ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Oder peinlich für eBay... aber das müßte die bahn dann mal dazuschreiben, woran es gelegen hat
[URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,296429,00.html]=> Spiegel-Online - Bericht[/URL]
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ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Oder peinlich für eBay... aber das müßte die bahn dann mal dazuschreiben, woran es gelegen hat
[URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,296429,00.html]=> Spiegel-Online - Bericht[/URL]
ZitatOriginal geschrieben von dr zuzelbach
Bei Aldi ist ab Montag ein Teil mit 3jähriger Garantie und vor Ort Service im Angebot, die Ausstattung ist eigentlich mehr als okay.
Allerdings bei Aldi - Süd. Insofern für Chris vielleicht nicht wirklich geeignet. ![]()
EDIT: Mal wieder zu langsam ...
ZitatOriginal geschrieben von SiemensFreak³
Für mich is das mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" gegessen.
... was zeigt, daß Du meine Argumentation (wahlweise auch den von Dir zitierten Grundsatz) nicht verstanden hast.
ZitatOriginal geschrieben von SiemensFreak³
Für mich bleibt das Tanzverbot als solches unhaltbar, da ungerechtfertigt und Verstoß gegen das Grundgesetz.
Gegenargumentation:
Deine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG, auf die Du Dich hier offenbar berufst, sind durch Gesetze beschränkbar. Das steht so im GG ("verfassungsmäßige Ordnung") und ist hier durch die Feiertagsgesetze der Länder geschehen. Diese verstoßen nicht nur nicht gegen höherrangiges Recht, sie sind durch dieses sogar geboten. Letzteres ergibt sich daraus, daß nach Art. 140 GG die Vorschrift des Art. 139 der Verfassung der Weimarer Republik Bestandteil des Grundgesetzes ist.
ZitatOriginal geschrieben von tomi78
Laut teltarif.de ist der kostenlose online Wechsel von T-DSL 768 auf 2000 bis zum 31.05. nur für ISDN Kunden möglich. T-Net Nutzer gucken in die Röhre oder zahlen die 49,95€ Freischaltung.
Im oben schon zitierten teltarif.de - Artikel steht das aber anders.
=> http://www.teltarif.de/arch/2004/kw15/s13368.html
ZitatBesitzer eines T-DSL 768-Anschlusses (ISDN oder T-Net), die sich auf T-DSL 2000 umstellen lassen
ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Alle lästern über die Bild - aber wenn dann so ein Schei** geschrieben wird, dann wird toternst darüber diskutiert
Nur soviel zur Bild:
Als die Missbrauchsgeschichte vom Türk ausgiebig beschrieben wurde, stand da sinngemäß folgender Satz:
Eine Verurteilung ist wahrscheinlich, da der Staatsanwalt Anklage erheben wird..
Und das ist juristisch auch korrekt.
Ein Staatsanwalt erhebt nur in den Fällen Anklage, in denen der Beschuldigte wahrscheinlich verurteilt wird. Und das ist dann in den meisten Fällen auch so (Freisprüche vor deutschen Strafgerichten sind recht selten).
Zur HIV-Ansteckungsgefahr bei Männern gibt es übrigens aktuelle Erkenntnisse:
=> http://de.news.yahoo.com/040326/3/3ygt0.html
@ Intruder:
Eine kurze Google-Suche ergibt, daß Hepatitis C durch Blut übertragen wird und i.d.R. nicht durch Intimkontakte.
=> http://www.m-ww.de/krankheiten…epatitis/hepatitis_d.html
ZitatDennoch gehen die bisherigen Untersuchungen davon aus, dass eine Infektion über andere Körperflüssigkeiten als Blut nicht sehr wahrscheinlich ist und somit nicht für den hohen Anteil an Hepatitis-C- Infektionen verantwortlich sein kann, deren Infektionsquelle nicht gefunden werden konnte.
ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Die Gerichtsurteile haken ja auch ein bisschen. Denn dann müsste man ja konsequenterweise wenn man vom Kaufvertrag des Geräts (zb. nach dem 3. Defekt) zurücktritt, auch aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen können.
Genau das bejaht das AG Staufen in oben zitiertem Urteil!
Das von Dir behauptete Erfordernis zweier Mahnungen ergibt sich aus § 286 I 1 BGB nicht. Außerdem gilt: Wer Absatz 1 liest, der sollte auch Absatz 2 und 3 lesen. Denn das ...
ZitatEs zeigt aber, dass man nach dem vergeigten Zahlungsziel eben noch nicht in Verzug ist ...
... ist auch nicht richtig.