Beiträge von QC1

    Die Talklinerechnung macht mich fertig oO


    Die ergibt keinen Sinn! Aber ist ja auch egal, ich würde sagen bei dir oben:


    (14,95-5)=9,95
    9,95/30 Tage = 0,3316.... /Tag
    0,3316*2 Tage = 0,6633...
    0,6633 * 2 Verträge = 1,3266...


    Deine Rechnung aufgepasst!


    Grundgebühr 0,8375 <== (14,95/1,19/30*2 ... Stimmt!)
    Gutschrift Talkline Extra Duo -0,2801 <== (5/1,19/30*2 ... Stimmt!)
    Gutschrift 1*GG-Gutschrift 3,99 Brutto -0,2235 <== (3,99/1,19/30*2 ... öhm Erstattung wofür?)
    Multimediapaket Kosten: 0,0560 Gutschrift: 0,084 Differenz: 0,028 zuviel erstattet!
    direct Spar Kosten: 0,2773 Erstattung:0 ==> 0,2773 zu wenig erstattet


    ergibt: 0,2235+0,028=0,2515 zu viel erstattet
    0,2773 zu wenig erstattet
    Differenz: 0,2515-0,2773 = 0,0258 zuwenig erstattet
    0,0258 * 1,19 = 0,0307


    Korrekte Rechnungssumme:
    9,95/30*2*2 = 1,3266....
    + 2 * 0,0307 = 0,0614


    1,388 ~1,39 = deine Rechnungssumme
    abzüglich erstattung: 1,39 - 0,6592 = 0,73



    Ehrlich ... verstehen muss man es nicht, hauptsache weniger gezahlt als man eigentlich muss oO

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Naja, der Vergleich ist wohl etwas unpassend. Der Vergleich ist nicht das Trampen, sondern Auto und Flugzeug.


    War ja auch absichtlich unpassend ;) Geht nur darum das Geld nciht alles ist. Auto und Flugzeug sind ja echte Alternativen die man wirklich in Betracht ziehen kann, Trampen hingegen ist eine sehr schwache Alternative. Sie mag ihre Vorteile haben, in der Regel wird aber die Unsicherheit für die meisten Reisenden untragbar sein. Mitfahrzentrale ist da natürlich schon wesentlich besser, aber ich denke das ist ein anderes Thema.


    Ansonsten finde ich weiterhin nciht das der Sitzplatz enthalten sein sollte, als nächstes soll die Bahn noch staatlich geleitet zum Selbstkostenpreis fahren? Mehr Leistung sollte auch einen höheren Preis bedeuten. Ich möchte nicht einem der gerne steht (solls geben!) zumuten jemanden anderen den Sitzplatz mitzufinanzieren.

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Oder geht das ganze wieder einmal vielmehr in Richtung "Geiz-macht-mich-Geil" (...aber nicht unbedingt intelligenter) und es wird nicht eingesehen, bei einem Superschnapper auch noch einen Sitzplatz zu reservieren, weil das die Geil-Bilanz schlechter aussehen lässt.


    Es ist halt eine Einzelfallfrage, ob man eine Reservierung braucht oder nicht. Ist die Fahrt lang und man möchte kein Risiko, dann holt man sich eine Reservierung. Ist sie kurz oder man geht mit hoher wahrscheinlichkeit davon aus das der Zug nicht überfüllt ist so holt man sich keine.


    Die Reservierung ist eine Zusatzleistung die Extra kostet und das ist auch gut so. Hätte man immer automatisch reserviert, so wäre der Zug auch nur bis zur Höhe der Sitzplätze belegbar und die Reisenden an den Zug gebunden. Das ist viel zu unflexibler und macht auch aus Unternehmersicht keinen Sinn. Ich will so viele Leute in meinen Zug ahben wie möglich und wer mehr als die Basisleistung will, der hat dafür zu bezahlen und es wird nicht querfinanziert (oder ausschließlich). Querfinanzierung mach ich nur wenn cih niemanden durch bestimmte Extrazahlungen verschrecken will. Aber befördert wird ja i.d.R. jeder für den Basispreis (mal von dem wir schmeißen dich aus dem Zug abgesehen).


    Es spricht absolut nix dagegen sich für jede Fahrt eine Reservierung zu gönnen und bei wenigen oder langen Fahrten, fällt es ja auch kaum ins Gewicht. Und es sind unendliche Vorteile mit dieser geringen Gebühr verbunden. Die gibt es zwar auch teilweise unentgeltlich, aber eben nur "solange der Vorrat reicht." Das ist ein Risiko, und wer es eingehen möchte soll dieses tun. Überfüllte Züge sind da für die Bahn sogar von Vorteil, denn ein Teil der stehenden Reisenden könnte dadurch ermutigt werden bei der nächsten Fahrt eine Reservierung zu buchen.


    Falsch ist weder das eine noch das andere, es ist immer eine persönlcihe Entscheidung. Die Reservierung hat Vor- und Nachteile, genau wie der Verzicht darauf. Diese gilt es abzuwegen und eine (am besten informierte) Entscheidung zu treffen. Mit den Konsequzen muss man dann leben. Ich denke hier ist genügend an Meinungen und Material gesammel um sich im Einzelfall richtig zu entscheiden.


    Wer allerdings, wie abgedeutet, Geldvorteile viel stärker wertet als reale Vorteile, dem ist kaum zu helfen. Dem könnte man auch sagen das Trampen günstiger sein könnte und ihm wäre schlicht egal ob er dreimal so lange braucht und dabei evtl. zusätzliche Gefahren eingeht.

    Sehe ich im Ergebnis ähnlich. Einen Widerspruchsbescheid zu begründen ist sicherlich im Einzelfall eine menge Arbeit. Die kann man der Behörde ersparen, zumal dies theo. eigene Steuermittel kostet. Letztendlich ist die Entscheidung damit auch recht sicher. Ich kann es mir kaum vorstellen, das eine Behörde sagen würde, dass die den Widerspruch ablehnen werden, obwohl sie ihn in Wirklichkeit stattgegeben hätten. Oftmals ist es allerdings so, dass nicht die Behörde die ursprünglich die Entscheidung getroffen hat, diesen Widerspruchsbescheid erläßt, sondern die Widerspruchsbehörde (wahrscheinlich die Nächsthöhere). Diese kann durchaus eine andere Meinung vertreten als die Ausgangsbehörde. In der Regel wird es aber die selbe sein, weil jene im Rahmen von Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschirften usw. nach unten vermittelt wird.


    Das jemand durch so ein Schreiben überumpelt wird ist zwar möglich, nur sind das dann größtenteils jene Zeitgenossen die sowieso nciht geklagt hätten. Wem die Entscheidung so wichtig ist das er sogar klagen würde, läßt sich wohl kaum durch die Bitte den Widerspruch zurückzuziehen beeindrucken. Im Einzel mag es natürlich Ausnahmen geben, aber die sind dann (leider) selber schuld, es wird ja keiner gezwungen etwas zurückzuziehen.


    (Wenn dann um Steuerrecht geht halt Einspruch statt Widerspruch ... würde mich mal echt interessieren ob es da gravierende Unterschiede gibt ... mal von der Ausgangsnorm abgesehen (Abgabenordnung statt VwVfg evtl.? frag ich mich gerade ob die auch nen eigenes Gerichtsgesetz/Verordnung haben, gehe aber fast davon aus, hat schließlich die Arbeitsgerichtsbarkeit auch))

    Mir scheint es auch so das sie sich den Verwaltungsaufwand es Widerspruchsverfahrens(Einspruchsverfahrens?) sparen wollen. Wenn du nämlich den Einspruch zurück ziehst können die sich halt die Arbeit sparen. Wenn es wirklich ein Widerspruchsbescheid(Einspruchsbescheid?) wäre, so sollte er auch eine Rechtbehelfsbelehrung enthalten die dir dann sagt wie du weiter gegen den Bescheid vorgehen kannst (I.d.R. die Klage)