Das Pfand wird niemandem berechnet also gibt es auch keines zurück.
Fishboneman hat da schon recht, das ganze wird als Restaurant gesehen - egal ob Bordrestaurant oder Bordbistro.
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Das Pfand wird niemandem berechnet also gibt es auch keines zurück.
Fishboneman hat da schon recht, das ganze wird als Restaurant gesehen - egal ob Bordrestaurant oder Bordbistro.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Amazon ist einer der wenigen Versender der Geräte mit lithiumhaltigen Batterien gemäß GGVSEB/ADR korrekt labelt. Lithiumbatterien sind Gefahrgut nach UN-Klasse 9, lassen sich aber auch beim Amazon problemlos an ein PS schicken.
DHL sagt dazu:
"Jedes Versandstück mit Lithiumbatterien der UN-Nrn. 3090, 3091, 3480 und 3481 muss
gem. Sondervorschrift 188 f) ADR gekennzeichnet sein. Ausgenommen hiervon sind Versandstücke, die
- in Ausrüstungen (einschl. Platinen) eingebaute Knopfzellen-Batterien,
- höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder
- höchstens zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien
enthalten"
Quelle: http://www.dhl.de/content/dam/…hrgutregelung-01-2011.pdf
Die meisten Produkte enthalten doch höchstens zwei Batterien oder höchstens vier Zellen, insofern ist eine Kennzeichnung doch nicht notwendig - außer man bestellt mehrere Produkte in einem Paket.
In den AGB von Packstation habe ich gar keine Regelungen zu Gefahrgut gefunden, das obige Merkblatt geht auf die PS auch nicht ein. Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund, warum für Sendungen an PS andere Regeln gelten sollen als an Hausadressen.
Könnte man nicht auf den IP-Anschluss wechseln, der ist auch 4 Euro billiger, und der Wechsel war doch kostenlos?
Natürlich bräuchte man dann VoIP-fähige Hardware.
Das Hochleistungs-Internet ("bis zu 4 MBit/s") von Marienfeld Multimedia nehmen?
http://marienfeld-multimedia.de/pdf/internetflyer.pdf
Was anderes wird dir nicht übrig bleiben wenn dein Hausnetz dieser Firma gehört.
Sicher ist es Quatsch, aber es schreckt ab ![]()
Sicherlich trägt der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf das Transportrisiko.
Stellt sich bloß die Frage, ob der Käufer dann einfach die Ware unversichert zurücksenden darf. Darüber könnte man vermutlich vor Gericht hervorragend streiten.
Ich als Käufer handle bei Rücksendungen so:
Sofern ich selber die Rücksendekosten tragen muss, wähle ich für die Rücksendung die gleiche Versandart wie der Verkäufer (also eine Warensendung geht als Warensendung zurück, ein Paket als Paket). So hätte man zumindest eine Argumentation warum die Rücksendung unversichert erfolgte.
Trägt aufgrund des Warenwertes der Verkäufer die Rücksendekosten frage ich stets nach, wie der Verkäufer die Rücksendung gerne abgewickelt hätte.
HotSpot Flats gibts auch bei Providern. Ich bin zwar kein Spezialist für Providertarife, die Tarife Internet-Flat 5000 (Spezial) und auch 3000 von mogelcom-debiltel enthalten alle HotSpot-Flat.
Die 3 GB Tarife gibts öfter mal für weniger als 10 Euro effektiv, für ein paar Tage gabs auch mal ein Angebot mit 5 GB für 10 Euro wo ich selber zugeschlagen habe.
Wobei ich von diesen HotSpots sehr enttäuscht bin, die Geschwindigkeit ist meistens sehr niedrig (1 MBit/s).
Zu Simvalley kann ich nichts sagen, ich selber habe das Samsung C5212, da lässt sich sowas einfach bewerkstelligen.
Was bei Dual-SIM-Handys meistens ein Problem ist: Wenn auf einer Karte telefoniert wird, ist man auf der anderen nicht erreichbar, es gibt auch kein Anklopfen. Bei Samsung, jedenfalls bei meinem Modell wird der zweite Anruf problemlos signalisiert, man kann auch Makeln.
Und wie telefonierst du jetzt mit dem analogen Anschluss ohne Splitter?