Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Normalerweise geht man von einem Gefahrenübergang nach der Übergabe an den Spediteur aus. Daher ist es IMHO in der Tat so, daß man als Käufer, wenn man unversicherten Versand gewählt bzw. diesem zugestimmt hat, man in einem Fall wie diesem dann wohl Pech gehabt hat. Wie gesagt IMHO...


    Nein, so einfach ist es für den Vk nicht... Er muss beim Versendungskauf den Beweis für die Agbabe an den Frachtführer erbringen, so vor Kurzem das LG Berlin


    Schön dass aus dem Urteilstext gleich die email-Adresse des Klägers ersichtlich ist... Moderne Kommunikation :top:


    Max123: Hast du bei einem privaten Verkäufer oder bei einem Händler gekauft?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Max123
    Aber welchen nachweis habe ich, dass der verkäufer die Sendung überhaupt zum "Spediteur" gebracht hat?


    Bei einem Päckchen allerhöchstens eine Bezahlquittung von dem Tag in Höhe der Päckchengebühren, ansonsten nichts. Wenn du selbst "Päckchen" aussuchst, dann trägst du auch das volle Risiko. Buch´s unter Lehrgeld ...

  • Hi Jungs und Mädelz!


    Ich brauche Eure Hilfe! Dringend!


    Und zwar hab ich heute folgende (unverschämte) email vom Verkäufer des Nokia 6110 bekommen:


    "Sehr geehrter Herr XXX,


    Ihre Email kann ich nach mehrtägiger Dienstreise erst jetzt lesen kann.
    Ihren Zeilen entnehme ich eine starke Unzufriedenheit, die ich sehr
    bedauere. Sie begründen Ihre Unzufriedenheit mit dem äußeren Zustand des
    Handys und beziehen sich dabei auf die Artikelbeschreibung der Auktion.


    Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschreibungen im
    Auktionstext sich ausschließlich auf den inneren, technischen
    Funktions-Zustand des Handys, das in der Tat nur wenige Tage gebraucht
    wurde, beziehen, wie aus dem Auktionstext ersichtlich ist. Die
    Beschreibung der Funktionsfähigkeit des Handys entspricht den Tatsachen
    zum Zeitpunkt des Einstellens der Auktion und des Versands, und da war
    es von den Funktionen her in einem erstklassigen Zustand, technisch im
    Topp-Zustand und funktionierte so wie zum Zeitpunkt, als es neu war, mit
    sehr guten Empfangseigenschaften in den angegebenen deutschen
    Mobilfunknetzen.


    Zum äußeren Zustand ist im Auktionstext lediglich Folgendes vermerkt:
    "Cover schimmert je nach Lichteinfall grün oder blau." Auch der
    Lieferumfang entsprach dem, was im Auktionstext aufgeführt worden ist
    und wie es auf dem eigenen Foto zu erkennen war, das ich in die Auktion
    eingestellt hatte.


    Insofern verstehe ich nicht, dass Sie es als "mehr als dreist"
    bezeichnen, was ich getan habe. Daher muss ich etwaige diesbezügliche
    Unterstellungen mir gegenüber aufs Schärfste zurückweisen. Manchmal
    stellt eine gerichtliche Auseinandersetzung eine Möglichkeit dar, eine
    Sache durch Dritte klären zu lassen. Ich würde dies nicht scheuen, bitte
    Sie jedoch um Verständnis, dass ich, wenn Sie eine solche Klärung für
    erforderlich halten und Ihrerseits einleiten, die Angelegenheit zur
    Erledigung meinem Anwalt übergebe, weil mir dazu beruflich bedingt nicht
    die Zeit zur Verfügung steht.


    Dass es sich um ein gebrauchtes Handy (üblicherweise mit
    Gebrauchsspuren) handelt und nicht um ein generell neues oder
    neuwertiges handelt, dies geht aus dem Auktionstext sehr klar hervor und
    habe ich nicht verhehlt, im Gegenteil steht dies deutlich in der
    Beschreibung. Fragen dazu haben Sie, obwohl ich im Auktionstext eigens
    dazu ermuntert habe, vor und nach Ihrem Sofortkauf-Gebot nicht gestellt.



    Die Angaben im Auktionstext zur Funktionsfähigkeit des Handys
    entsprechen objektiv den Tatsachen und ist das Eine, etwas Anderes ist,
    dass Sie den äußeren Zustand des Handys bewerten. Weil Ihre Hoffnungen
    bezüglich des äußeren Zustands anscheinend nicht erfüllt worden sind,
    bitten Sie mich um Rücknahme des Handys. Der Auktionstext macht
    deutlich, dass ich keine Garantien, Gewährleistungen und Rückgaberechte
    einräume und wer ein Gebot abgibt, dies auch akzeptiert. Insofern wissen
    Sie, dass Sie rechtlich gesehen keine Rücknahme beanspruchen können.


    Da ich aber finde, dass ein Kauf oder Verkauf über Ebay im Normalfall
    weder beim Käufer noch beim Verkäufer zu einer Verstimmung führen
    sollte, möchte ich Ihnen folgendermaßen entgegenkommen:


    Wenn Sie das Handy nicht behalten wollen, so werde ich Ihnen, wenn ich
    es nach Ihrer Rücksendung, deren Kosten Sie tragen müssten, in dem
    Zustand erhalte, wie es beim Versand war, anschließend den Kaufbetrag in
    Höhe von 35,-- EUR zuzüglich einmaliger Portokosten in Höhe von 7,- EUR
    für versicherten Versand (wie innerhalb Deutschlands erforderlich)
    zurückerstatten, also insgesamt 42,-- EUR. (Ich hatte den Artikel
    ausschließlich zum Verkauf in Deutschland bestimmt, siehe
    Auktionsbeschreibung, daher werde ich zusätzlich anfallende
    auslandsbedingte Kosten nicht tragen.)


    Falls Sie es behalten wollen und mit Folgendem einverstanden sind, so
    werde ich Ihnen, nachdem Sie mir eine positive Bewertung gegeben haben,
    den Betrag in Höhe der Versandkosten von 7,-- EUR auf Ihr Konto
    überweisen. Damit hätten Sie statt zusätzlicher Kosten als mein
    Entgegenkommen einen nachträglichen Kaufpreisnachlass und ein
    Topp-Handy, das zumindest in Deutschland) erstklassig funktioniert hat.


    Bitte teilen Sie mir mit, wofür Sie sich entscheiden. Ich würde mich
    freuen, dazu beitragen zu können, damit die Auktion zu einem für Sie
    guten Ende zu führen.


    Zwar ist diese Mail länger ausgefallen, aber ich hoffe, dass Sie
    erkennen, dass ich mich Ihrer zwar unbegründeten Reklamation dennoch mit
    gebührender Aufmerksamkeit gewidmet habe, um auf Ihr Anliegen
    einzugehen.


    Freundliche Grüße an Sie nach Wien


    David Montag"


    Was soll ich dem jetzt antworten?


    Hilfe!


    mfg,
    Oliver


    EDIT:


    Ich zitier mich jetzt mal selber, falls wer nicht weiß, worum es geht:



    "So, jetzt hat es mich auch erwischt!


    Ich habe ein Nokia 6110 - angeblich "wie neu" und "nur wenige Tage gebraucht" - ersteigert.


    Hier der Link:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…me=STRK%3AMEBWN%3AIT&rd=1


    Jetzt bekomm ich das Gerät gestern und mich haut es fast um: Das Display ist verkratzt, das Gehäuse ist überseht von Kerben, die von Stürzen herrühren dürften und unten beim Akku scheint das schwarze Plastik leicht geschmolzen zu sein!


    Ich hab dem Typen bereits EUR 50,- überwiesen (EUR 35,- für das Gerät und EUR 15,- für den Versand) -wie kann ich das wiederbekommen?


    Ich hab ihm dann gleich mal ein mail geschrieben, daßich das Gerät auf keinen Fall akzeptieren werde und er mir dasGeld rücküberweisen soll, nur was mach ich, wenn er sich auf seinen Garantie/Umtausch-Ausschluß bezieht?


    Aber wird der nicht völlig irrelevant, wenn das Gerät nicht im entferntesten der Artikelbeschreibung entspricht?


    mfg,
    Oliver"

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Wenn jemand eine gebrauchtes Handy als im "TOPP-Zustand: wie neu!!!" und "in einem erstklassigen Zustand" anpreist, muss er sich selbstverständlich Mängel des äusseren Zustands, also vor allem optische Mängel zurechnen lassen, die in der Beschreibung unerwähnt blieben.


    Selbst wenn der Vk damit tatsächlich nur den "den inneren, technischen
    Funktions-Zustand des Handys" beschreiben wollte, so kann der durchschnittlich informierte Verbraucher davon ausgehen, auch in äußerlicher Hinsicht einwandfreies Gerät zu erhalten.
    In meinen Augen ist das einfach eine dumme Ausrede im Nachhinein, wie will der Vk denn bitte den "inneren, technischen Funktions-Zustand des Handys"
    beurteilen können, ohne das Gerät jemals geöffnet zu haben?


    Sein Haftungsausschluss dürfte bezüglich der optischen Macken nicht greifen, da diese offensichtlich sind und vom Vk zwecks besser Verkaufbarkeit nicht erwähnt wurden.


    Andererseits verstehe ich dich nicht (du hast doch den Thread mit der Suche nach einem neuwertigen 6110 eröffnet?), warum du bei solch einem, sagen wir mal bezüglich optischen Zustand des Geräts zwielichtigen Angebot zugeschlagen hast?


    Wieviel Stunden hat das 6110 denn im Menü "Anrufdauer"?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • .
    .
    .
    Geiler Text ! :D


    Sieht so aus,als ob Er schon darauf vorbereitet war.


    Poste doch mal ein Foto,würde mich mal interessieren.


    OT....Wo bekommt man denn ein 6110 noch neu her :confused:


    Carsten

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Andererseits verstehe ich dich nicht (du hast doch den Thread mit der Suche nach einem neuwertigen 6110 eröffnet?), warum du bei solch einem, sagen wir mal bezüglich optischen Zustand des Geräts zwielichtigen Angebot zugeschlagen hast?


    Was war an dem Angebot zwielichtig? Man *mußte* nach dieser Beschreibung m.E. doch von einem auch optisch einwandfreien Gerät ausgehen.


    Ich habe vor einigen Monaten eine ähnliche Erfahrung mit einem SL42 gemacht ("neues Gehäuse") und ärgere mich noch jetzt, daß ich die Sache nicht der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Den Ärger des Fragestellers kann ich jedenfalls voll und ganz nachvollziehen.

  • Erstmal Danke an Euch!!


    Foto kommt morgen!


    Ich habe deshalb dieses Angebot angenommen, weil er 1. im Titel "wie neu" geschrieben hatte, im Text von "Topzustand" sprach und darüberhinaus es nur 3 Tage im Gebrauch hatte. Außerdem hatte er 100% positive Bewertungen, was mir insgesamt dann doch vertrauenswürdig vorkam.


    Das mit der Anrufdauer ist ein guter Tip! Werde ich gleich morgen nachschauen (hab das Gerät momenatn nicht bei mir)!


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Was war an dem Angebot zwielichtig? Man *mußte* nach dieser Beschreibung m.E. doch von einem auch optisch einwandfreien Gerät ausgehen.


    Ich habe vor einigen Monaten eine ähnliche Erfahrung mit einem SL42 gemacht ("neues Gehäuse") und ärgere mich noch jetzt, daß ich die Sache nicht der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Den Ärger des Fragestellers kann ich jedenfalls voll und ganz nachvollziehen.


    Ich weiss nicht wie gut du dich auf dem ebay-Handymarkt auskennst, da herrscht jedenfalls das Prinzip alles Negative so gut wie möglich zu vertuschen und alles Positive so gut wie nur möglich herauszustellen ( ok, welcher Verkäufer macht das anders :D).


    "Zwielichtig" war etwas unglücklich gewählt, aber ich finde dass dieses Angebot halt zum optischen Zustand nicht explizit Stellung bezieht. Und wenn ich ein neues/absolut neuwertiges Handy suche, dann würde ich darauf achten, diese Zustandsmerkmale in der Beschreibung auch ausdrücklich zugesichert zu bekommen, um im Notfall den Vk darauf festnageln zu können.


    Gerade auch weil im o.g. Thread von den "Swapgeräteverkäufern" die Rede war, die das Zeugs auch gerne als "Neuware" feilbieten...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn dort steht "Handy im TOPP-Zustand: wie neu!!!", dann ist das m.E. ohne weiteres (auch) eine Beschreibung des optischen Zustands (jedenfalls dann, wenn sich aus dem weiteren Text - wie hier - nichts anderes ergibt).


    Oder dieser Satz: "... das technisch einwandfrei funktionsfähig ist, in einem erstklassigen Zustand ...".


    Der erste Halbsatz bezieht sich ersichtlich auf den technischen Zustand. Nach vernünftiger Auslegung *kann* sich der zweite Halbsatz dann nur auf den optischen Zustand beziehen. Alles andere wäre eine sinnlose Wiederholung.


    Auch ich hätte (trotz einiger eBay-Erfahrung) hier bedenkenlos zugegriffen.

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