Beiträge von ashd

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    Original geschrieben von sin-4711
    Oder peinlich für eBay... aber das müßte die bahn dann mal dazuschreiben, woran es gelegen hat


    [URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,296429,00.html]=> Spiegel-Online - Bericht[/URL]

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    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Für mich is das mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" gegessen.


    ... was zeigt, daß Du meine Argumentation (wahlweise auch den von Dir zitierten Grundsatz) nicht verstanden hast.

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    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Für mich bleibt das Tanzverbot als solches unhaltbar, da ungerechtfertigt und Verstoß gegen das Grundgesetz.


    Gegenargumentation:


    Deine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG, auf die Du Dich hier offenbar berufst, sind durch Gesetze beschränkbar. Das steht so im GG ("verfassungsmäßige Ordnung") und ist hier durch die Feiertagsgesetze der Länder geschehen. Diese verstoßen nicht nur nicht gegen höherrangiges Recht, sie sind durch dieses sogar geboten. Letzteres ergibt sich daraus, daß nach Art. 140 GG die Vorschrift des Art. 139 der Verfassung der Weimarer Republik Bestandteil des Grundgesetzes ist.

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    Original geschrieben von tomi78
    Laut teltarif.de ist der kostenlose online Wechsel von T-DSL 768 auf 2000 bis zum 31.05. nur für ISDN Kunden möglich. T-Net Nutzer gucken in die Röhre oder zahlen die 49,95€ Freischaltung.


    Im oben schon zitierten teltarif.de - Artikel steht das aber anders.


    => http://www.teltarif.de/arch/2004/kw15/s13368.html


    Zitat

    Besitzer eines T-DSL 768-Anschlusses (ISDN oder T-Net), die sich auf T-DSL 2000 umstellen lassen

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    Original geschrieben von Andreas24
    Alle lästern über die Bild - aber wenn dann so ein Schei** geschrieben wird, dann wird toternst darüber diskutiert :rolleyes:


    Nur soviel zur Bild:
    Als die Missbrauchsgeschichte vom Türk ausgiebig beschrieben wurde, stand da sinngemäß folgender Satz:
    Eine Verurteilung ist wahrscheinlich, da der Staatsanwalt Anklage erheben wird.. :D


    Und das ist juristisch auch korrekt.


    Ein Staatsanwalt erhebt nur in den Fällen Anklage, in denen der Beschuldigte wahrscheinlich verurteilt wird. Und das ist dann in den meisten Fällen auch so (Freisprüche vor deutschen Strafgerichten sind recht selten).



    Zur HIV-Ansteckungsgefahr bei Männern gibt es übrigens aktuelle Erkenntnisse:
    => http://de.news.yahoo.com/040326/3/3ygt0.html



    @ Intruder:


    Eine kurze Google-Suche ergibt, daß Hepatitis C durch Blut übertragen wird und i.d.R. nicht durch Intimkontakte.
    => http://www.m-ww.de/krankheiten…epatitis/hepatitis_d.html


    Zitat

    Dennoch gehen die bisherigen Untersuchungen davon aus, dass eine Infektion über andere Körperflüssigkeiten als Blut nicht sehr wahrscheinlich ist und somit nicht für den hohen Anteil an Hepatitis-C- Infektionen verantwortlich sein kann, deren Infektionsquelle nicht gefunden werden konnte.

    Das von Dir behauptete Erfordernis zweier Mahnungen ergibt sich aus § 286 I 1 BGB nicht. Außerdem gilt: Wer Absatz 1 liest, der sollte auch Absatz 2 und 3 lesen. Denn das ...


    Zitat

    Es zeigt aber, dass man nach dem vergeigten Zahlungsziel eben noch nicht in Verzug ist ...


    ... ist auch nicht richtig.