Beiträge von ra-kessel

    1. Das deutsche Urheberrecht ensteht völlig unabhängig von einem Patentschutz durch Schaffung des Werks.


    2. Dass die Regelungen in geduldigen Bedienungsanleitungen rechtlich oft nicht mal das Papier wert sind, ist spätestens seit Microsofts (vergeblichen) Shrink-Wrap-Licences bekannt.


    3. Auch in Foren kann nicht jeder von allen Dingen Ahnung haben, zu denen er denkt, seinen Senf geben zu müssen...


    edit:
    4. Von meiner Seite ist zu diesem Thema alles geschrieben.

    Offensichtlich scheint das mangelnde Interesse an Groß- und Kleinschreibung mit einer Leseschwäche einherzugehen... :rolleyes:


    Vielleicht gelingt es ja in diesem Thread, etwas am Thema zu bleiben. Für alles andere gibt es ja den "Nie / immer wieder Samsung-Thread"...


    Danke.

    Zitat

    Original geschrieben von GorchFock
    also nur mal so am rande...ich habe das gesetzt mal durchgelesen tankred wird sich vielleicht noch dran erinnern.... und denmnach wäre der eingriff und die veränderung von inhalten eines copyright geschü+tzen werkes straffällig.....
    so long


    Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch.


    Erstens enthält das UrhG für Eingriff in und Veränderung von Inhalten gerade keine strafrechtlichen Sanktionen. Strafbar macht man sich (in Kurzform) nur, wenn man Urheberbezeichnungen verändert oder geschützte Werke unzulässig vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt.


    Zweitens habe ich bereits oben darauf hingewiesen, dass die Kombination aus Gerät und/oder Gerätesoftware und/oder aufgespielten Bildern, Tönen und Videos gerade kein Werk i.S.d. Urheberrechtes darstellt. Jeder, der das UrhG halbwegs verstanden hat, wird kaum etwas anderes behaupten wollen. Wenn die Kombination aber kein Werk darstellt, kann die Löschung von Teilen auch nicht durch das UrhG verboten sein.


    Sorry, wenn das unter diesem Thread arg offtopic ist, aber ich finde, dass die falschen urheberrechtlichen Auskünfte nicht unwidersprochen bleiben sollten...

    Es ist "eben strittig"...? Ich habe noch keine anderslautende Meinung gelesen, die sich konkret auf das UrhG bezieht. "Das Urheberrecht" wird von vielen angeführt, die noch nie einen Blick ins UrhG geworfen, geschweige denn es verstanden haben...


    Und diskutiert werden darf es hier erstmal deshalb nicht, weil der/die Forenbetreiber es nicht wünschen und die entsprechende Regel aufgesteltt haben - was ihr gutes Recht ist...

    Zitat

    Original geschrieben von Tankred
    ... auf unkonventionelle Weise...


    ...schön ausgedrückt... :cool:


    Das müsste man wirklich mal im Detail (insbesondere die Art u. Funktionsweise der dazu eingesetzten Programme) diskutieren, wegen der Forenregeln allerdings nicht hier.


    Der Hinweis auf die Art des Löschungsvorgangs ist aber sicherlich eindiskutabler Punkt. Bei Windows ist die Möglichkeit, mitinstallierte Files zu löschen, bereits enthalten. Im Handy sind die Bilder etc. von Moto gegen die Löschung per Tastaturbedienung gesperrt. Nur macht das urheberrechtlich m.E. keinen Unterschied...

    Zitat

    Original geschrieben von Tankred
    Das Urheberrecht wurde bereits mehrfach angeführt.


    Das Urheberrecht wird durch die Löschung nicht verletzt. Bilder, Töne und Videos sind eigenständige Werke und nicht Bestandteile einer einheitlichen Gerätesoftware. Die "Gesamtkomposition" aus Gerätesystemsoftware und aufgespielten Bild-Files etc. ist sicherlich kein urheberrechtlich geschütztes Werk. Daher ist die Löschung auch nicht urheberrechtlich verboten.


    btw: Niemand käme auf die Idee, die Löschung der mitgelieferten Bildschirmhintergründe einer Windows-Installation für illegal zu halten...

    Re: Re: V3 Razr: Unnötige Bilder wegmachen?


    Zitat

    Original geschrieben von Tankred
    Kein Wunder, denn auf legale Weise bekommst Du diese Inhalte nicht von Deinem Handy runter. Und da solche Dinge hier nicht besprochen werden dürfen, kannst Du sie auch nicht finden. ;)


    Nur, damit kein falscher Eindruck entsteht:


    Es ist m. E. nicht illegal, es verstößt also nicht gegen deutsche Gesetze (gegen welche auch?), wenn man die von Motorola mitgelieferten Bilder, Töne und Videos löscht. M. E. berührt die Löschung dieser Files nicht einmal den Garantieanspruch.


    Dass es nach den Regeln dieses Forums hier nicht besprochen werden soll, ist richtig. Von daher: Fröhliches Googlen!

    Zitat

    Original geschrieben von Osmin
    Das Handy ist für den Headset Betrieb so nicht zugebrauchen. Warum lässt man das nicht wie beim V3, da hat es gut geklappt.


    Auch wenn ich mich wiederhole: Insbesondere im Headset-Betrieb funktioniert es bei mir ganz hervorragend, beim V3 habe ich die Sprachwahl nie genutzt, hier möchte ich sie nicht mehr missen.