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Der, der die Feuerwehr beauftragt hat sollte zahlen. Ich weiß garnicht wie geht eigentlich die Nothilfepflicht nach §303c StGB? Muss man da wirklich wissen das eine Notlage vorliegt, das war hier ja eher vermutet.
Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Nach meinem Empfinden muss die Allgemeinheit zahlen, das fände ich vernünftig!
Die Allgemeinheit bin ich und ich seh das garnicht ein, ich zahl schon für genug. :p
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Mögliche Anspruchsgrundlage: Geschäftsführung ohne Auftrag
Wenn die Geschäftsbesorgung dem Interesse oder dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn (Die 94 jährige ) entsprach so hat der Geschäftsführer (also der der die Feuerwehr beauftragt hat) Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen wie ein Beauftragter (würde halt auch den zu bezahlenden Einsatz umfassen). Problem: Das Aufbrechen entprach sicher nciht dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn. Nun ist der Wille des Geschäftsherrn unbeachtlich wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, des Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht nicht rechtzeitig erfüllt werden würde. Eine gesetzliche Pflicht die dazu im besonderen öffentlichen Interesse steht sich bei seinen Nachbarn abzumelden ist mir nicht bekannt, allerhöchstens würde eine sittliche Pflicht bestehen die gerade nciht ausreicht. Auch eine Unbeachtlichkeit wahlweise analog §679 oder aus Sittenwidrigkeit kommt nicht in Betracht. So das wenn man alle Vorraussetzung bis auf diese bejahen wollte (Geschäftsbesorgung, Fremdgeschäftsführungwillen, Kein Auftrag oder sonstige Berechtigung) so wurde der Aufwendungsersatzanspruch nun am fehlenden Übereinstimmen des Willen scheitern. Das hat den schönen nebeneffekt das nun der Geschäftsführer gegenüber dem Geschäftsherrn nach §678 schadensersatzpflichtig wird und zwar unter erschwerten Bedingung: Nötig ist zwar das ein Übernahmeverschulden vorliegt, ist dies allerding vorhanden so haftet der Geschäftsführer in Folge sogar für Zufall (Also alle Schäden die kausal mit der Geschäftsbesorgung in Zusammenhang stehen, selbst wenn diese dann schuldlos verursacht werden).
Der Schadensersatzanspruch, so er entstanden ist, kann nun allerdings nach §680 BGB auf grob fahrlässig verursachten Schäden gemindert werden. Diese Minderung ist auch für das Übernahmeverschulden anerkannt. Diese Minderung setzt allerdings vorraus das der Geschäftsherr eingriff um die Abwehr einer drohende dringende Gefahr zu bezwecken. Ob dies auch für den Fall einer nu irrtümlich angenommenden Gefahr gilt ist allerdings umstritten. Eine Meinung schließt dies völlig aus, eine weitere nur wenn die Annahme der Gefahr unverschuldet erfolgte und letztlich gibt es jene die auch die fahrlässige Annahme einer Gefahr genügen lassen. Wenn ich mich recht entsinne gibt es noch keine Höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema, die Lehre tendiert zum schuldlosen irren aber es gibt auch viele die die fahrlässige Vertreten.
Daneben könnte Ansprüche aus unerlaubter Handlung (Auf beiden Seiten) bestehen, die aber zumindestens bei de rDame evtl. schon am Verschulden scheitern könnten.
===> ohne Gewähr <===
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Habe mein Set auch heute zum Typisieren zurückgeschickt ... hoffentlich will von mir in den nächsten 9 Monaten niemand was gespendet haben, da hab ich keine Zeit für sowas :<, danach aber immer gerne 
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Ich habe auch in der letzten Zeit 4 Verträge (2 mal Duo) bei Talkline über Vesat abgeschlossen. Talklinetypisch gabs es zwar die üblichen Probleme, aber Vesat hat sich immer gekümmert und sonst hat auch alles super geklappt :). Schnelle Lieferung, super Shopsystem und Auszahlungen kamen pünktlich bis überpünktlich.
Von mir also klare Empfehlung :top:
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Oh vorbildlich, auch bei mir ist da Geld da :top:
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Huch, sind doch mit Glück gerade die 30 Tage rum, 1. Post spricht von 30-40 Tagen, Geduld ist eine Tugend 
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Original geschrieben von chicobonito
Warum eigentlich die Panik "das Geld sei weg", wenn der Händler zufällig zwischenzeitlich in Insolvenz gehen sollte?
Das Auto sollte doch noch da sein und gehört durch nachweisbarem Kaufvertrag und erfolgter Zahlung dem Käufer. Mit welchem Recht sollte ein Insolvenzverwalter jemandem verweigern sein Eigentum abzuholen?
Das könnte leider ein Trugschluss sein. In Deutschland herrscht das Trennungs- und Abstraktionprinzip. D.h. (iirc) Verpflichtungsgeschäfte sind von Verfügungsgeschäften zu unterscheiden(abstrahieren) und entfalten unabhänig von einer (getrennt) rechtswirksamkeit. Ein normalerweise übliches "Kaufgeschäft" besteht in der Regel aus min. 3 Rechtsgeschäften. Zu einem der Schuldrechtliche Kaufvertrag der die Verpflichtungen auf beiden Seiten auslöst kommen zusätzlich sachrechtliche Übereignungsgeschäfte bei dennen das Eigentum von einem auf den anderen Übergeht und zwar getennt für jede Sache. Daneben gibt es noch gesetzliche Eigentumserwerbe wie Vermischung/Vermengung. Ist nun der Kaufvertrag auf den geleistet wurde nichtig oder nicht erfüllbar (oder was auch immer) und hat ist der Vertragspartner schon seinen sachenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen so hat er z.B. die Möglichkeit seine Sache über das Berreicherungsrecht zurückzuerhalten.
Nähere Feinheit zu Autokäufe und involzensen habe ich allerdings nicht, wenn überhaupt das Halbwissen oben noch halbswegs richtig ist ;). Grundsätzlich kannst du aber das Eigentum an deinem Geld verlieren ohne gleichzeitig das Eigentum am Auto zu erlangen.
Btw: letztes Auto auch Bar gekauft, soviel Bargeld verursacht schon ein seltsames Gefühl. Waren aber auch nur ein paar Km und ich noch jamanden dabei. Der Gedanke an einen Unfall war mir allerdings auch nicht so ganz geheuer. Das man bei sowas Opfer eines Überfalls wird ist natürlich bei normalen Verhalten nicht wahrscheinlicher als sonst, aber das sagt ja nichts aus 
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Immerhin die Selbstbeteiligung der Haftpflicht des Verkehropfers e.V. in Höhe von 2500 Euro soll nun doch nicht anfallen: http://www.test.de/themen/vers…htschutz-4119797-4119840/
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Da ich ja alles in einer Summe gezahlt habe ist nix mit Rückbuchen :<
Bin ja eh der Typ: Ich spare - koste es was es wolle oder wie ich gestern hier gelesen haben: Geiz frisst Hirn
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Wäre schon nicht schlecht wenn sie das Teil verkauft bekommen, bin mit der Situation doch recht unzufrieden. Ich glaube nämlich kaum, dass ich das Geld von der Ineas wiederbekomme. Anderseits will ich nicht nochmal extra für ein halbes jahr woanders versichern müssen.
Da ich sowieso recht wenig fahre, fragt sich natürlich ob ich da nicht auf Zeit spielen sollte. Eigentlich stehen für den Rest des Jahres nur 2 kritische Fahrten an und der Rest ist im Routinebereich, praktisch könnte ich es sogar ab Oktober unbenutzt rumstehen lassen. Ach das ist alles doof :<