Zitat
Original geschrieben von pukidukie
Ließ dir am Besten die AGB selbst durch, bzw. warte, ob jemand was postet.
Fakt ist jedoch, dass man bei eteleon immer auf alles gefasst sein muss.
Die AGBs hab ich mal durchgelesen.
Eine Gefahr wie damals bei Klarmobil konnte ich nicht finden, da es ja keine Geräte gibt, die man zurückschicken könnte, sondern es gibt Guthaben. Dass man natürlich erst dann kündigt, wenn das Guthaben auf dem Girokonto gelandet ist, ist auch klar.
Das einzige, was man tun muss, die Verträge innerhalb einer Woche ausgefüllt zurücksenden oder aber vorher die ebay-Auktion widerrufen.
insofern hat man nur ein 1-wöchiges widerrufsrecht.
Aber von einer Service-Gebühr seitens eteleon bei Widerruf der Handyverträge hab ich jetzt nichts gelesen. Sprich man kann eigentlich schon bei ebay kaufen und dann auch die 2 Verträge abschließen.
Stellt man dann fest, dass nur 1 Vertrag durchgegangen ist oder aber sonst etwas in den AGBs der Handyverträge stehen, hat man für die beiden Handy-verträge auch nochmals 2 Wochen.
Und wenn es doch noch Probleme geben sollte, eine Privat-Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt hab ich auch. Und da es sich hier um einen ganz stinknormale Verträge handelt, die auf jeden Fall unter das Privatrecht fallen, sollte das wirklich von jeder Rechtschutzversicherung gedeckt sein.