Eine Version 112.040... wird aller Voraussicht nach in der 22. KW erscheinen.
Das ist dann Product Release PR 3.1 für N8/E7/C7/C6-01
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Eine Version 112.040... wird aller Voraussicht nach in der 22. KW erscheinen.
Das ist dann Product Release PR 3.1 für N8/E7/C7/C6-01
ZitatOriginal geschrieben von Seph
Aber wenn ich als Händler von Anfang an etwas verschicke, dass nicht 1a ist, dann gebietet es der Anstand dieses Produkt direkt und ohne Diskussion zu tauschen. Fertig aus, da gibt es nichts zu diskutieren.
Und JEDER von euch hätte in meinem Fall die gleiche Erwartungshaltung ggü. 24mobile gehabt. Jeder.
Nein eben nicht.
Und was Anstand anbelangt, da hat eben jeder so seine eigenen Vorstellungen.
Und genau deshalb gibt es Anlass zur Diskussion.
Und Anstand ist eben ungleich durchsetzbarer Anspruch. Das solltest Du endlich mal kapieren.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Seph
Mit jedem Punkt.
Ich bestehe nicht auf einen Vorabaustausch.
Ich hab nicht darum gebeten aufgrund eines Fotos zu tauschen.
Ich habe kein Probleme damit 5 bis 10 Tage auf mein Handy zu verzichten.
4,90€ sind mir nicht zu teuer um mein Note "reparieren" zu lassen.
Trotzdem denke ich, dass bei sowas in erster Linie eben der Händler zuständig ist. Von dem Support-Laden kriege ich es sowieso wieder zurück mit der Begründung "Garantie reicht nicht" oder was weiß ich. Das ist doch genau das, was 24mobile selbst sagt und das was mich so ärgert. "Wir könnens einschicken, aber ich glaube nicht, dass die was machen." O-Ton Chat. Bedeutet: Ich bleibe auf dem Gerät sitzen, wenn ich nicht widerrufe. Darum geht's doch. Ein ordentlicher Händler sagt halt "ok, da stimmt was nicht, hier ist eins in 100% einwandfreiem Zustand". Wir reden hier ja auch nicht über ein 5€ sondern über ein 550€ Produkt, nicht wahr?
Wenn der Fehler einen Mangel darstellt, dann wird w-support reparieren. Die bekommen nur Geld, wenn es ein Garantiefall ist, also ist es im Zweifel einer.
Dass vesat nur bestehende Gewährleistungsansprüche erfüllen möchte, ist doch mehr als verständlich.
Du willst das aushebeln, in dem sagst, ich kann ja auch widerrufen. vesat sagt ok, dann ist der Vertrag auch weg. Würde ich an seiner Stelle genauso machen, weil er sich so wirkungsvoll vor nicht bestehenden Ansprüchen schützen kann.
Und komm' hier nicht mit den 550 EUR. Du bist doch bei einem Händler wie vesat, weil Du diesen Betrag nicht bar auf den Tisch des Hauses legen willst / kannst. Kaufst Du so ein Gerät einzeln, könntest Du ja auch widerrufen.
Das nächste Mal eben Gerät + SIM only.
Bei ALDI Talk ist die E-Plus Service GmbH & Co. KG Vertragspartner des Kunden.
Ist doch die gleiche Mutterfirma. Weiß da jemand etwas genaueres?
Ja ja ja. Puaschal einen Zweitaccount zu unterstellen. Schau' mal auf mein Registrierungsdatum. Ich feiere hier bald 10jähriges.
Wo liege ich falsch?
Sorry. Investier 4,90 EUR, schick das Ding zu w-support. Wenn Du es morgen zu DHL bringst, hast Du es am nächsten Freitag wieder. Spätestens.
Eines stimmt - Du fühlst Dich im Recht. Bis es aber nicht.
Wenn jeder Händler aufgrund von Fotos einen Tausch zusagen würde - wie viele vom Kunden selbstverschuldete Schäden müsste er zahlen? Eben.
Das Grundproblem ist, dass Du offensichtlich keine Minute auf Dein neues Handy verzichten willst, also quasi einen Vorabaustausch verlangst. Darauf hast Du aber keinen Anspruch. Selbst wenn vesat zum Tausch verpflichtet wäre, wäre ihm eine angemessene Zeit zur Anspruchsprüfung zuzugestehen.
Du könntest Dein Gerät auch einfach zu http://www.w-support.com einsenden.
Dann hast Du es nach ca. 3 Tagen wieder.
Aber wahrscheinlich sind Dir die 4,90 EUR für ein Online-DHL-Paket bis 2 kg auch zuviel.
Ein Galaxy Note haben wollen, dann aber womöglich wegen knapp EUR 5 ein Theater machen.
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Zitat:
Reparaturdauer
Die Reparaturzeiten sind abhängig vom Hersteller.
Unsere aktuelle Reparaturdauer für Samsung-Geräte beträgt durchschnittlich 3 Werktage.
Die angegebene Reparaturdauer versteht sich inklusive der Laufzeit Ihres Pakets bei Ein- und Rücksendung.
Bitte beachten Sie, dass dieser Wert eine Durchschnittsangabe ist. Eine Abweichung zur Durchlaufzeit Ihrer Reparatur ist möglich.
ZitatOriginal geschrieben von stumacher
Na, dann klär mich mal auf, wenn Du angeblich vom Fach bist. Ich bin gespannt! Wird Dir aber kaum gelingen.
cellphones: Nein, der Kunde muss sich nicht damit absppeisen lassen, dass das Gerät zum Servicecenter des handyherstellers geschickt wird, wenn er einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung geltend machst. Bei Garantie sieht das natürlich anders aus, da hat der Verkäufer ja in der regel nichts mit zu tun.
§ 439 BGB
Nacherfüllung.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Lese Dir mal Absatz 3 durch. Das mit einem kleinen schwarzen Punkt an einer nicht sichtbaren Stelle ist der typische Fall, bei dem der Verkäufer die Lieferung einer neuen Sache verweigern darf.
Die aktuellste reguläre Version ist 3.3.89, signiert am 01.02.2012.