieben von Stefan
Eine spezifische Liste zu speziellen Fahrzeugen mit individuellen Daten gibt es nicht.
Na ja, die vollständige Liste (die in der Tat von Schwacke kommt) enthält immerhin ca. 25.000 Fahrzeugtypen. :eek:
=> http://www.juris.de/jportal/na…ris+Web/Arbeitshilfen.jsp
-
@ bigbutler4:
Derjenige, der angeblich ein Urteil mit dem von Dir beschriebenen Inhalt erstritten hat, hat nach meiner Erinnerung im Forum von teltarif.de darüber berichtet. Vielleicht suchst Du einfach mal dort. Mit einer konkreten Fundstelle kann ich derzeit nicht dienen.
BTW: Seltsame Diskussion. Der Fragesteller sucht nach einem ganz bestimmten Urteil, man beglückt ihn allerdings nur - ohne die Entscheidung gelesen zu haben - mit abweichenden Rechtsauffassungen. :confused:
-
Zitat
Original geschrieben von Mobilelch
Die Ganze Aktion passt auf jeden Fall in das derzeitige Geschäftsgebahren (machen nennen's "Strategie") von o2.
Mag ja sein. Es liegt mir grundsätzlich auch völlig fern, o2 zu verteidigen. Fakt bleibt aber, daß - völlig unspektakulär - ein vertragliches Recht genutzt wurde. Hier mit der Moralkeule argumentieren zu wollen (wie unser frankophiler DJ es macht), halte ich für völlig abwegig.
-
Zitat
Original geschrieben von RA Fries
Du meinst das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Ein solches Widerrufsrecht kommt hier nicht in Betracht, da der Vertrag im Handel abgeschlossen wurde. [...]
... wobei die Formulierung des Fragestellers ("habe unterschrieben") eigentlich nicht eindeutig besagt, dass ein Vertrag mit Mobilcom bereits "abgeschlossen" wurde (vielleicht leitet der Mitarbeiter den Antrag ja erst weiter, wenn das Gerät verfügbar ist). Diesbezüglich würde ich - wäre ich RA - nochmals genauer nachfragen und ggf. Möglichkeiten des BGB AT prüfen. 
-
@ DJ Wisdom:
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo genau hier Dein Problem liegt.
Der Kunde kann, wenn ihm am Vertragsverhältnis ein x-beliebiger Punkt nicht gefällt, zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen. Das passiert täglich tausendfach aus völlig unterschiedlichen Anlässen, die sicherlich nicht immer nachvollziehbar sind. Genau dieses Recht steht auch dem Anbieter zu, der es hier genutzt hat. Meines Erachtens überhaupt kein Grund, sich irgendwie aufzuregen. :confused:
BTW: Es ist bei vielen Providern und auch Netzbetreibern mittlerweile Standard, daß Kunden, die wenig Umsatz bringen und dem Anbieter daher nicht "lohnenswert" erscheinen, durch höhere Handy-Zuzahlungen de facto von einer Vertragsverlängerung abgehalten werden. Auch diese Kunden halten sich an die vertraglichen Vereinbarungen und werden (aufgrund interner Richtlinien) dennoch schlechter gestellt als andere. o2 geht hier mit der aktiven Kündigung nur einen kleinen Schritt weiter.
Wie gesagt - m.E. überhaupt kein Grund, sich aufzuregen. Noch ist unser Recht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt.
-
Zitat
Original geschrieben von deepbass
und ne Limo ...
... habe ich auch gesehen:

Standort: MediaMarkt-Parkplatz 