Zitat
Original geschrieben von eisi
Zu deinen Anmerkungen:
b) wir noch nachkommen
c) würd ich (wenn ich bezahlen wollen würde) mal blöd nachfragen wo das Geld hin soll... 
d) Sagt man so, würde es aber auch groß schreiben 
Gemeint ist daß du zuerst das Geld zurücküberweist, und er dir dann erst den Laptop schickt! Ich meine aber (hier) mal gelesen zu haben, daß er ihn dir erst zurückschicken muß, und du ihm (nach Prüfung) dann das Geld überweißt. Genau so wie auch der Kauf abgelaufen ist (Er zahlte erst und bekam dann den Laptop) - war das verständlich?
e) meinte er damit vielleicht, oder er hats vergessen... 
f) da das IMO auch der einzigste streitbare Punkt ist kannst du ja mal darauf hinweisen, daß selbst wenn das Display Pixelfehler gehabt hätte, vom Kunden einige (gibts Urteile zu wieviele) zu akzeptieren sind!
Der gute soll erstmal nachweisen (Bilder) daß das Ding soooo verpixelt ist auf einmal.
Du kannst in deinem Schrieb auch den Anwalt darauf hinweisen, daß du den Käufer um Bilder gebeten hast, auch um einen Transportschaden auszuschließen, er dem jedoch nicht nachgekommen ist.
Da du Privatverkäufer bist, bist du ja nicht (automatisch) verpflichtet auf eine Rückabwicklung einzugehen, sofern du nichts (arglistig) verschwiegen hast.
Und nur auf Grund von "Unterstellungen" das ganze freiwillig Rückzuabwickeln geht ja mal gar nicht.
Wenn der Käufer ein Problem hat soll er das erstmal "nachweisen".
So würde ich es erstmal versuchen, das geht auch ganz ohne eigenen Anwalt... :top:
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Danke dir Eisi, das haben mir heute auch andere geraten.
(Da ich keine RV habe -> Student, und meine Eltern auch net *grr*)
Und nen Anwalt zu bezahlen für die Sache, ist mir dann zu heftig.
Ich sehe das eig. auch so, arg viel passieren kann einem eh nicht, denke ich. (Da ich ja sowieso im Recht bin, ich hab auch mehrere Zeugen die bezeugen wie der Zustand des Laptops war).
Was mich ebenfalls wundert: Wieso teilt der Anwalt keine Folgen mit?
Ich meine, will ich etwas von jemand, droh ich doch, wenn du das nicht tust, verklag ich dich.
Weil der Anwalt schreibt ja nur, Wir hätten gerne das Geld, und die Aktion Rückabgewickelt.
(Worauf ich hinaus will: Kann es sein dass der Anwalt genau weiß, dass es eher erfolglos ist was sein Mandant da veranstaltet, und hat sowas deswegen weggelassen *g* ?)
Na, dann werd ich mal nen Briefchen aufsetzen, und auf die Dinge hinweißen wie von Eisi gesagt. Kann man eig. von privaten (Kauf-)Verträgen "zurücktreten"?
Wenn ich die Rückgabe/Gewährleistung ausgeschlossen habe, kann er dann grundlos zurücktreten?
Das könnte er doch nur wenn man was arglistig verschwiegen hätte, oder sehe ich das falsch?
Worauf ich hinaus will: Er kann nicht einfach sagen, ich trete vom Vertrag zurück,und will Geld und Ware wieder "zurücktauschen", ohne Grund?
Weiterhin eine Frage: Wenn ich den Zustand beschrieben habe, man Bilder in der Auktion gesehen hat, und es keinen Transportschaden gegeben hat(laut ihm!), und er dennoch meint es gäbe Mängel, (die es faktisch net gibt und er auch nicht belegt durch Bilder o.ä.), kann mir ja nichts passieren? (Wenn ich Zeugen habe, die den Zustand bestätigen, in dem er war).
Grüße,
Andreas
Ach und Danke für die Antworten.