Warum stellst Du Deine Frage nicht in den dazu bereits vorhandenen Threads?
Ich habe einfach "headset" in die Suche eingegeben. Hättest Du sicherlich auch geschafft. ![]()
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Warum stellst Du Deine Frage nicht in den dazu bereits vorhandenen Threads?
Ich habe einfach "headset" in die Suche eingegeben. Hättest Du sicherlich auch geschafft. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von mibd
PS: Bin Rechtsreferendar
Das mag man kaum glauben. Jemand, der (wie auch immer) ein juristisches Staatsexamen bestanden hat, sollte solchen Unfug eigentlich nicht in ein Internet-Forum schreiben...
Dem Hinweis von BlueSkyX kann ich mich nur anschließen.
ZitatOriginal geschrieben von Steinie
Da frage ich mich, warum dann einfach kein anderer Browser-Anbieter gegen Apple klagt?
...weil Apple selbst bestimmen kann, welche Software auf dem Apple iPhone installiert werden kann? Das ist doch mit der MS-Problematik gar nicht vergleichbar...
ZitatOriginal geschrieben von nikefootball4
Danke, wollte nicht extra einen neuen Thread aufmachen.
Danke, dass Du zukünftig Deine Fragen nicht wieder in mehreren Threads crosspostest.
Da das erste Angebotspaket auch das "Internet Pack M" beinhalten soll und ich mal davon ausgehe, dass dieses Paket den Kunden nicht ohne Berechnung zugeschaltet wird, sollte ein Hinweis auf die zusätzlichen Kosten für das Internet Pack M nicht fehlen.
Alles bereits in diesem Thread diskutiert... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von BlueSkyX
Einstellungen => Mail => "Account XY" => Erweitert => Einstellungen für eingehende Mails
Diese Einstelloption gibt es bei POP3-Accounts!
handytick, mediaversand, radio mair.
P.S.: Versandkosten beachten.
Offensichtlich scheint der Verfasser des wiki-Textes das Urteil nicht vollständig gelesen zu haben. Der BGH gibt am Ende seines Urteils Hinweise für die Vorinstanzen:
Sollten dagegen die Kunden die von der Beklagten zu 1 über Satelli-
ten-Antennen empfangenen Sendungen – nach den unter II 1 c bb angeführten
Maßstäben – selbst auf den „Persönlichen Videorecordern“ abgespeichert ha-
ben und die Videorecorder daher dem Bereich der Kunden zuzuordnen sein,
wird das Berufungsgericht weiter zu prüfen haben, ob die Beklagte zu 1 Sen-
dungen der Klägerin an die „Persönlichen Videorecorder“ so vieler Kunden wei-
tergeleitet hat, dass sie diese damit im Sinne der § 15 Abs. 3 UrhG einer Mehr-
zahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. In diesem Fall
hätte die Beklagte zu 1 – wie unter I 1 d bb ausgeführt – das Recht der Klägerin
verletzt, ihre Funksendungen weiterzusenden (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 15
Abs. 2 Nr. 3, § 20 UrhG).
Gerade das in den verlinkten Hinweisen beschriebene Anlegen einer GetItAll-Wishlist führt dazu, dass alle Sendungen an alle Nutzer einer solchen Wishlist weitergeleitet werden und möglicherweise damit zur Urheberrechtsverletzung.
Mir ist das völlig Wurst, wer OTR nutzt, aber ich halte die Bemerkung, OTR sei ein "völlig legales Angebot" für falsch.
ZitatOriginal geschrieben von Affenfreund
Ganz so eindeutig ist es wohl nicht, aber allein die Tatsache dass das Angebot noch existiert, zeigt doch dass es zumindest nicht illegal ist.
So ein Quark. Die Existenz des Angebots zeigt nur, dass noch niemand rechtskräftig dagegen vorgegangen ist. Wer das Urteil des BGH aufmerksam liest, wird feststellen, dass dieser gerade einen entgeltlichen Dienst (wie den verlinkten) für illegal hält.