Beiträge von ashd

    Zitat

    Original geschrieben von Mr.Kittin
    Wenn man es einrichten kann sollte man sich die Schloss Beleuchtung anschaun.:top:
    Dieses Jahr wird das dann aber nix mehr,da das glaub ich immer im Juli ist.


    Die Schloßbeleuchtung in Heidelberg findet an drei Samstagen pro Jahr statt - in diesem Jahr nochmals am 7. September. Tip: Vom Philosophenweg aus anschauen.

    Zitat

    Original geschrieben von Luposen
    Ab zu den GrünWeißen und mit Angabe der IMEI als gestohlen melden - so hast Du wenigstens was für Deine Versicherung an der Hand.


    Im Hinblick auf die Vorschrift des § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) erscheint dieses Vorgehen eher wenig ratsam ...

    Re: 22.08.-31.08.02 keine Anschlußgebühr bei VV e-plus bei uns


    Zitat

    Original geschrieben von pallypse
    und auch in diesem Zeitraum freigeschaltet werden


    Kann ich mir als Kunde sicher sein, daß die Freischaltung in diesem Zeitraum erfolgt? Oder kann ich nur hoffen, daß es nicht zu Verzögerungen kommt und mir die Anschlußgebühr dann doch berechnet wird?


    Zitat

    Original geschrieben von pallypse
    entfällt die Anschlußgebühr


    Entfällt bei VV mittlerweile eigentlich auch die Deaktivierungsgebühr?

    Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    ... daß Er für diese "Überreaktion" bestraft werden soll ist ja auch in Ordnung, aber müssen es denn gleich 15 Monate sein?!


    Vielleicht tröstet es Deinen Freund ja, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis überhaupt keine Strafe ist. :D


    (Es handelt sich - wie z.B. auch bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - um eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung, die - anders als die Strafe - keinen sozialethischen Tadel enthält).


    Die Strafe besteht hier also nur aus den 2000 EUR (über deren Angemessenheit kann man allerdings nur etwas sagen, wenn man die Anzahl der Tagessätze kennt).

    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    :top: danke, da aber wohl nicht zu schnell gefahren wurde, scheidet doch die Fahrlässigkeit aus, oder?
    Darum verstehe ich nicht, wie es da überhaupt ne Anzgeige geben kann :confused:


    Fahrlässigkeit wäre ja nicht nur bei überhöhter Geschwindigkeit zu bejahen (diese Konstellation wurde von Merlin nur beispielhaft genannt).


    Ganz allgemein erfordert fahrlässiges Handeln eine Sorgfaltspflichtverletzung. Und ein sorgfältig handelnder Autofahrer fährt in einer normalen Verkehrssituation (um eine solche handelte es sich hier offenbar, der Threadersteller hat zumindest nichts anderes geschrieben) schlicht und einfach nicht auf den Grünstreifen und verunfallt. Er hat es aber getan. Es erscheint daher recht naheliegend, daß er die ihm als Autofahrer obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat.


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Auf jeden Fall scheiden ja die normale KV, und die gef. KF eindeutig aus.


    So ist es. Denn hier wäre Vorsatz erforderlich (d.h. er hätte den eingetretenen Erfolg zumindest billigend in Kauf nehmen müssen).

    Ich hoffe, Ihr alle seid mittlerweile glückliche Besitzer eines Trium Eclipse. Ich habe mir - angeregt durch diesen Thread - ebenfalls eines ersteigert (bei einem anderen Anbieter) und bin ziemlich begeistert. Bisher fand ich das Display meines LG 510w genial. Seit ich das Eclipse habe, hat sich das geändert. Die Klingeltöne sind z.T. ebenfalls super, teilweise aber auch enttäuschend.


    Fazit: Wen die Größe des Gerätes nicht zu sehr stört, der sollte unbedingt zugreifen. Für ca. 140 EUR ist es m.E. ein echtes Schnäppchen.


    Gruß,
    ashd

    Re: echleCom-Angebote


    Zitat

    Original geschrieben von handykarl
    NEC-N21i......................................... 209,-- EUR


    Schreibfehler? Oder tatsächlich ein Angebot weit unter dem ansonsten üblichen Preis?


    Gruß,
    ashd

    @ Xian:


    Der "Prof." ist meines Wissens (welches sich auf einen Aufsatz von Prof. Nagelmann aus Karlsruhe stützt) kein
    akademischer Grad. Zitat:


    Die Bezeichnung "Professor" ist noch nicht einmal ein akademischer Grad, sondern eine bloße Funktions- oder Stellenbezeichnung, ebenso wie "Student", Assistentin", "Raumreiniger" oder "Bankdirektorin".



    @ Dent-Man:


    Ein Dipl.-Med. ist ein Nicht-EU-Bürger, der damit auch die Voraussetzungen für eine Approbation nicht erfüllt??? Mir ist aber ein Arzt bekannt, der sich Dipl.-Med. nennt, meines Wissens EU-Bürger ist und eine ganz normale Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von Barrie
    Das meinte ich ja. Es gibt meines Erachtens keine "Spezialbezeichnung" für diese Absolventen. Da sind halt Juristen, Mediziner oder Theologen. Vermutlich sind die Bezeichnungen dafür auch geschützt (?). "Physiker" darf sich im Gegensatz dazu jeder nennen, der sich -- seiner Meinung nach -- mit Physik beschäftigt.


    Verstehe ich Dich richtig? Du willst wissen, wie sich ein Jurist nach dem Studium nennen darf?


    (1) Nach dem Universitätsstudium gilt:


    "Er ist berechtigt, die Bezeichnung Referendar zu führen."


    (Das steht so in den Abschlußzeugnissen und ist auch im Gesetz geregelt, § 20 II JAPrO Baden-W.)


    (2) Mit Bestehen der zweiten Staatsprüfung wird das Recht erworben ...


    "... die Bezeichnung Rechtsassessor zu führen." (§ 45 II JAPrO Baden-W.)