Kleiner Tipp: 10% Nachlass berechnen "geht anders".
399,-- x 1,19 = 474,81 (Umsatzsteuer)
474,81 x 0,9 = 427,33 (Nachlass).
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Kleiner Tipp: 10% Nachlass berechnen "geht anders".
399,-- x 1,19 = 474,81 (Umsatzsteuer)
474,81 x 0,9 = 427,33 (Nachlass).
ZitatOriginal geschrieben von maus0019
Also ich möchte euch bitten, vorerst euch wirklich gedanken zu machen, ob ihr wirklich bei Maxx Mobile bestellen möchtet. Informiert euch genaustens
Das sollte man bei jedem Geschäftspartner machen. Und selbst dann ist man nicht vor Überraschungen gefeit.
Im Übrigen ist Dein Posting in meinen Augen nichts wert, da Du entweder Behauptungen anderer nachplapperst bzw. auf den Klatschpresse-Teil zurückgreifst. Vielleicht liest Du nochmal die Überschrift dieses Threads und meldest Dich dann wieder, wenn Du Erfahrungen mit diesem Händerl gemacht hast.
ZitatOriginal geschrieben von PhreakSoul
PDA Max hat es, laut aktuellem Status, auf Lager.
Ich lese dort in der Fußzeile: Erstauslieferung ab ca. 29.09.
Gegen das Angebot sprechen die Punkte aus dem oben zitierten Text:
1. Debitel als Provider.
2. Die Kostenerstattung durch Sparhandy erfolgt monatlich, man ist also auf deren Zahlungsfähigkeit und -willigkeit angewiesen.
3. Es sind Optionen voraktiviert, die rechtzeitig gekündigt werden müssen.
4. Anschlussgebühren nur nach SMS-Versand frei
5. Zum Teil hohe Verbindungsentgelte, wenn mit den Karten telefoniert werden soll.
Man muss also etwas für das "kostenlose Handy" arbeiten...
Edit: Noch etwas, wer das Spar-Paket auch kündigen sollte, zahlt 9,99 für die "Stornierung".
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Seine kleine Schwester hat geöffnet (...)
Frauen müssen halt richtig instruiert werden... :cool:
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
@ra-kassel:
Ich hatte zumindest erwartet, dass Du meinen Usernamen richtig schreiben kannst. Zum Rest: Wie immer - zwei Juristen, drei Meinungen. ![]()
Edit: Nie den Smilie vergessen.
Noch etwas:
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
3) Nein, aber im Zusammenhang mit diesem Thread sollte das beachtet werden, da Vater=Sohn Beziehung. Also kann 258 keine Anwendung finden.
Das ist so falsch. Es ging um einen Dritten, der sich selbst als Fahrer benennt. Das hat mit der Vater-Sohn-Beziehung erst einmal gar nichts zu tun, es sei denn, der Vater ist dieser Dritte. Ist aber letztlich auch egal.
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Bitte duzen Sie sich gegenseitig!
Stimmt auch wieder. ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
(...)
Falsch, im Owi-Verfahren Betroffener, im Strafverfahren Beschuldigter.
(...)
Nein. Da der Bereich der Ordnungswidrigkeiten nicht den Schutzbereich des §164 umfasst.
(...)
Auch hier nein, da Angehörigenschutz...siehe §258.
1. Bitte lesen Sie richtig. Ich habe "Beschuldigter" bewusst in Anführungsstriche gesetzt. Es ist kein Fachterminus, wir sind hier nicht in einem Juristen-Forum, sondern war als umgangssprachlich geläufiger Begriff zur Erläuterung des Wortes "Betroffener" gedacht.
2. Aus einem Beschluss des OLG Celle vom 21.06.2007: "Wer nach einer im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeit gegenüber der Behörde wahrheitswidrig eine andere Person angibt, die Täter zum Vorfallszeitpunkt gewesen sein soll, kann sich der falschen Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB strafbar machen."
3. Habe ich etwas von der Benennung eines Angehörigen geschrieben? Bitte lesen Sie richtig.
Danke.
Hier geht's ja rund... ![]()
Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung ist übrigens in § 33 OWiG geregelt. Dass die Anhörung eines Dritten als Betroffener (= im OWi-Verfahren "Beschuldigter") die Verfolgungsverjährung gegen den tatsächlichen Fahrer unterbricht, ist ein (m.A. eindeutig falsches) Gerücht, das bei Behörden und Anwälten immer wieder zu kursieren scheint.
Im Ausgangsposting wurde aber beschrieben, dass der Vater als Zeuge angehört wurde.
Im Übrigen kann die (wissentlich falsche) Angabe eines Dritten als Fahrer eine - wie oben bereits erwähnt - falsche Verdächtigung darstellen. Wenn sich ein Dritter wider besseren Wissens selbst als Fahrer benennt, kann das eine Strafvereitelung darstellen. Beides sind Straftatbestände und "schlimmer" als eine Ordnungswidrigkeit.
Martyn hatte deshalb "geschickt" auf einen Irrtum des falsch Verdächtigenden abgestellt. Trotzdem oder gerade deshalb stellen seine Zeilen eine Anleitung (mir wäre auch ein anderes Wort eingefallen) zu einer Straftat dar und haben in einem/diesem Internetforum nach meiner Ansicht nichts zu suchen.
ZitatOriginal geschrieben von Tomish
Ich kann Jeyo Mobile Companion empfehlen. (...)
...und hätte man sich die Mühe gemacht, das Ausgangsposting zu lesen... ![]()