250mW sind die Leistung in der Spitze, gemittelt kommen afaik ca. 30mW raus
Beiträge von Martin Reicher
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Arcor ist verfügbar, aber wenn ich nun auf Standard umstelle habe ich womöglich mehrere Sonntage drin an welchen ich nicht gratis telefonieren kann und Internetzugang per DSL habe ich dann auch nicht
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Zitat
Original geschrieben von Cheeseburger
Deswegen kannst Du ja widersprechen, so steht es weiter oben in der T-Online Mail. Grds. wirkt ein solcher Widerspruch imho aber wie eine Kündigung. Somit würde dir Robert T. dann den Anschluss abschalten. Die Telekom vergisst aber, dich über die Wirkung des Widersrpuchs aufzuklären, was ich bedenklich finde. Ich werde jendenfalls mal widersprechen, habe das bei der ISDN Preiserhöhung schon getan (vor ca. 5 Monaten) und noch immer keine Reaktion.
Cheeseburger
bei mir hat die DTAG mal angerufen und mir gesagt, dass das ein Fehler im Shreiben wäre und die GG erst im Dezember erhöht werde. Sie wollte mir das auch noch schriftlich schicken, das passierte aber leider nicht

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R2F ist aber die aktuellste

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natürlich nicht... wär ja noch schöner. DAs war übrigens schon immer so!
Und selbst nach dem Ex-Fernabsatzgesetz (ist ja nun in das BGB integriert) dürftest du die Ware kostenlos zurückschicken weil sie ja >35€ kostet.
Ob du nun unfrei zurückschicken darfst oder nicht, musst du aber mit dem Händler ausmachen -
danke schonmal für die Info's!
Wenn man sich nun bei einer der Organisationen verpflichtet, ist es dann garantiert, dass man nicht zum Bund muss? Also ich meine damit, ob man dann immer noch eine Verweigerung mit Begründungen schreibeb muss oder nicht -
habe gestern auch eine Mail von einem bekannten Handy-Großhändler (der aus Sachsen
) bekommen, die bieten an, einen Wasserschaden kostenlos zu begutachten, damit man das bei seiner Versicherung einreichen kann. Oder, wenn man nicht versichert ist, dann kann man ein M35 bekommen, das alte Gerät muss man dann aber zurück schicken.
Man muss auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das Handy durch das Hochwasser geschädigt wurde, und man keine Versicherung hat, welche den Schaden übernehmen würde -
ihr müsst ein kostenpflichtiges Gespräch führen, dann geht es. Zumindest bei meinen 4 kostenlosen Quam Now

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genau und das sollte normalerweise passieren wenn du den Laptop einschaltest wenn die Diskette vorher schon eingelegt war
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so schlecht finde ich das mit der Zwangstrennung eigentlich nicht... Gründe wie unbeabsichtigte Wahl wurden ja schon genannt. Und wer telefoniert schon ne Stunde am Stück? Außer man hat vielleicht Genion und lässt sich anrufen
Selbst wenn, man kann ja nochmal anrufen.