Original geschrieben von Merlin55
Hey!
Hm - also die Scheinwerfer müssen wohl wirklich ausgetauscht werden, da dieses E - Prüfzeichen fehlt. "Früher" haben die TÜVler auch die US - Scheinwerfer noch eingetragen - da stand dann so ein Text wie "In etwa Wirkung festgestellt" in den Fahrzeugpapieren! Habe das bei meinem Chevy glücklicherweise drinstehen 
Wie´s mit der Scheinwerferhöhenverstellung aussieht, weiß ich leider nicht genau. Kann gut sein, daß es dafür eine Ausnahmegenehmigung gibt!
Zu den Blinkern: die Kontrollleuchte des Warnblinkers leuchtet bei US - Fahrzeugen meist grün, und nicht, wie bei uns, rot. Dafür gibt´s meist ohne Probleme eine Ausnahmegenehmigung!
Die Blinker selbst leuchten bei den meisten US - Fahrzeugen rot. Das wird mittlerweile auch nicht mehr eingetragen (auch das hat mein Chevy noch ;)), sondern muss auf orange leuchtendes Licht umgerüstet werden! Allerdings werden orange Birnen, im Rückfahrscheinwerfer akzeptiert (der dann als kleine Zusatzleuchte unter / in der Stossstange nachgerüstet werden muss -> sieht IMHO aber immer noch besser aus, als zwei orange Zusatzblinker)!
Dann wäre da noch die Nebelschlußleuchte: ist bei den Amis relativ selten anzutreffen, und muss für eine Zulassung in Deutschland nachgerüstet werden! Mit ein wenig Geschick lässt sich dazu die dritte Bremsleuchte umfunktionieren, ohne auf die Funktion der Bremsleuchte zu verzichten!
Ach ja: außerdem müssen die Seitenbegrenzungsleuchten abgeklemmt, bzw. auf rundum orange umgerüstet werden (normale US - Ausführung: vorne orange, hinten rot). Auch das orange leuchtende Standlicht (dauerhaft leuchtende Blinker) ist in Deutschland nicht erlaubt, und muss abgeklemmt werde!
Bis denn...
Bye, Markus.