Also wer heute keine videos bekommen haben sollte, soll morgen nochmal reinschauen. Normalerweise werden die auch an den Folgetagen angeboten.
Beiträge von henry1313
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Puma ne

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google ist dein Freund

Bei nebenstehendem Zeichen (Parkverbot, juristisch: eingeschränktes Halteverbot, Zeichen 286) ist das Halten auf der Fahrbahn für mehr als 3 Minuten verboten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladevorgänge müssen ohne Verzögerung ausgeführt werden.
Im Unterschied zum Zeichen 290 gilt das Verbot nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, auf der es aufgestellt ist. Der Geltungsbereich dieses Verbotsschildes endet automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Soll das Verbot vor der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung enden, so ist dies durch einen weißen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet. -
Danke,
werde ich dann mal reinschauen. Notfalls soll mir der Käufer halt das handy senden, dann kann ich die Sache ja auch klären.
Man müsste das Gerät aber doch auch im örtlichen handyshop reparieren lassen können. Oder muss das zwangsläufig über QVC laufen?
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So noch ein Problem

Also: Vor drei Monaten ein V600i von QVC bei Ebay verkauft. Das aus der Aktion damals. Habe es mit Garantie angeboten und dazugeschrieben, dass ich die Kaufrechnung mitsende.
Nun meldet sich heute der damalige Käufer und erzählt mir, dass display sei defekt und QVC würde ihm keine Garantie zugestehen, da er nicht der ursprüngliche Käufer ist. Ist das rechtens von QVC? -
Ich finde es schon verständlich, wenn Ärger aufkommt, sollten Mitarbeiter gleich 3-4 Gerät unter den Nagel reissen.
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alles klar, wedre berichten wie es weiter geht :top:
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von booner
Das musst du auch nicht dazuschreiben. Erwähnt werden muss, um Mängelansprüchen des Käufers zu entgehen, wenn es gebraucht ist, beschädigt ist, defekt ist, kurzum negativ von einer üblichen Beschaffenheit abweicht.Angenommen du kaufst ein Handy, der Verkäufer hat zur Beschreibung einfach die technischen Daten des Herstellers genutzt. Das Ding ist kaputt, der Verkäufer erzählt dir nun, er hätte ja nicht dazugeschrieben, dass es funktionsfähig sei. Würdest du dies hinnehmen?
Aus dem etwas plumpen "nicht von mir benutzt" muss ein durchschnittlicher Käufer jedenfalls nicht herleiten, dass es refurbished, also bereits von jemand anderem benutzt worden ist. Vielmehr suggeriert dies, dass Neuware verkauft wird.
Du bist gemäß der zwischen dir und ebay wirkenden AGB zu einer wahrheitsgemäßen Artikelbeschreibung verpflichtet, insbesondere zur zutreffenden Beschreibung der Artikelzustandes. Diese "Pflichten" wirken, wenn auch nur mittelbar im Wege der Auslegung, im Verhältnis Käufer zu dir.
Um defintiv zu entscheiden, ob Sachmangel ja oder nein, müsste man die Vorgeschichte des Gerätes kennen. Ist es ein reiner Widerruf-Rückläufer, der nicht benutzt worden ist, wäre es wahrscheinlich keiner. Es gibt Rechtsprechung, die eine geringe Nutzungsdauer
Andererseits gibt es Rechtsprechung, die sogar eine Anfechtbarkeit aufgrund arglistiger Täuschung bejaht, wenn der Verkäufer nur einen vorhandenen Vorbesitzer nicht erwähnt hat.
Ein pauschaler Aufwendungsersatz steht dem Käufer keinesfalls zu. Transportkosten hast du zu tragen, den Transportweg kannst du bestimmen. Wenn der Käufer beim Kaufvertrag vorleistungspflichtig war, ist er das bei der Rückabwicklung auch.
Hallo,
danke für Deine Antwort

Werde dann die Rücknhme zu meinen Konditionen vorschlagen. Sprich Rücksednung mit dem von mir gewählten Paketdienst und Erstattung der Rücksendekosten. Was soll ich denn machen, wenn der Artikel nun Gebrauchsspuren aufweist?
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Also ich habe Ihm freundlich angeboten den Artikel zurückzunehmen. Habe ich geschrieben sollte der Artikel Gebrauchsspuren aufweisen, würde ich diese vom Kaufpreis abziehen. Ehrlich gesagt bin ich auch nicht bereit auch nur einen Euro Preisnachlass anzubieten. Seine mails kann ich hier ja leider nicht veröffentlichen - oder darf man das? Er schreibt so dreist und unfreundlich, als wenn er denken würde, er wäre Gott.
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Mit der Rücknahme habe ich auch prinzipiell kein Problem aber:
- der will erst Kohle haben bevor er das Teil zurücksendet
- 20 Euro Aufwandsentschädigung (frage mich für was?)
- kann ich bestimmen mit welchem Paketdienst die Rücksendung erfolgen soll? Er will alleine dafür 10 Euro abkassieren.....Danke Euch :top: