Beiträge von ra-kessel

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    (...)
    Jedenfalls erwirbt das ebay-Mitglied bei Nutzung der Sofort-Kaufen-Option (oder als Höchstbietender im Endzeitpunkt der Laufzeit) das Recht, von Handybude bei erfolgreicher Vermittlung an den Provider ein Mobiltelefon zum beworbenen Preis geliefert und übereignet zu bekommen. Aufgrund der


    Der mit mobilcom zu schließende Vertrag über das Mobiltelefon dürfte wohl eine Art Mietkauf sein. Die Übereignung soll ja - entgegen mancher Angaben von handybude.de - durch mobilcom erst nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit erfolgen.

    ...und was bekommt der Kunde dann für den einen Euro...?



    Oder anders: Ich nehme gleich mal zehn von Ihren Ebay-Angeboten an. Wenn die Verträge dann doch erst mit Unterzeichnung der mobilcom-Unterlagen zustande kommen, ist ja noch nichts passiert.


    Außer dass Sie die Ebay-Entgelte zu tragen haben. Aber das muss mich ja nicht stören... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Nun wir dürfen nicht vergessen, dass der Vertragsschluss schriftlich mit Mobilcom stattfindet. In der Kaufabwicklung wird der Kunde 5-7x je nach Weg auf die Nutzungsgebühren hingewiesen, er hat die Wahl zwischen Nutzungsgebühr und Kaufpreis. Der eigentliche Vertragsabschluss findet dann zwischen Mobilcom und dem Kunden schriftlich statt.


    1. Ihre Argumentation ist wettbewerbsrechtlich völliger Quark.
    2. Was erwirbt der Kunde denn nach Ihrer Meinung, wenn er das Ebay-Angebot über 1,-- Eur annimmt...?
    3. Und von wem erwirbt er das nach Ihrer Meinung...?

    Zitat

    Original geschrieben von geizhandy.net
    (...)
    dass bei diesen Verträgen die Geräte erst nach der Mindestlaufzeit von 2 Jahren in das Eigentum des Kunden übergehen.
    (...)


    Danke, dass Sie meine Annahme, dass das mobilcom-Modell üblicherweise verstanden wird/werden kann, stützen. Sowas macht eben den Unterschied zwischen den Händlern aus...

    Handybude.de


    Wenn Sie sich keine kostenpflichtigen Rechtsberatungen leisten können, sollten Sie Ihr Geschäftsmodell überdenken. Beratungsbedarf scheinen Sie ja offensichtlich zu haben.


    In diesem Forum geht es aber vielmehr darum, die Leser für Ihre tückischen Angebote zu sensibilisieren:


    Eine "Nutzungsgebühr" für ein Gerät, welches in meinem Eigentum steht? Was für ein Unfug. Dass Sie auf mobilcom verweisen, macht die Sache nicht besser. Sie scheinen deren Modell entweder nicht verstanden oder bewusst missverstanden zu haben.


    Letzteres nicht nur im Fall der sog. Nutzungsgebühr: Sie bewerben die Time-/SMS-Tarife von mobilcom mit monatliche Grundgebühr / monatlicher Mindestumsatz = 0,-- Eur. Und kommen dann mit einem "Paketpreis". Solche Mogeleien hat mobilcom nicht nötig...

    Handybude.de


    Erstmal Gratulation, wie locker Sie mit recht schwerwiegenden Vorwürfen ("Erpressung") umgehen. Welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, bleibt jedem selbst überlassen.


    Dann wäre es interessant, wenn Sie zu der angesprochenen Problematik (einen Vertrag angeboten, vermeintlich zwei Verträge verkauft) ein paar Takte verlieren könnten.


    Denn auch Ihr aktuelles Ebay-Angebot, in dem Sie beispielsweise ein Nokia N91 mit preiswertem Vertrag für 0,-- Eur anbieten, hintenrum aber noch eine monatliche Nutzungsgebühr für das Handy kassieren wollen (Zitat: "Statt eines einmaligen Kaufpreises wird eine mtl. Nutzungsgebühr in Höhe von 16.95 € fällig. In der Nutzungsgebühr ist zusätzlich eine Handyversicherung im Wert von 4.95 € enthalten. Das Gerät ist Ihr Eigentum, es muß nicht zurückgegeben werden!") ruft bei mir nicht nur Kopfschütteln sondern auch rechtliche Bedenken hervor...


    Einen Link zu Ihrem Angebot verkneife ich mir. Denn so richtig seriös wirken Verträge mit überraschendem "Kleingedruckten" nicht...

    Stimmt. Die Anmerkung, dass das N76 aber einen SAR-Wert im höheren Bereich hat, gehört aber hierher. Und wird vielleicht den einen oder anderen die Kaufentscheidung überdenken lassen...

    Der SAR-Wert ist sicherlich nicht gesundheitsschädigend. Ob und inwieweit Handystrahlung schädlich ist und ob der SAR-Wert überhaupt Aufschluss über die Schädlichkeit geben kann, darüber wird diskutiert.