Beiträge von ra-kessel

    ...und um hier einen oft wiederholten Hinweis aufwärmen zu wollen: Problemstellung und Lösung wurden hier schon besprochen. Da bin ich mir ganz sicher, denn ich hatte dieses Problem auch schon - und es wurde hier gelöst. Aber die Benutzung der Suchfunktion verlangt ja nach geistiger Energie... ;)

    ...funktioniert über OBEX Object Push. Schau' mal hier mit Hilfe der Suchfunktion nach einem geeigneten Thema. Es wurde schon in einigen Threads beschrieben, welche Probleme auftreten können und wie man diese löst...

    ...beim V600 wählt man dazu "Nachrichten" - "Eingang" - "Setup" und dann "Nachr. sortieren": "Absender" (anstatt "Betreff").


    Durch einfaches Nachschauen und Ausprobieren innerhalb von knapp 20 sek herausgefunden. ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wobei ein verifizierter Account nichts daran ändert, dass ich als Käufer, wenn ich per PayPal zahle und der Verkäufer nicht liefert, einfach bei meinem Kreditkartenunternehmen die Abbuchung durch PayPal zurückgehen lassen kann.


    Da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Paypal wird regelmäßig beweisen können (wenn es überhaupt bestritten wird), dass der Kreditkarteninhaber die Zahlung an paypal veranlasst hat. Bei Rückbuchungsverlangen, die auf Unstimmigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kreditkarteninhaber und -akzeptanten herrühren, sehen die AGB der Kreditkartenunternehmen aber vor, dass sich der Kreditkarteninhaber mit seinem Rückzahlungsverlangen direkt an den Vertragspartner wenden muss und sein Geld nicht durch Rückbuchungsverlangen vom Kreditkartenunternehmen zurückerhalten kann.


    Wer die paypal-Bedingungen durchliest, wird auf folgendes stoßen:

    Zitat

    In einem Rückbelastungsstreitfall wird die endgültige Entscheidung vom Kreditkartenunternehmen gefällt. PayPal hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.


    Meines Erachtens geht es paypal dabei um zweierlei: Zum einen darum, den Käufer durch die schwammigen Formulierungen in Sicherheit zu wiegen, zum anderen darum, sich selbst jeder Vorfinanzierung (und jedem Ärger) zu enthalten.



    Noch etwas:
    Nach den Bestimmungen der Denic muss für jeden ausländischen Domaininhaber ein admin-c mit Sitz in Deutschland eingetragen sein. Dort soll der Domaininhaber dann verklagt werden können. Mal abgesehen davon, ob "Herr Konings" - sofern es einen solchen gibt - in einer dieser Garagen sitzt bzw. erreichbar ist, steht diese eben nicht in Deutschland. Eine kurze Mitteilung an die Denic und man hat schon bald keine Freude mehr an der Domain - oder eine neue Adresse in Deutschland...

    Zitat

    Original geschrieben von Mini_Cooper
    Und nicht vergessen:


    In D ist er auch :P


    Welcher "er"...? :cool:


    edit: Oder der Händler ...


    Wichtig ist nur: Wenn man nicht weiß, an wen man wohin sein Geld schicken soll, lässt man es - auch wenn es bei den Preisen noch so sehr "kribbeln" mag - lieber ganz...

    Keine Anbieterkennzeichnung (Impressum).


    Bei der Denic als Domaininhaber eingetragen:
    Ben Konings
    Johan van Hasseltweg 86
    1022WX Amsterdam
    NL


    Klickt man auf "About us", liest man neben "höchst interessantem" Text in der Browser-Kopfzeile etwas von "factorypcstore.com":
    FactoryPCStore
    Provinciestraat 30
    2018
    Antwerpen, Antwerpen 2018
    BE


    Welchen Grund hätte ein seriöser Händler, sich zu verstecken...?

    Zitat

    Original geschrieben von Coldy
    Hallo,


    wie geht es, dass ich im Telefonbuch nur die Einträge sehen kann, die aufs Telefon gespeichert wurden?
    Im Moment ist es so, dass ich im Telefonbuch jeweils die Einträge von der SIM und die Einträge vom Telefon sehen kann! Wie kann ich das umstellen, dass man nur noch die vom Telefonspeicher sehen kann?


    danke


    Gar nicht. Leider. Analog zum gleichen Übel bei den anderen Vxxx kann man nur die Einträge auf der Simkarte löschen...