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Original geschrieben von LordExcalibur
Ganz so gewagt ist das nicht. Wir haben in der Recht Vorlesung im letzten Semester einen solchen Fall durchgespielt. Mir fallen die genauen rechtlicheg Grundlagen aber jetzt aus dem Kopf nicht mehr ein.
Doch, es ist gewagt. Lies Dir für den Anfang z.B. mal das Urteil durch:
=> http://www.justiz.bayern.de/ol…sse/info/ziv/prziv169.htm
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Original geschrieben von LordExcalibur
Rechtlich gesehen muss dein Freund den Schaden zahlen, nicht du.
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Nein, denn er hat die Fahrt unentgeltlich gemacht, von daher kann ihm (dem Fahrer) daraus kein Schaden entstehen.
Sehr gewagt, Deine Aussagen. 
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Genau. 
Häßlich, oder? Vielleicht wäre die Investition für ein neues Gehäuse gar nicht schlecht angelegt ... 
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@ o2neuling:
Guter Beitrag. Ich stimme Dir, was diese Kampagne angeht, vollkommen zu. Auf der Seite werden - vermutlich ebenfalls zum Zwecke der Abschreckung - wohl auch absichtlich Straf- und Zivilrecht "vermischt". Beispiel:
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Die Geldstrafe von 16.500 € ist erst der Anfang. Das strafrechtliche Urteil steht sogar noch aus.
:confused:
Wenn ein strafrechtliches Urteil noch aussteht, kann es sich bei dem genannten Betrag "nur" um eine zivilrechtliche Forderung handeln (und nicht um eine "Geldstrafe"). Aber mit dem Begriff "Strafe" erreicht man das o.g. Ziel sicherlich leichter ...
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Original geschrieben von BigBlue007
Ist es ein USB2.0-Gehäuse? Wenn ja: Kannst es weiterverwenden, an dieser Stelle gab es nicht wirklich irgendwelche bemerkenswerten Fortschritte. 
Hmmm ... USB 2.0 wird zwar unterstützt, die Sache mit den 131 GB (Beitrag von Hadraniel) finde ich aber bedenkenswert. Es soll ja (mindestens) eine 160 GB - Platte werden.
Gehäuseverpackung und "Anleitung" (nur ein kleiner Zettel) enthalten diesbezüglich keinerlei Angaben ...
EDIT: Das Gehäuse nennt sich "HD-337". Vielleicht hat ja jemand zufällig Erfahrungen damit.
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Versetze Dich doch einfach mal in die Situation des Käufers, der gerade 265 EUR ausgegeben hat, und beantworte Dir ganz ehrlich die Frage, ob Dein Auktionstext ("Top Zustand!" und "Kaum Gebrauchsspuren") zu Deiner hier nachgelieferten Beschreibung (fehlende Farbe, sonstige Spuren) paßt.
Bist Du Deiner - aus den eBay-AGB resultierenden - Verpflichtung nachgekommen, alle für den Wert wichtigen Eigenschaften und Umstände aufzuführen?
Im Prinzip liegt hier die gleiche Situation wie oben bei Claude vor - eine (bewußt?) ungenaue / unvollständige Beschreibung, die eigentlich zwangsläufig zu Ärger führen muß. Mein Mitleid hält sich - da ich als Käufer bereits einige solcher Erfahrungen gemacht habe - hier eher in Grenzen.
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Gab es, was die "Gehäusetechnologie" angeht, in den letzten Jahren eigentlich irgendwelche beachtenswerten Fortschritte?
Konkret: Ich benutze derzeit eine ca. 2 Jahre alte externe HDD. Kann ich in dieses Gehäuse eine aktuelle Festplatte einbauen (ich habe die Samsung SP1614N anvisiert)?
Oder ist ein neues Gehäuse empfehlenswert?
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Meine Nummer geht jetzt auch wieder (062..).
Glück gehabt - spätestens am Dienstag wäre ich extrem sauer geworden.
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:top:
Ich werde, wenn mein Vorrat aufgebraucht ist, sicher auf Euch zurückkommen.
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Das ist der Haken. Cotonou wurde als Hauptstadt akzeptiert, das stimmt aber nicht. Hauptstadt ist Porto Novo. Sat.1 hat hier also wohl mit einem nicht korrekt lösbaren Rätsel Anrufe generiert.
Sat.1-Lösung in der Zusammenfassung:
- Rom
- Seoul
- Doha
- Cotonou