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Um mal auf den Ursprungspost zurückzukommen.
Ein paar Sachen verstehe ich nicht.
Ich nehme an, Du hast nach Deinem Umzug deine Homezone auf die neue Adresse geändert.
Warum das wieder auf die alte zurückgestellt wurde ist mir dann schleierhaft.
Es geht bei o2 ja niemand hin, pickt sich nen Kunden raus und stellt den so mir nichts dir nichts irgendetwas im Vertrag um. :confused:
Dann ist ein Homezonewechsel kein Tarifwechsel. Bei einem einfachen HZ Wechsel behälst du deinen Tarif. Ergo kann das nur ein Fehler eines MA´s gewesen sein.
o2 hat Dir geschrieben, du hast den aktuellen AGB´s mit der Preisliste zugestimmt? Wenn ja, hast du nen Tarifwechsel beauftragt und keinen HZ Wechsel. Wenn du nicht zugestimmt hast ists wieder was, was ich nicht versteh.
Bis die Tage...
NoNick
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Versuchs doch einfach mal nen Vertrag abzuschließen.
Was hast du denn zu verlieren?
Und wenn es nicht klappt, kannst du ja immer noch auf Deinen Bekannten zugehn 
Bis die Tage...
NoNick
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Zitat
Original geschrieben von Settler
hat jemand eine Ahnung, wann es das SXG 75 als Vertragsverlängerung gibt?
Soweit ich weiß bestehen im Moment keine Planungen das Gerät anzubieten.
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Zitat
Original geschrieben von mannesmann
Rechtlich ist die Situation ja klar, der Erbe/die Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an, d.h. o2 MUSS die Kündigung nicht hinnehmen, der Vertrag läuft weiter wie bisher auch!
Wasn das für´n Bullsh***?
Wenn der Vertragsinhaber verstirbt, entfällt dem Vertrag die Rechtsgrundlage.
Selbst wenn der Vertrag von jemand anderem genutzt wird - geschlossen wurde er mit einer (dann ja) nicht mehr existenten Person.
Insofern ist eine sofortige Auflösung des Vertrages möglich.
Natürlich kann man wie im Fall des Threaderstellers den Vertrag übernehmen, freut den NB natürlich. Eine Portierung der Rufnummer ist allerdings erst nach Ablauf der MLZ möglich. Wird der Vertrag also wegen Tod des VN vorzeitig gekündigt ist eine Portierung nicht möglich.
Zum kündigen des Vertrages sollte ein entsprechender Zweizeiler, sowie die Kopie der Sterbeurkunde ausreichen.
Bis die Tage...
NoNick
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Wenn du die Frage ernst meinst würde ich es mir an Deiner Stelle nochmal überlegen dich selbstständig zu machen. 
Bevor ich mich selbstständig mache kalkuliere ich doch durch und weiß was ich verlange für meine Waren :confused:
Bis die Tage...
NoNick
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Zitat
Original geschrieben von TT-Leser
Das bedeutet also das der 147 PS starke Speedster besser gehen müsste als der 204 PS Boxter? Geht die Rechnung in der Realität wirklich auf?
Ich weiß es nicht.
Opel gibt 5,9 Sekunden von 0-100 an (beim Speedster Turbo glaub ich sogar unter 5sec). Beim Porsche sind es glaub ich sechseinhalb Sekunden.
Wie sich das in der Praxis anfühlt weiß ich nicht. Zumindest nicht im Vergleich. Ich hatte noch nicht das Glück nen Porsche zu fahren.
Speedster hab ich mir paarmal im Sommer ausgeliehen, aber auch nur weil er einfach Spaß macht.
Bis die Tage...
NoNick
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Der Speedster ist eine Fahrmaschine.
Das und nichts weiter.
Mal als Vergleich. Speedster mit 147 PS und ca 850 kg. Pro PS also knapp 6 Kilo
Porsche Boxter (BJ 1998) 204 PS (kleinster Motor) und ca 1400 kg. Sind also knapp 7 Kilo pro PS.
Entsprechend sind die Fahrleistungen vom Opel.
Erwarte keinen Komfort, keine Ausstattung, keinen Luxus.
Nur Fahrvergnügen.... 
Der Speedster ist was für Puristen.
Bis die Tage...
NoNick
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Du hast bis dato nur das Telefon zurückgeschickt.
Die Verlängerung des Vertrages ist nach wie vor drin.
Entsprechend bekommst du auch auf der Homepage keine Angebote mehr zu sehn.
Also entweder einfach über o2 ein neues Telefon bestellen, oder schriftlich die Verlängerung widerrufen. Dann kannst du auch bei einem freiem Händler oder auch neu im Portal verlängern.
Bis die Tage...
NoNick
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Saturn oder Media Markt sind eigenständige Händler, die o2 Verträge vertreiben. Da diese nicht an die Preise von o2 gebunden sind, kann es sein das du das Telefon bei ihnen günstiger bekommst.
Einen Versuch ist es wert....
Bis die Tage...
NoNick
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Zitat
Original geschrieben von void
Gehen tut das schon - kommt auf den Mitarbeiter an, der es dann eben ggf. macht, oder nicht.
Non geht nicht. Auch wenn der MA das einrichten wollte.