Die a und b Bezeichnung ist mittlerweile Standard (sieht man auf den IMEI-Kleber).
Bsp.: 6800a und 6800b od. 3300a und 3300b
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Die a und b Bezeichnung ist mittlerweile Standard (sieht man auf den IMEI-Kleber).
Bsp.: 6800a und 6800b od. 3300a und 3300b
Bei SonyEricssons Cardphone GC 75 ist das SelfUpdate bereits Realität. Läuft über ein Utility und Live-Connect ins Internet.
http://www.sonyericsson.com/updateservice/GC75/frameset.htm
Der Selfupdate ist einfach billiger. Warum soll ich irgendeinem Händler 10 € in der Rachen werfen, wenn doch mein Endkunde bereit ist seine Zeit und seine Internetverbindung umsonst zur Verfügung zu stellen?
http://www.w-support.com ist ein excellenter Laden - nur die arbeiten nicht umsonst für S///
Das interessanteste an der ganzen Sache finde ich eigentlich, dass Nokia immer noch nicht in der Lage ist, ein Quad-Band-Gerät zu bringen. Es wird wieder zwei Versionen geben: 6230a und 6230b (900/1800/1900) und (850/1800/19800).
Die sollten mal den Wechselcover Schnickschnack weglassen und ihre Programmierer und CHipdesigner an einer neuen Endstufe basteln lassen oder mal bei Motorola ein paar Ingenieure einkaufen.
Also nur mal so zur Klarstellung:
Das Urteil basiert auf dem aktuelle gültigen Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies ist 1996 und somit vor der Zeit der Prepaidkarten entstanden.
Richter haben nicht zu viel Haribo gelutscht, sondern entscheiden nach Recht und Gesetz. Hier war m.E. gar keine andere Entscheidung möglich.
Das neue TKG, welches voraussichtlich Mitte 2004 in Kraft tritt, sieht im Regierungsentwurf folgenden § 109 vor:
§ 109
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
(1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern
vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern bereitstellt, hat für
die Auskunftsverfahren nach den §§ 110 und 111 die Rufnummern, den Namen und die Anschrift des
Rufnummerninhabers, bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum, bei Festnetzanschlüssen auch die
Anschrift des Anschlusses sowie das Datum des Vertragsbeginns vor der Freischaltung zu erheben und
unverzüglich zu speichern; bei Vertragsende ist zusätzlich das Datum des Vertragsendes zu speichern.
Satz 1 gilt auch, soweit die Daten nicht in öffentliche Verzeichnisse eingetragen werden. Wird dem Verpflichteten
nach Satz 1 eine Änderung bekannt, hat er die Daten unverzüglich zu berichtigen. Nach Ende
des Vertragsverhältnisses sind die Daten mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu
löschen. Eine Entschädigung für die Datenerhebung und -speicherung wird nicht gewährt. Für das Auskunftsverfahren
nach § 111 ist die Form der Datenspeicherung freigestellt.
(2) Bedient sich der Diensteanbieter nach Absatz 1 Satz 1 eines Vertriebspartners, hat der Vertriebspartner
die Daten nach Absatz 1 Satz 1 zu erheben und diese sowie die nach § 93 erhobenen Daten unverzüglich
dem Diensteanbieter zu übermitteln; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Satz 1 gilt auch für Daten
über Änderungen, soweit sie dem Vertriebspartner im Rahmen der üblichen Geschäftsabwicklung zur
Kenntnis gelangen.
(3) Für Vertragsverhältnisse, die am Tage des Inkrafttretens dieser Vorschrift bereits bestehen, müssen
Daten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 nicht nachträglich erhoben werden.
Entnommen ist der Text aus: http://www.bmwi.de/Redaktion/I…ruendung,property=pdf.pdf (Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit)
Also spätestens nächsten Sommer ist die Rechtslage eindeutig und die Diskussion Makulatur.
Aber auch dies wird in Zukunft Kriminelle nicht davon abhalten in Österreich od. Liechtenstein anonyme und roamingfähige Prepaidkarten zu kaufen und diese in Geräten mit geänderter IMEI-Nummer einzusetzen. Dies funktioniert auch in Deutschland. Das Gesetz ist also wie ein 10 Meter hoher Zaun mit NATO-Stacheldraht oben dran - um den ich aber auch drumrumlaufen kann. :cool:
@ meuchelpuffe
siehe Dein eigener Thread
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr ab dem letzten Anruf (egal ob eingehend oder abgehend) oder der letzten SMS (egal ob eingehend oder abgehend).
Den Guthabenservice anzurufen funktioniert nicht, die kostenlose Hotline anzurufen (warten bis der Sprachserver rangeht) reicht aus.
Das Guthaben ist "selbstverständlich" unbegrenzt gültig.
Die Karte kostet 65 CHF mit 25 CHF Guthaben.
Traditionell kostet in der Schweiz eine SIM immer 40 CHF - egal ob Vertrag od. Prepaid. Deshalb der recht hohe Preis von 65 CHF.
Die Registrierungspflicht kommt nicht vor Mitte 2004.
Genau aus diesem Grund habe ich mein HBH-10 gegen ein HDW-2 getauscht. Das Ericsson ist zwar das bessere Headset, aber was nützt es, wenn die Sprachwahl nicht funktioniert.
Jetzt mach 'mal halblang.
Wieso editierst Du Deinen Thread, so dass niemand mehr lesen kann, das darin null Infos waren ausser, dass Du in den Sommerferien bei Nokia in Bochum einen Ferienjob hattest. Du sagtest doch ausdrücklich, dass Du weder im Forum noch per PN weitere Infos rausrücken würdest, also sind der Community doch gar keine Infos verlorengegangen.
Dass Nokia DCT-4 Handys ihre Firmware per Flash-Security Box und der Software Phoenix bekommen, konnte man hier schon mehrere Male lesen - also nichts Neues.
Auch dass es möglich ist, auf ein 7650 bis Firmware 3.16 den Netmoni aufzuspielen, ist bekannt. Das liegt ganz einfach an der Filesystemarchitektur und so konnte man die Files von einem Netmonigerät runterziehen.
Banken hatten sogar von Nokia 6310i mit Entwicklernetmoni bekommen (den hast Du sicherlich nicht auf dem Gerät) und die Geräte hatten sogar WTSL-Security-Module für Bankanwendungen dabei. Also wie der Netmoni aussieht, ist auch hinlänglich bekannt.
Die entscheidende Frage ist, wie bekomme ich ihr auf mein Gerät und dazu hast Du nichts beigetragen. OK, hätte ich an Deiner Stelle auch nicht unter einem Account mit BILD, ICQ, Geburtsdatum etc. gemacht. Aber wenn ich bei Nokia arbeite oder arbeiten wollte oder mein Dad es sich da nicht verscherzen wollte, würde ich nicht mal das sagen, was Du gesagt hast. Da ist Nokia sehr allergisch!Es ist doch völlig egal woher Du die Infos hast, poste sensible Sachen doch von einem Zweitaccount und erzähle meinetwegen du wüsstest das von einem Freund aus Finnland. Zählt zwar dann nicht zu Deinen Postings und keiner denkt "Ahh' der tolle Tino" aber Du hättest was zur Community beigetragen. Wenn Du nur sagst Du weisst was, willst das aber nicht sagen, was haben wir davon? - Nichts! Eben!
Folgende Fragen sind in Bezug auf den DCT-4 Netmonitor zu klären:
(Fast) sichere Fakten: Jeder normale Servicepartner kann durch ein Softwarupdate und einen Patch das Netmonimenü freischalten, jedoch geht das Mernü ins Leere, da die Applikation auf dem Gerät fehlt. Ob eine neuere Firmware sich mit einem älteren Netmonifile verträgt, sei mal dahingestellt. Jedenfalls gibt es das File ftd.set und in den USA haben schon User fälschliche weise solche Geräte mit Menü aber ohne Applikation vom Servicepartner bekommen.
Folglich müsste bei einem normalen Gerät eine zusätzliche Netmonifirmware in das Gerät. Die Frage ist jetzt, ob diese Firmware eine einzelne Datei ist, oder ob es einfach eine eigene (größere) Netmonitor Firmware gibt. Wenn es eine einzelne Datei ist, die zusätzlich geflasht wird, ist zu fragen, ob diese Datei auf jedes DCT-4 Gerät passt oder nur auf ein bestimmtes Modell oder z. B. Series (30, 40 etc.).
Weiter wäre interessant zu wissen, wie dieses File in das Gerät kommt. Gibt es eine spezielle Software dafür, braucht man eine R&D Phoenix oder reicht das File, eine angepasste Ini-Datei und eine normale Phoenix beim Service Partner?
Möglich, den Netmonitor zu flashen, ist es in DE ausser in Bochum noch in Ulm, (FCC-Code PPI). Wer da also Leute kennt, kann ja vielleicht mal nachfragen.
Das arvato (ex Bertelsmann) Servicecenter in Gütersloh kann das evtl. auch, da die Netmonigeräte für Vodafone reparieren.
Die andere Möglichkeit wäre, ein Netmonigerät zu öffnen, den uBGA-Flash zu entlöten und in auszulesen. Dazu braucht man aber schon ein entsprechendes Labor mit Adaptern. Eine grosse technische Uni sollte sowas haben.
ZitatOriginal geschrieben von Shiskaboss
Tino
Deine "Werksinternen-Geheimnisse" solltest Du auf jeden Fall für Dich behalten :top:...
Dann soll er sich auch nicht ihrer rühmen!!!
Aber wahrscheinlich hat er dort jedem erzählt, er sei der Tino aus dem TT...
Entweder er weiss was und erzählts oder er hält die Klappe!
Das Problem ist momentan einfach folgendes: Keiner der ein solches Gerät hat, geht das Risiko ein, das es beim Auslesen des Flashs zerstört wird, weil man den Baustein dazu mit einer Desolderingstation erst auslöten muss und dann den Flashchip mit einem Programmer auslesen muss.
Vielleicht findet das File doch irgendwann seinen Weg aus der Firma, vielleicht auf einer MMC-Karte im Bauch eines 3650 / 3660 etc...
Falls das NSC nur einen PKD-1 Dongle und keinen PKD-1 CS Dongle hat geht der Product Profile Editor nur mit Phoenix Versionen kleiner gleich 3.72.
Hier müssen die Bits 16 und 17 auf 1 gesetzt werden.
Mit dem FLS-4S Dongle geht er in keiner Version.
Stattdessen muss die Datei euro.pp bzw. euroa.pp gepatcht werden und ein Flashupdate gemacht werden.
So macht das jedenfalls das NSC meines Vertrauens.