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Original geschrieben von Foxy
Hier hilft halt nur ein Mahnbescheid. Allerdings muss er sich dann an o. g. Regeln halten.
Letzteres solltest Du dem rechtsunkundigen Fragesteller dann allerdings auch sagen (und ihn nicht, wie Du es zunächst getan hast, ohne weiteres auf das Mahnverfahren verweisen) ...
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Original geschrieben von Marko
... allerdings setzen weiter rechtliche Schritte, Beitreibungen etc. zwei Mahnungen voraus.
Woher nimmst Du denn dieses Wissen? :confused:
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@ Foxy:
Du übersiehst völlig, daß das Mahnverfahren zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht statthaft ist. Es setzt nämlich einen Anspruch in Geld voraus (§ 688 ZPO). Ein solcher ergibt sich für den Käufer aus dem Kaufvertrag jedoch nicht. Der Vorschlag mit dem Mahnbescheid ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht (wurde hier im Forum - einschließlich des richtigen Vorgehens - aber alles schon x-mal erläutert, z.B. hier).
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Wenn dort steht "Handy im TOPP-Zustand: wie neu!!!", dann ist das m.E. ohne weiteres (auch) eine Beschreibung des optischen Zustands (jedenfalls dann, wenn sich aus dem weiteren Text - wie hier - nichts anderes ergibt).
Oder dieser Satz: "... das technisch einwandfrei funktionsfähig ist, in einem erstklassigen Zustand ...".
Der erste Halbsatz bezieht sich ersichtlich auf den technischen Zustand. Nach vernünftiger Auslegung *kann* sich der zweite Halbsatz dann nur auf den optischen Zustand beziehen. Alles andere wäre eine sinnlose Wiederholung.
Auch ich hätte (trotz einiger eBay-Erfahrung) hier bedenkenlos zugegriffen.
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Original geschrieben von booner
Andererseits verstehe ich dich nicht (du hast doch den Thread mit der Suche nach einem neuwertigen 6110 eröffnet?), warum du bei solch einem, sagen wir mal bezüglich optischen Zustand des Geräts zwielichtigen Angebot zugeschlagen hast?
Was war an dem Angebot zwielichtig? Man *mußte* nach dieser Beschreibung m.E. doch von einem auch optisch einwandfreien Gerät ausgehen.
Ich habe vor einigen Monaten eine ähnliche Erfahrung mit einem SL42 gemacht ("neues Gehäuse") und ärgere mich noch jetzt, daß ich die Sache nicht der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Den Ärger des Fragestellers kann ich jedenfalls voll und ganz nachvollziehen.
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Original geschrieben von Intruder
Was heißt denn unverzüglich?
Was "unverzüglich" heißt, ist im Gesetz definiert. Und zwar in § 121 Abs. 1 BGB.
"Unverzüglich" heißt demnach "ohne schuldhaftes Zögern".
Ob Dir das allerdings weiterhilft ... :confused: 
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Original geschrieben von Andre B.
@ Thomas4711
Bei netzexternen MMS-Messages kann E-Plus in den aller meisten Fällen nichts für eine Verzögerung. Für den Kunden ist es trotzdem ärgerlich.
Grüße,
Andre
Wenn es denn nur netzübergreifende MMS wären. Die drei MMS, von denen ich berichtet habe, wurden innerhalb des E-Plus - Netzes verschickt.
Aktueller Nachtrag: Ich habe mir heute von meinem GMX-Account selbst eine MMS geschickt. Die Benachrichtigung kam sofort an, ich konnte mich auf der Website ( http://mms.eplus.de ) auch einloggen. Angezeigt wurde (und wird) die MMS dort allerdings nicht ...
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@ fonez.de:
Danke für die Antwort. Es wäre toll, wenn Du wieder eine Lösung für einen einigermaßen günstigen Versand finden würdest, der natürlich auch Dir keine Verluste bescheren soll. Einwurfeinschreiben der Post vielleicht?
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Original geschrieben von beugelbuddel
Das angebliche Edelwässerchen kommt nun auch nach Deutschland.
[URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-290050,00.html]Spiegelbericht[/URL]
Der "deutsche Wasserhahn" steht dann in Genshagen/Brandenburg... 

Lt. Spiegel-Artikel soll das Wasser aber einer Quelle entstammen und im Mineralwassermarkt positioniert werden. Leitungswasser wird es in Deutschland daher nicht sein. Dafür gibt es ja schon Bonaqa.
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Zitat
Original geschrieben von fonez.de
man wird uns morgen die aufkleber bzgl. der parcell letter zuschicken. die neue versandart wird ebenfalls im shop zur verfügung stehen.
@ fonez.de:
Ich wollte gerade zwei Artikel aus dem Restposten-Bereich bei Dir bestellen, der Versand per "Parcelletter" wurde bei den gewünschten Versandarten aber nicht angezeigt.
Bietest Du diese Versandart derzeit nicht mehr an?