Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Dabei waren die eh schon der günstigste Anbieter. :D


    solche Aussagen habe ich schon mehrmals hier gelesen.
    Kann das wirklich sein dass ein Energie-Konzern billiger anbietet als ein Discounter? Das wäre dann so als könnte man das Nutella-Glas im EDEKA/REWE günstiger kaufen als beim Discounter.
    Das kann ich mir fast nicht vorstellen.


    Hast Du in deiner Anbieterauswahl nur den reinen Grundpreis sowie den Arbeitspreis als Grundlage genommen, und auch Paket-Tarife ausser acht gelassen?


    Oder gibt es tatsächlich Regionen in denen Discounter wie stromio, Extra-Energie usw. nicht die günstigsten sind?

    Zitat

    Original geschrieben von ggeht
    Ist die Depotübertragungsaktion der CoBa auch mit KwK kombinierbar?


    Wenn Du aktuell keinerlei Konto bei der CoBa hast und Deinen Dir zugeteilten Kundenberater überzeugst dass das Depot auch eine Geldanlage (Geldanlage ab 2.500 Euro) ist, dann wird Dein Werber die KwK-Prämie erhalten.


    Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann eröffne halt zusätzlich auch noch ein Giro, und nimmt zusätzlich 100 Euro Startguthaben mit.

    Re: Re: Re: Re: DiBa


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    Original geschrieben von paul_k_9
    Starmoney kann das auch. Der Sepa Code für Gehaltszahlungen lautet übrigens SALA, der für Lohnzahlungen PAYR.


    aber es gibt noch anzumerken, dass nicht jede Bank, bei der man mit einem Banking-Programm den Textschlüssel ändert, die ÜW auch mit dem eingestellten Textschlüssel ausführt. Es gab auch Banken bei denen die ÜW dann trotzdem als normale ÜW rausging.

    Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Zweigniederlassungen von ausländischen Banken aus dem nicht EWR-Raum unterliegen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Das gilt aber nicht für Banken aus dem EWR-Raum wie Consors Bank oder VTB.
    -> das bedeutet, dass man eigentlich eher bei einer Bank aus Togo besser abgesichert ist (wenn man der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung mehr vertraut als der EU-weiten Sicherung) als bei einer Bank aus Frankreich oder Österreich. Also wäre es für uns Kunden sogar besser, wenn sich die Bank außerhalb der EU "absetzen" würde ...


    Siehe http://www.vab.de/Deutsch/einlagensicherung/ ;)


    wenn das tatsächlich stimmt, das wäre nicht schlecht. Das hätte ich nicht gedacht.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Bleiben wir beim ursprünglichen Beispiel:
    Ist nicht genau das bei Consors passiert?
    Die gehörten, wenn ich nicht irre, zur deutschen Schmidtbank und müssten doch damit unter die deutsche (gesetzliche) Einlagensicherung gefallen sein - bevor sie von einer französischen Bank übernommen wurden?


    Cortal war nur ein Beispiel.
    Das mit der Übernahme der Schmidtbank ist schon lange her, das war alles vor den ganzen Kriesen im Bankenbereich. Damals gab es die Einlagensicherung gar nicht in der heutigen Form (nur eine Vermutung). Die einheitliche EU-weite Sicherung gab es damals vermutlich auch nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Wieso sollte sie das nicht können? Mir ist nun ehrlich gesagt kein Fall bekannt, bei dem spezifisch eine EU-Bank den Sitz ins Ausland verlegt hat. Aber dass Banken ihren Sitz wechseln ist durchaus möglich.


    Eben genau dass das sicherlich möglich ist, genau das war der Hintergrund meiner Überlegungen. Und ob die sich so auch gleich aus der EU-weiten Einlagensicherung verdrücken können.
    Irgendwann ist immer das erste Mal. Die erste Bank, die das macht, wird sicherlich nicht einer der großen Banken in Europa sein, sondern eine kleine Bank


    Ich hab schon öfters Post von Unternehmen bekommen, dass die Firma X durch Firma Y übernommen worden sei, und damit auch alle Kunden und laufenden Verträge.
    Da wurde ich auch noch nie gefragt ob ich überhaupt Kunde von Firma Y sein möchte. Da gab es auch kein Kündigungsrecht. Von daher bin ich skeptisch ob das bei Banken anders ein soll.



    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Putin? Wäre mir neu, dass der bei einer österreichischen Bank das Sagen hätte.


    Wie schon geschrieben, ich denke dass da mehr Beziehungen bestehen zwischen z.B. der VTB-Bank in Russland und der VTB-direkt in Österreich als nur der Namen. Irgend einen Grund muss es ja schließlich haben warum die VTB in Österreich und in Deutschland tätig ist. Es ist ja nicht so als dass in diesen Ländern Bankenknappheit herrscht und deshalb ein Vakuum herrschte, welches die VTB her gebracht hat.



    Zitat

    Original geschrieben von Applied Ich gehe im übrigen davon aus, dass die österreichischen Behörden schon einschreiten werden, wenn die Kundengelder oder die Solvenz der Bank selbst in Gefahr gerät. Rechtlich sehe ich das nicht wild.


    Deswegen würde ich vermuten dass man einen "Diebstahl" der Einlagen auf zwei Wege begeht.
    Schritt 1: Verlegung der Bank inkl. Sicherung in ein Russland-freundliches EU-Land (Ungarn wäre wie ich gehört habe ein solches Land)
    Schritt 2: Die Machthaber dieses Landes ändern dann die Gesetze und machen es den Anlegern schwer/unmöglich an ihr Geld zu kommen.


    Wenn die Österreicher merken dass es problematisch wird mit einer solchen Bank, und die Bank dann anbietet dass sie in ein anderes Land umzieht und die Sicherung mitnimmt, dann werden die Öschis einen Teufel tun und ein Sorgenkind unbedingt im Land behalten wollen.

    dass ich mit meinem einfachen Beispiel der Consorsbank so eine Diskussion los trete hätte ich nicht gedacht.
    Unabhängig vom Handelsregistereintrag bin ich schon immer alleine aufgrund der französischen Einlagensicherung und aufgrund des Impressum (= keine deutsche Rechtsform) davon ausgegangen dass es sich um eine französische Bank handelt.


    Wie ist das nun mit mit meiner ursprünglichen Frage.
    Kann eine Bank die Einlagensicherung wechseln?
    Habe ich durch den Wechsel der Einlagensicherung ein Sonderkündigungsrecht und komme trotz Vertragsbindung vorzeitig an mein Geld?


    Nehmen wir wieder das Beispiel BNP Paribas. Wie schon gesagt jetzt nur ein fiktives Beispiel. Wenn die aus welchen Gründen auch immer ihren Firmensitz nach Bulgarien verlegen - entweder selbst dorthin "umziehen", oder weil eine bulgarische Bank die BNP Paribas übernimmt und die S.A. auflöst und in die bulgarische Rechtsform integriert - dann hätte man plötzlich die bulgarische Einlagensicherung.
    Wir sind uns denke ich einig dass wir nicht jedem EU-Land wirklich zutrauen, dass es die 100TEUR-Sicherung pro Person wirklich bieten kann.




    Nun sind wir in den bisherigen Gedanken nur innerhalb der EU geblieben, also bei denen die Bank als auch die Niederlassung im EU-Gebiet liegen.
    Bei der VTB-Direkt, der Sberbank-Direkt und der Denizbank handelt es sich um Zweigniederlassungen der jeweiligen österreichischen AG. Das ist schonmal gut für uns Anleger, denn unser Vertragspartner ist im Moment ein österreichisches Unternehmen. Daher ist vermutlich die Einlagensicherung von Österreich zuständig, so wie es bei Cortal durch die BNP Paribas Frankreich ist
    Kann sich eine Bank entweder durch Umzug oder durch Übernahme auch in's Nicht-EU-Ausland verabschieden?


    Nehmen wir wieder das Beispiel BNP-Paribas und damit auch Consors. Könnten die Ihren Firmensitz auch auf die Seychellen verlegen, die Kunden mit samt den Einlagen mitnehmen, und sich so der gesetzlichen EU-weiten Einlagensicherung entziehen?
    Oder auch weniger dramatisch, den Sitz in die Schweiz verlegen. Das wäre das Nachbarland, aber schon keine EU mehr.



    Klar sind die AGs aus Österreich eigenständige Rechtsformen. Nichts desto trotz haben die bestimmt mehr mit Russland zu tun als nur den Teil des Namens vom Unternehmen. Somit könnte Putin einfach entsprechende Anweisungen an die Töchter geben, sofern das eben rechtlich möglich wäre.

    Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    P.S.: Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29


    ja, das sollte auch nur ein Beispiel sein wie man mal bei Bank A ein Produkt abschließt, und es dann während der Laufzeit zu einer anderen Bank B wird.
    Dein Wikipedia-Link zeigt das auch sehr schön. Hätte es 1994 die staatliche Sicherung gegeben (weiß ich jetzt nicht wie lange es bereits eine staatliche Sicherung gibt), dann wäre man als Kunde in der deutschen Sicherung gestartet. Heute hat die Bank die französische Sicherung.


    So wie man den Namen und die Rechtsform ändern kann, kann man bestimmt auch das Land wechseln.
    Die österreichische Sberbank könnte sich ja überlegen dass sie Ihren Firmensitz von Österreich nach Bulgarien verlegt (ist jetzt nur mal eine Annahme).
    Das wäre dann auch ein anderer EU-Staat. Ich vermute mal stark dass das innerhalb der EU bestimmt zulässig wäre.
    Formell sichern beide Staaten Einlagen bis 100TEUR ab. Aber wir sind uns denke ich einig dass es einen Unterschied macht ob nun der österreichische Staat oder der bulgarische Staat die Sicherung garantiert.

    Verlegung der Einlagensicherung


    Hier im Forum wurde vor kurzem auf den Artikel
    http://www.kritische-anleger.d…kontext-der-ukrine-krise/


    hingewiesen, in dem verschiedene Szenarien durch die Ukraine/Russland-Krise beschrieben werden in Bezug auf die Töchter von russischen Banken (VTB, DenizBank, Sberbank).
    Bei allen drei sind die Einlagen bis 100TEUR durch die gesetztliche Einlagensicherung von Österreich gesichert.
    Nun bieten alle drei Banken Anlageformen, bei denen man nicht täglich seine Einlagen wieder abziehen kann, z.B. bei Festgeld.


    Was ich mich nun frage: Kann eine solche Bank sich einfach der österreichischen Sicherung entziehen?


    Es könnte einfach die russische Mutter kommen und Ihre Töchter integrieren, und schon hätte man ein Konto direkt in Russland nach russischem Recht.
    Oder so eine Tochter verlegt Ihren Firmensitz selbst in ein anderes Land, und schon ist ein anderer Sicherungsfond zuständig.


    Der Gedanke kam mir in Zusammenhang mit CortalConsors --> BNP Paribas
    Aus seinem Vertrag kommt man nicht raus weil die neue Bank die Verträge unverändert übernimmt. Allerdings macht das schon einen gewaltigen Unterschied wenn der Vertragspartner dann plötzlich ein russisches Unternehmen ist oder im Falle des Umzuges der Tocher in ein anderes Land plötzlich eine viel "schwächere" Sicherung zuständig ist.

    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Das Problem ist halt, wenn man stark "aufrundet", muss man erst mal wesentlich höhere Abschläge zahlen und geht die Gefahr ein, dass man später doch seinem Geld hinter her rennt.


    Irgendwie ist mir das mit der Vorauszahlung doch zu heiß


    an sich stimme ich Dir schon zu, gerade wenn man an flexstrom und teldafax denkt.


    bis zum Konkurs muss es nicht immer gehen. die ganzen discounter, die die preisvergleiche anführen, nutzen die rechtliche Lage ebenfalls aus und erstellen die Abschlussrechnung erst kurz nach Überschreitung der 6 Wochen.
    Und nach der Rechnung nutzen die dann auch nochmal 4 Wochen aus bis sie ein Guthaben dann überweisen.


    Wo ich mir aber keine Sorgen machen würde sind Anbieter die monatliche Vertragslaufzeiten anbieten. Die sind fast immer weit weg von den Günstigheimern.
    Dadurch ergibt sich fast immer eine wesentlich bessere Verwaltung und auch der Service ist besser.


    Ausserdem, Du gibst bei Abschluss einen geschätzten Jahresverbrauch an. Dann hast Du halt besonders vorsichtig geschätzt weil Du Angst hattest dass nach einem Jahr eine große Nachzahlung kommt und Du dann das Geld nicht hättest.
    Des weiteren, wo steht denn geschrieben dass sich bei Dir der Verbrauch gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt? Wenn Du dann nach 1-2 Monaten wieder weg bist, dann waren das halt unterdurchschnittliche Monate.
    Auch kann Dir meiner Meinung nach keiner was von wegen "man hat bei der Angabe des Jahresverbrauches gelogen". Dann hast Du Dich einfach verschätzt. Wenn es ein neuer Anbieter wissen möchte, dann kann er den echten Vorjahresverbrauch vom jeweiligen Netzbetreiber erfahren.
    Ich habe schon viele Mitteilungen erhalten in denen es hieß "ihr monatlicher Abschlag beträge XX Euro, Basis dafür sei der Vorjahresverbrauch den der Netzbetreiber mitgeteilt hätte".