Beiträge von Martin Reicher

    kannst du vielleicht mal ein Bild posten?


    es gibt verschiedene Systeme. DAs eine sind Federstifte, die gehen ganz leicht und dann gibt es noch ein System, wo man einzelne Glieder (die haben U-Form) rausschieben muss, dazu braucht man nen Schraubendreher und viel Kraft, normalerweise darf der aber schon 2-3mm haben)

    von einem Metallarmband?


    DAs geht normalerweise sehr sehr streng und man muss doch einiges an Gewalt aufwenden. z.B. mit einem Schraubendreher.
    Mit einer (Näh-)Nadel etc. kommst du da nicht weißt.


    Normalerweise ist das aber in de Anleitung beschrieben ;)

    ich kenne mich zwar mit DMX (was auch immer das ist...) nicht aus, aber du brauchst für die EVG ja auch keinen Dimmer im eigentlichen Sinne. Es darf nämlich nicht die Primärspannung "gedimmt" werden; die EVG werden mit 1-10V angesteuert. Das sollte doch einfach zu lösen sein. Afaik stellt das EVG sogar die 10V zur Verfügung, man braucht dann nur noch einen Widerstand einbauen. Ansonsten gibt es noch eine Möglichkeit über DALI, das muss wohl ein digitales Bussystem sein.

    Das Material (CR 39) aus dem Clarlet 1.5 hergestellt wird ist das erste organische Material das für Brillengläser in größerem Maßstab eingesetzt wurde.


    Deine hochbrechenden Materialien bezahlst du allerdings mit einer deutlich niedrigeren Abbe-Zahl (Farbsäume am Rand), insofern ist "besser" höchst zwiespältig. Wenn es jetzt noch noch höchstbrechende Kunststoffe (z.B. n=1,74) gäbe wäre ich mit meinem -0,5dpt schon arg traurig ;) Bei denen ist aber die UV-A Absorption noch etwas höher

    Zitat


    § 242 StGB Diesbstahl:
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Zitat


    § 249 StGB Raub

    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


    :)

    Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Im Premium wird Dir aber Dein P900 ersetzt, wenn abends auf der Strasse ein paar Jugendliche meinen das Dein P900 eigentlich Ihr P900 ist. Dann bekommst Du Dein Handys -20% (Mind. 25€) ersetzt.


    in deiner Beschreibung ist ab dem Standardpaket Versicherungsschutz bei "Raub und Plünderung" enthalten.


    Auch bei Premium lt. deiner Beschreibung max. 25€ Selbstbehalt

    Ja stimmt, die Kundennummer steht nicht auf den Neukundenunterlagen. Wenn du die Hotline anrufst bekommst du sie aber sofort genannt ;)
    Wenn du einen von den Tarifen mit 49ct/Anruf Hotline hast hilft man dir möglicherweise (!) unter 0331-700-0 doch gratis weiter.



    edit: Naja mit Professional hast du ja kein Problem :D Einfach anrufen und fragen