Beiträge von ashd

    Situation: Neues SL45i


    Frage: Wie sichere ich die drei MP3-Dateien, die auf der MMC enthalten sind? Beim Versuch, sie auf die Festplatte zu kopieren, erscheint stets eine Fehlermeldung ("Zugriff verweigert").


    Ich habe bei HK kurz nach der Problematik gesucht. Lösungsvorschlag dort: Die Dateiendung umbenennen - und zwar per SL45i Card-Explorer. Kleines Problem: Die Dateiendung wird im Card-Explorer überhaupt nicht angezeigt, sie läßt sich daher auch nicht umbenennen.


    Obige Fehlermeldung erscheint übrigens auch, wenn ich MP3-Dateien, die ich selbst auf die MMC geschrieben habe, wieder auf die Festplatte kopieren will. Die anderen auf der MMC enthaltenen Dateien lassen sich demgegenüber problemlos kopieren.


    Weitere erste Eindrücke:
    - Kopie von MP3-Dateien auf MMC (ser. Datenkabel / Sync Station): nahezu unzumutbarer Zeitaufwand
    - Klangqualität MP3-Player/Headset: überraschend gut
    - Empfangseigenschaften: schlecht


    Gruß,
    ashd

    Nach eher bescheidenen Erfahrungen mit dem Ericsson-Service in Mannheim (Reparaturdauer mehrere Wochen statt - wie versprochen - drei Tage / nur einer von zwei reklamierten Fehlern beseitigt), einem negativen Erlebnis mit w-support.com (ein von mir eingeschicktes Neugerät wurde gegen ein zerkratztes Gebrauchthandy mit nicht mehr aktueller Software ausgetauscht) und einem wirklich ärgerlichen Vorgang mit ENO (ich koche noch immer vor Wut - trotz eines offensichtlichen Garantiefalles wurden mir ca. 30 EUR berechnet, da angeblich "kein Fehler feststellbar"), suche ich nach einem fähigen ServicePoint im o.g. Raum.


    Für Tips und Hinweise dankbar,
    ashd

    Zitat

    Original geschrieben von xileph
    Es wundert mich ehrlich gesagt, dass das in den Niederlanden passiert. Solche Lächerlichkeiten sind doch sonst typisch deutsch :confused:


    Deutsche Richter beschäftigen sich dafür mit Menschen, die mehr als nur die Schuhe ausziehen. Vielleicht hat ja schon jemand vom "Nacktläufer von Freiburg" gehört. Wegen seines "Hobbys" (der Mensch joggt gerne - allerdings nur mit Strümpfen und Schuhen bekleidet) hatte das AG Freiburg ihn zu einer Geldbuße verurteilt. Es kam daraufhin zu einer Entscheidung des OLG Karlsruhe.


    Der OLG-Senat erkennt zwar an, daß sich die Wertvorstellungen der Bevölkerung geändert haben und man heute mit der menschlichen Nacktheit unbefangener umgeht. Allerdings waren die Richter auch folgender Meinung:


    Zitat

    Der Anblick seines entblößten Gliedes war auch objektiv geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen, d. h. Abscheu, Ekel, Schock, Schrecken oder Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen.


    Das Urteil des AG wurde u.a. deshalb bestätigt.