@ Xian:
Der "Prof." ist meines Wissens (welches sich auf einen Aufsatz von Prof. Nagelmann aus Karlsruhe stützt) kein
akademischer Grad. Zitat:
Die Bezeichnung "Professor" ist noch nicht einmal ein akademischer Grad, sondern eine bloße Funktions- oder Stellenbezeichnung, ebenso wie "Student", Assistentin", "Raumreiniger" oder "Bankdirektorin".
@ Dent-Man:
Ein Dipl.-Med. ist ein Nicht-EU-Bürger, der damit auch die Voraussetzungen für eine Approbation nicht erfüllt??? Mir ist aber ein Arzt bekannt, der sich Dipl.-Med. nennt, meines Wissens EU-Bürger ist und eine ganz normale Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. :confused:
Zitat
Original geschrieben von Barrie
Das meinte ich ja. Es gibt meines Erachtens keine "Spezialbezeichnung" für diese Absolventen. Da sind halt Juristen, Mediziner oder Theologen. Vermutlich sind die Bezeichnungen dafür auch geschützt (?). "Physiker" darf sich im Gegensatz dazu jeder nennen, der sich -- seiner Meinung nach -- mit Physik beschäftigt.
Verstehe ich Dich richtig? Du willst wissen, wie sich ein Jurist nach dem Studium nennen darf?
(1) Nach dem Universitätsstudium gilt:
"Er ist berechtigt, die Bezeichnung Referendar zu führen."
(Das steht so in den Abschlußzeugnissen und ist auch im Gesetz geregelt, § 20 II JAPrO Baden-W.)
(2) Mit Bestehen der zweiten Staatsprüfung wird das Recht erworben ...
"... die Bezeichnung Rechtsassessor zu führen." (§ 45 II JAPrO Baden-W.)