Einfach ins Suchfeld bei google.de eingeben => es ist ein DVD-Player.
Beiträge von ashd
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Original geschrieben von ashd
Hat noch niemand nachgeschaut, ob heute in der RNZ Angebote abgedruckt sind?Ein Blick in den eigenen Briefkasten beantwortet so manche Frage - mit Wochenkurier / Stadtblatt wurde auch MediaMarkt-Werbung verteilt.

Aus dem Bereich Telekommunikation ist leider überhaupt nichts dabei. :o
Erhältlich u.a. lt. Prospekt:
- Drucker Epson C62 für 44 EUR
- PC Scaleo 600 für 899 EUR
- TV Sharp 28 JS 74 für 299 EUR
- Digicam Kodak CX 6330 für 169 EUR -
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Original geschrieben von Tommyboy00
Kann mir jemand erklären wo das Familia Center sich befindet?An der B3 zwischen Heidelberg und Leimen.
Von HD kommend mußt Du also zunächst ganz Rohrbach durchfahren, das Industriegebiet auf der rechten Seite (einschließlich Famila-Center) ist dann nicht zu übersehen.
Hat noch niemand nachgeschaut, ob heute in der RNZ Angebote abgedruckt sind?
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Original geschrieben von Tommyboy00
Woher weisst du das?Eigentlich gibt es ja schon in Heidelberg- Rohrbach einen Media Markt...:confused:
Gruß,
SebastianStimmt schon, die Info.
Der neue MediaMarkt kommt nach Rohrbach-Süd, meines Wissens ins Famila-Center.
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Original geschrieben von ChickenHawk
... sondern es reicht wenn man selber feststellt das ein Fehler vorliegt aber den Gegenüber nicht informiert um sich selber zu bereichern.Nein, das reicht nicht. Booners Aussage weiter oben war absolut zutreffend. Erforderlich ist beim Betrug durch Unterlassen eine Garantenstellung. Das ist grundlegendes Standardwissen aus den Anfangssemestern des Jurastudiums.
Und auch wenn Du Dich noch so mühst - mit Diebstahl oder Unterschlagung kommst Du ebenfalls nicht weiter. Diebstahl scheitert - wie von Booner schon geschrieben - am Gewahrsamsbruch, Unterschlagung an der Fremdheit der Sache.
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@ Sebastian: Im konkreten Fall (bisher hatte ich mich ja nur zu Deinem Beispiel geäußert) halte auch ich eine Einstellung des Verfahrens für wahrscheinlich.
@ Stefan: Die Sache liegt offenbar - so habe ich A. Kordis verstanden - bereits bei der Polizei. Das Verfahren kann jetzt nur noch von einem Staatsanwalt (und von sonst niemandem) beendet werden. Ob eine Rücküberweisung zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, halte ich für fraglich.
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Original geschrieben von Sebastian
Wenn Aussage gegen Aussage steht, gilt aber immer noch "in dubio pro reo", wie bereits geschrieben.Du verkennst schlicht und einfach die Bedeutung von "in dubio pro reo". Dieser Grundsatz greift nicht schon ein, wenn sich zwei Aussagen gegenüberstehen. Raum für den Zweifelssatz ist erst nach abgeschlossener Beweiswürdigung.
(Vgl. z.B. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO) (mit Dir verwandt?)
Du setzt hier voraus, daß - wenn sich zwei Aussagen gegenüberstehen - zum genannten Zeitpunkt (also nach abgeschlossener Würdigung der Beweise = in Deinem Beispiel die Aussage des Zeugen S.G.) noch Zweifel vorhanden sind. Das muß aber nicht so sein.
Auch Vergewaltigungsfälle haben übrigens häufig die von Dir angeführte Konstellation - Täter, Opfer, sonst überhaupt keine Beweismittel. Nach Deiner Auffassung dürfte es hier nie zu einer Verurteilung kommen. Das entspricht nicht der Realität. Man kann eine Verurteilung durchaus auf die Aussage eines einzigen Zeugen stützen.
ZitatAnsonsten wäre es reichlich einfach, sämtliche unliebsamen Menschen mit Anzeigen aller Art zu überziehen...

Dem wirkt das Strafrecht mit entsprechenden Vorschriften entgegen (§§ 145d, 164 StGB).
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Original geschrieben von Sebastian
[...] Beispiel:Ich könnte nachher zur Polizei gehen und A.Kordis anzeigen mit der Behauptung, er habe mich am 27.09.2003 in Hintertupfingen beim Überholen mit dem erhobenen Stinkefinger beleidigt. Zeugen habe ich dafür keine, denn ich war allein im Auto.
A.Kordis gibt zu Protokoll, dass er am fraglichen Tage mit Kopfschmerzen zu Hause lag und sicherlich nicht in Hintertupfingen war. Zeugen dafür hat er ebenfalls keine.
Somit steht in diesem (völlig hypothetischen!) Beispiel Aussage gegen Aussage, und das Verfahren wird eingestellt werden - ohne Gerichtsverhandlung. Denn den angeblichen Tatbestand kann niemand wirklich beweisen.
So kenne ich das zumindest (glücklicherweise nicht als Betroffener!).

Das ist in dieser Allgemeinheit sicherlich nicht richtig.
In Deinem Beispiel hast Du zwar keine (weiteren) Zeugen, Du selbst bist jedoch Zeuge und damit taugliches Beweismittel in einem Strafprozeß.
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... ich wollte sowieso einen Termin beim Ohrenarzt vereinbaren.
Mal ernsthaft: Wenn das polyphone Töne sind, dann jedenfalls solche, die diesen Namen (mangels Erkennbarkeit) nicht verdienen. Selbst die schlechtesten mir bisher bekannten polyphonen Klingeltöne hören sich wesentlich besser an als die des Fisio 825. Das Statement von "Focus" im Fisio-Test ...
ZitatDas verbessert die Qualität der Melodien beträchtlich und macht Schluss mit nervigem Gequäke.
... kann ich daher in keiner Weise nachvollziehen.
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Original geschrieben von Martl
Also, ich hatte das 825 auch ein paar Wochen... Es hat polyphone Klingeltöne, aber man muss extrem gut hinhören, um diese als solche zu erkennen. Kein Vergleich zu den Nokia 4 fach Poly-Tönen. Eher so wie das Trium Eclipse - wie schon gesagt, mal ganz konzentriert mehrere Töne anhören.Nochmals sorry, aber ich habe auch ein Trium Eclipse - und die Klingeltöne des Fisio sind in keiner Weise vergleichbar mit denen des Trium.
Auch bei extrem genauem Hinhören (ich sitze hier und höre) keine Spur von polyphonen Klingeltönen (ganz anders als beim Trium Eclipse).
Polyphone Töne sind übrigens auch auf der Philips-Homepage nicht als Feature des 825 aufgeführt.