Im Zweifelsfall ne mordende
Beiträge von QC1
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Für sowas kann man aber wenn man es wirklich nur zuhause einsetzt auch einen Router kaufen an den man son UMTS stick hängen kann, wie ne modere Fritzbox oder so
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Hmm könntest noch versuchen wegen Irrtum anzufechten, bist dann allerdings zum Schadensersatz verpflichtet, ich glaube in Höhe des negativen Interesses(Vertragspartner wird so gestellt, als hätte er nie etwas von dem Vertrag gehört). Dürftest deswegen wahrscheinlich mit der Matratze besser fahren.
ZitatOriginal geschrieben von VFBler
Fazit: Als Erfahrung abhaken die 88Euro kostette
Das nächste mal gelieferte Ware besser kontrollieren 
lg,oder auch Vertragspartner besser aussuchen, wenn die so kulant sind...
Ich mein wer bestellt ne Matratze die nicht in sein Bett passt, also sowas muss ich mir doch nicht von meinem Vertragspartner anhören? Wer weiß was die sonst ncoh mit den Kunden treiben?Hier mangels eh wieder nicht unbedingt an Rechten sondern an Beweisen und den Willen die Sache rechtlich zu klären :< Deswegen ist es auch so sinnlos ob man Recht hat oder nciht, weil ich als kleiner Verbraucher sicher nicht wegen so kleckerbeträgen nen Anwalt einschalte.
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ihr solltet es auch so machen wie HappyDay989
Euch einfach nen Hobel kaufen und dann die Klingen für Centbeträge
Ich hab mir nen gebrauchten Gillette Adjustable von Ebay für 30 Euro gekauft, der ist 40 Jahre alt, dem sieht man das Alter nicht an. Da kann man sich jetzt nen guten Merkur für 20-70+ Euro kaufen, die Preise für die Mach3 Klingen hat man fix rausrasiert. Und wie es geht hat mach auch rasch raus, Findes es auch gründlicher als den Mach3, aber das ist wie sovieles Ansichtssache.
Elktrorasierer => Mach3 => Messer => Mach3 => Fusion => Mach3 => Wilkonsor Classic => Gillette Adjustable
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Ich würde mal von restlichen Ausgang auch eine Fristsetzung zur Nacherfüllung setzen, weil sobald diese abläuft du weitere Gewährleistungsrechte hinzugewinnst wie auch Schadensersatz statt der Leistung, weil du nun eine Matratze woanders viel teuerer kaufen musst. Das ist eh der bessere Weg, macht nur kein Spaß das einzuklagen :<
Edit: aber hey wenn wirklich Fernabsatz ist und wenn boozie da oben mit Bezug auf nen BGB kommentar das meint, wird es wohl auch so sein, da verlängern sich doch auch die fristen weil er nciht auf das widerspruchsrecht hingewiesen wurde, oder?
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Allein die telefonische Bestellung macht's sicher nicht zum Fernabsatzgeschäft, sonst gälte das ja auch für die telefonische Bestellung - samt Rücktritts- und Rückgaberecht - einer Currywurst oder der kommenden "Bild am Sonntag".Daran dachte der sonst so vergeßlich Gesetzgeber
§ 312d Abs.4Zitat
Das Widerspruchsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die ... schnell verderben oder deren verfallsdatum überschritten würde ....
3. zur Lieferung von Zeitungen ... -
Meist ist es ja mit Urlaub ne Zwöfeltelregelung d.h. für jeden vollen Monat, alternativ (und gemeiner) für jeden vollen Kalendermonat 1/12
1/12 von 26 sind 2,16666... und bis zum 24.06 sind 5 Monate
5*2,16 sind 10,8 ~ 11 AT
Rest des jahres sind nochmal 6 volle Monate also 6*2,16 = 12,96 ~13 AT
oder wars ohne Dezember? dann 5 monate 5*2,16 = 10,8 ~ 11AT ( da auch kein Mindesturlaub nach bundesurlaubsgesetz sondern zwöftelung)
Da ist allerdings der Mindestanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz höher d.h. 20 AT, auf die aber (glaube ich) die 11 AT angerechnet werden müssten was 9 AT ergibt.Ergibt im Ergebnis 24 Tage. Ob da noch ne Sonderreglung greift weil es unterbrechungsfrei beim selben Arbeitgeber weiß ich nicht und ohne Tarifvertrag eh schwer zu sagen.
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Ist das der gleiche wie der Huawei E5830? Den solls ja angeblich in UK recht günstig geben, nur das der halt netlock hat was man beim Netzbetreiben wohl gegen eine geringe Gebühr entlocken kann, hab mich da aber nciht weiter eingelesen, weil ich es (noch) nicht brauche.
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Super Sache ...
Gilt für dich ein Tarifvertrag, wenn ja welcher und was steht da über Urlaub drin? Und weil es wahrscheinlich min. 2 Tarifverträge sind (eine für Azubi, ein anderer für "wirkliche Menschen" :p) dann bitte in beiden nachschauen. Sollte die Ansprüche höher sein als nach dem Bundeurlaubsgesetz (hieß dat so?) dann gelten diese, sind sie niedriger (kann im Einzelfall bei anteiliger Berechung passieren) dann gilt das Bundesurlaubsgesetz. Auch einzelvertragliche Abreden und Betriebsverinbarungen könnten existieren. Das trägste erstmal alles zusammen und liest nach. Dann weiste ob es rechtens war.
Aber mal ehrlich, viel Streß für nix, hake es einfach ab. Sei froh das die dich übernommen haben, andere wären froh nen job zu haben. Bei arbeitsrecht ist es nunmal so das man zwar Recht haben kann, nur wenn der Arbeitgeber das nicht gewährt, dann hat man halt ein großes Problem. Klar kann man sich einen Arbeitgeber suchen der sich rechtens verhält, die Frage ist aber ob der einen will. Gravierende Rechtsverstöße muss man ja nun nicht hinnehmen, aber wegen paar tage Urlaub, was einmal vorgekommen ist nen Aufstand zu proben könnte taktisch unklug sein.
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Gut ich habe davon keine Ahnung aber die Auskunft war ja nach § 34 I BDSG der liest sich so:
ZitatAlles anzeigen
(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen
über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft
dieser Daten beziehen,
2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben
werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt
werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum
Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger
auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. Die Auskunft über
die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der
Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen
überwiegt.
§3 Abs. 1liest sich so:ZitatPersonenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).und da Firmen juristische Personen sind würde ich zunächst sagen geht nicht, aber das war nur kurzer Blick in das Gesetz, keine Gewähr.